Experimentierräume für neue Entwicklungen

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Im Bundestag beschlossen Experimentierräume für neue Entwicklungen

Der Bundestag hat das neue Bundeserprobungsgesetz beschlossen. Es regelt, wie Testläufe im Echtzeitbetrieb für neue Entwicklungen stattfinden können und damit auch eine schnellere Anpassung des Rechts an Innovationen. 

2 Min. Lesedauer

Eine Drohne schwebt in der Luft.

Reallabore machen es möglich, Innovationen zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen.

Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Innovationen sollen sich in Deutschland freier entwickeln können. Das hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag und auch in der Staatsmodernisierungsagenda vorgenommen. Dafür hat das Bundeskabinett dem Bundestag eine Formulierungshilfe an die Hand gegeben für eine Änderung des Reallabore-Gesetzesentwurfs - das neue Bundeserprobungsgesetz.

Dieses Gesetz hat der Bundestag nun beschlossen. Es gestaltet die Rahmenbedingungen so, dass Innovationen und technische Entwicklungen besser getestet werden können, nämlich in sicheren Testräumen außerhalb des normalen Systems. Sogenannte Reallabore ermöglichen solche Testläufe unter fast realen Bedingungen – teils außerhalb des geltenden Rechts, aber immer unter behördlicher Begleitung.

Schnellerer Fortschritt, besseres Recht

Das hilft dem Fortschritt auf zwei Wegen: Die Technik kann sich freier entwickeln, hält dabei aber Schutzstandards ein. Zudem können sich Gesetze und Verordnungen durch den Testraum besser an diese Entwicklungen anpassen – um Risiken als auch Anforderungen besser Rechnung zu tragen.

Das neue Bundeserprobungsgesetz regelt Reallabore übergreifend, innovationsfreundlicher und verbindlicher. Ziel ist es dabei auch, Zeit zu sparen und Kosten zu senken. Eine neue allgemeine Erprobungsklausel im Gesetz ermöglicht es, testweise digitale oder vereinfachte Verfahren vor Ort zu erproben und auszuwerten. 

Probeläufe in verschiedenen Bereichen ermöglichen

Zum Beispiel können dazu mehrere Verfahrensschritte zusammengelegt oder ein KI-Einsatz getestet werden – dabei sind auch ausnahmsweise Abweichungen von verwaltungsrechtlichen Regeln möglich. Bei positiver Bewertung können solche Verfahren anschließend bundesweit als Regelung vorgeschlagen werden.

Das Gesetz sieht auch konkrete Änderungen von Einzelgesetzen vor und ermöglicht Probeläufe im Gesundheitswesen, im Jugendmedienschutz, bei der Registermodernisierung in der Wirtschaft, im Bildungsbereich, im Telekommunikationssektor oder auch im Luftverkehr.

Testlauf für Europäische Brieftasche ermöglichen

Konkret ändert sich beispielsweise das  Onlinezugangsgesetz. Dort wird die Möglichkeit geschaffen, die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität auszutesten, das sogenannte EUID-Wallet. Das ist die digitale EU-Identität, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Geschäfte online abzuschließen. Dazu zählen Dienstleistungen oder die Verwaltung von offiziellen digitalen Dokumente, die so gespeichert und weitergeleitet werden können sowie die Möglichkeit, verbindliche Unterschriften zu leisten. 

Und nach der neuen Experimentierklausel im Jugendschutzgesetz dürfen automatisierte Bewertungssysteme für die Vergabe von Alterskennzeichen einen Testlauf unternehmen.

Mehr Informationen zu Reallaboren finden sich auf der Portalseite des Bundeswirtschaftsministeriums.