Bund und Berlin unterzeichnen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag

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Vertrag über zehn Jahre sieht 2,1 Mrd. Euro des Bundes für Sicherheit und 2,9 Mrd. Euro des Bundes für Kultur in der Hauptstadt vor

Der Bund und das Land Berlin haben am 15. September 2026 einen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag unterzeichnet. Dieser schafft für den neuen Zehn-Jahres-Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2037 verlässliche finanzielle Perspektiven und Planungssicherheit. Damit trägt der Bund wesentlich dazu bei, die Entwicklung Berlins als sichere und attraktive Hauptstadt zu fördern. Mit dem Vertrag werden hauptstadtbedingte Mehrausgaben des Landes Berlin durch den Bund getragen. Der Vertrag regelt die Unterstützung des Bundes in den Bereichen Innere Sicherheit und Hauptstadtkultur. Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag sieht ein Volumen von rund fünf Mrd. Euro als Beitrag des Bundes für Sicherheit und Kultur in Berlin vor.

Die Unterzeichnung fand im Bundesministerium der Finanzen statt. Der Bund wurde vertreten durch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sowie Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer. Das Land Berlin wurde vertreten durch den Regierenden Bürgermeister, Kai Wegner, sowie den Senator für Finanzen und für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Stefan Evers, und die Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Wir investieren in Sicherheit und Kultur in Berlin. Trotz angespannter Haushaltslage kommt der Bund seiner Verantwortung für die Hauptstadt voll und ganz nach. Der Bund engagiert sich nicht nur weiter wie bislang, sondern baut die Unterstützung für Berlin deutlich aus. Angesichts der aktuellen Bedrohungen ist es absolut notwendig, noch stärker in die Sicherheit der Hauptstadt zu investieren. Und: Berlin ist eine Weltklasse-Kulturmetropole. Die Konzerthäuser, Museen und anderen Kulturorte sind Aushängeschilder für unser Land, die wir als Bund fördern. Das ist sehr gut eingesetztes Geld – für Berlin und für Deutschland.“

Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer: „Mit dem neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag haben wir eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Kultur in Berlin zu stärken und ihre gesamtstaatliche Bedeutung noch stärker zur Geltung zu bringen. Der Bund bleibt damit ein zuverlässiger Partner der Hauptstadtkultur und ihrer herausragenden Einrichtungen, die national und international das kulturelle Bild Deutschlands prägen. Das Wichtigste ist: die Kernpfeiler der Bundeskultur werden auch in schwierigen Zeiten fortgeführt. Zugleich haben wir uns für eine maßvolle Erhöhung der Kulturförderung eingesetzt. Unsere Schwerpunkte reichen von der Exzellenzförderung in Musik und Museen über die Stärkung der Erinnerungskultur bis hin zur gleichbleibend großen Unterstützung der freien Szene. Wir stärken herausragende Musikinstitutionen, würdigen das Bauhaus-Erbe, entwickeln den Checkpoint Charlie als Erinnerungs- und Bildungsort weiter und sichern mit dem Hauptstadtkulturfonds die Vielfalt der Berliner Kulturlandschaft.“

Regierender Bürgermeister von Berlin Kai Wegner: „Der Bund bekennt sich zu seiner Hauptstadt: Mit dem neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag ab 2028 investiert die Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren in die Sicherheit 2,1 Milliarden Euro und insgesamt 2,9 Mrd. Euro in die Kultur in Berlin. Damit stärken wir angesichts der zunehmenden Bedrohungslagen die Sicherheit in Berlin, aber auch unsere herausragenden Kultureinrichtungen wie die Staatsoper Berlin oder die Philharmonie. Ich danke besonders Senator Stefan Evers für die intensiv geführten Verhandlungen mit dem Bund, die zu guten Ergebnissen für Berlin geführt haben. Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands – und wird seine Aufgaben gewissenhaft, zuverlässig und verantwortungsvoll erfüllen.“

