Bund und Länder: Kontakte auf ein Minimum beschränken

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Vereinbarung Bund und Länder: Kontakte auf ein Minimum beschränken

Noch immer gibt es jeden Tag viele Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Kontakte sind deshalb auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Das haben die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder in ihrer Videokonferenz am Montag festgehalten.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Michael Müller, Berlins Regierender Bürgermeister, während einer Virdeokonferenz.

Beratungen per Videokonferenz: Kanzlerin Merkel und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller besprechen sich mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. 

Foto: Bundesregierung/Denzel

Bund und Länder haben am Montag eine Zwischenbilanz der bisherigen Corona-Maßnahmen gezogen. Eine Trendumkehr sei noch nicht erreicht, betonte Kanzlerin Angela Merkel auf einer Pressekonferenz. Die Dynamik der Neuinfektionen sei aber gebrochen. Der Beschluss von Kanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder hält fest: Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und dabei die AHA+A+L-Regeln einzuhalten. Bürgerinnen und Bürger sind deshalb aufgerufen:

  • sich bei Atemwegserkrankungen telefonisch bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt krankschreiben zu lassen. Die Ärztin bzw. der Arzt bespricht mit den Betroffenen auch, ob die Krankheitszeichen so relevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind.
  • auf private Feiern gänzlich zu verzichten.
  • private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand zu beschränken. Das schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein.
  • auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren zu verzichten
  • auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln zu verzichten
  • Besuche insbesondere bei älteren und besonders gefährdeten Personen nur dann zu unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich in den Tagen davor keinem besonderen Risiko ausgesetzt haben

Darüber hinaus wurde festgehalten: 

  • Die bewährten Maßnahmen in bestimmten Ausbruchsclustern (z.B. Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier) werden fortgesetzt.
  • Die Länder werden Impfzentren und -strukturen so vorhalten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme möglich ist.
  • Ab Dezember erhalten besonders gefährdete Personen 15 FFP2-Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung.
  • Stärkung der Krankenhäuser durch finanzielle Absicherung

Im Wortlaut: Lesen Sie hier den Beschluss vom 16. November 2020 PDF, 206 KB, barrierefrei .
Hier finden Sie einen ausführlichen Bericht und das Video der Pressekonferenz