Bundeskabinett bringt Novelle des Wettbewerbsrecht auf den Weg – Staatsminister Weimer: „Mehr Spielraum für wirtschaftliche Stabilisierung von Medienanbietern“

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Bundeskabinett bringt Novelle des Wettbewerbsrecht auf den Weg – Staatsminister Weimer: „Mehr Spielraum für wirtschaftliche Stabilisierung von Medienanbietern“

  • Pressemitteilung BKM-67
  • Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen des Bundeswirtschaftsministeriums beschlossen. Sie enthält unter anderem wesentliche Verbesserungen zugunsten der Medienbranche, für die sich auch Medienminister Wolfram Weimer eingesetzt hat. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem Erleichterungen bei Sanierungsfusionen im Pressebereich sowie rechtssichere Kooperationsmöglichkeiten im Rundfunk. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Handlungsoptionen von Presse, Verlagen und Rundfunk im digitalen Strukturwandel weiter zu verbessern. Damit setzt die Bundesregierung eines der zentralen medienpolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags um.

Staatsminister Wolfram Weimer: „Mit den medienpolitischen Anpassungen der Gesetzesnovelle verschaffen wir Medienunternehmen deutlich mehr Spielraum zur wirtschaftlichen Stabilisierung. Angesichts des immer schärferen Wettbewerbsdrucks wird es ihnen unterhalb einer bestimmten Größe nun leichter möglich sein, sich durch wirtschaftliche Sanierungen, Kooperationen oder Fusionen am Markt neu aufzustellen. Damit leistet die Bundesregierung einen wesentlichen ordnungspolitischen Beitrag zum Erhalt der dualen Medienordnung in Deutschland.“

Bereits bislang dürfen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage Kooperationen eingehen, um die Pressevielfalt zu sichern. Diese Kooperationen werden nun auch für private Rundfunkanbieter ermöglicht. 

Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird die Zusammenarbeit erleichtert. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind im Medienstaatsvertrag mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut worden. Kooperationen, die der Erfüllung dieses Auftrags dienen, sind nun vom Kartellverbot ausgenommen.

Auch Kooperationen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und privaten Rundfunkanbietern werden erleichtert. Hier wird in Zukunft bei der kartellrechtlichen Prüfung die Stärkung der Basis im intermedialen Wettbewerb besonders berücksichtigt. Dadurch wird die im Medienstaatsvertrag der Länder bereits angelegte Zusammenarbeit wettbewerbsrechtlich noch leichter umsetzbar.

Für Kooperationen von privaten Rundfunkanbietern, auch mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ist ein Verfahren beim Bundeskartellamt vorgesehen, das rasch die nötige Rechtsklarheit schafft.

Mit der Gesetzesnovelle sollen die relevanten Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle insgesamt angehoben werden. Damit sinkt die Zahl anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse. Dies entlastet auch die Presse. Mit vereinfachten Voraussetzungen für Sanierungsfusionen erhalten Presse- und Zeitschriftenverlage zusätzliche Optionen zur wirtschaftlichen Stabilisierung.

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