Senator für Finanzen und für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Stefan Evers: „Berlin trägt Verantwortung weit über die eigenen Stadtgrenzen hinaus. Als Hauptstadt Deutschlands und politisches Zentrum der größten Volkswirtschaft Europas ist Berlin Regierungssitz, Ort unserer demokratischen Institutionen und zugleich eines der wichtigsten Schaufenster unseres Landes in die Welt. Aus dieser besonderen Rolle erwächst eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Land. Der neue Hauptstadtfinanzierungsvertrag schafft dafür eine verlässliche Grundlage: Er stärkt die Sicherheit der Hauptstadt und ihrer demokratischen Institutionen, sichert Kultur von nationaler und internationaler Strahlkraft und gibt Berlin Planungssicherheit für die kommenden zehn Jahre.

Das ist mehr als eine Finanzierungsvereinbarung. Es ist ein klares Bekenntnis des Bundes zu Berlin als Hauptstadt und zur gemeinsamen Verantwortung für ihre Zukunft.“

Senatorin für Inneres und Sport Iris Spranger: „Ich freue mich, dass das Land Berlin für die Leistung von hauptstadtbedingten Sicherheitsmaßnahmen künftig 200 Millionen Euro statt bisher 120 Millionen Euro pro Jahr erhält. Der Bund stellt diesen Betrag in 2028 und 2029 bereit. Dieser wird alle zwei Jahre um je fünf Millionen Euro erhöht. Berlin trägt als Bundeshauptstadt eine besondere Last für die Sicherheit unseres Landes. Die Polizei Berlin schützt das Parlaments- und Regierungsviertel, Bundesministerien und diplomatische Vertretungen, sichert Staatsbesuche sowie mehr als 7.000 Versammlungen und Veranstaltungen im Jahr. Das alles kostet viel Geld.“

Die Vereinbarung setzt deutliche Akzente für die Sicherheit und Kultur in der Hauptstadt.

Im Bereich der Inneren Sicherheit werden die Ausgleichsleistungen des Bundes auf anfänglich 200 Mio. Euro ansteigen, die alle zwei Jahre um fünf Mio. Euro erhöht werden. Damit erhält Berlin über die Vertragslaufzeit bis 2037 2,1 Mrd. Euro vom Bund, rund eine Mrd. Euro mehr als im Vorgängervertrag. So leistet der Bund einen starken Beitrag für die Sicherheit der Hauptstadt und der Menschen in Berlin.

Erhebliche Leistungen des Bundes sind auch für die Hauptstadtkultur vorgesehen: Die bestehenden Förderungen werden fortgeführt und aufgestockt. Teilweise geschieht dies durch die Erhöhung bestehender Förderungen, beispielsweise. mit Blick auf die Stiftung Oper in Berlin und die Stiftung Berliner Philharmoniker. 

Der Bund und das Land Berlin erkennen die herausragende nationale und internationale Bedeutung der Berliner Philharmonie an. Abhängig von der Vorlage eines von Bund und Land unterstützten Sanierungskonzeptes beteiligt sich der Bund mit einem Festbetrag von maximal 225 Mio. Euro an der Finanzierung der Sanierung der Philharmonie Berlin. Der Baustart ist für 2032 vorgesehen.

Andere Förderungen werden neu aufgenommen – zum Beispiel die Förderung für das Bauhaus Archiv Berlin. Insgesamt ergibt sich über die Vertragslaufzeit eine Erhöhung der Kulturförderung um 352 Mio. Euro gegenüber dem vorangegangenen Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Insgesamt werden die Leistungen des Bundes für Kultur in Berlin dann rund 2,9 Mrd. Euro betragen. 

Damit schafft der Hauptstadtfinanzierungsvertrag klare Zukunftsperspektiven für die Kulturinstitutionen der Stadt. Die Fortsetzung und Erhöhung der Förderungen im Kulturbereich schafft nicht nur Kontinuität und Planungssicherheit für die geförderten Einrichtungen, sondern stellt auch langfristig die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland durch die kulturellen Einrichtungen in der Bundeshauptstadt sicher.