Lokale Ausbrüche zielgenauer bekämpfen

Bund-Länder-Beschluss Lokale Ausbrüche zielgenauer bekämpfen

In den vergangenen Monaten ist es gelungen, die Pandemie in Deutschland einzudämmen. Bund und Länder wollen auch in der Urlaubs- und Reisezeit die gemeinsam erzielten Erfolge sichern. Sie haben sich daher auf konkrete Maßnahmen geeinigt, um regionale Coronavirus-Ausbrüche zielgerichtet zu bekämpfen.

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Bund und Länder einigen sich auf Maßnahmen bei regionalen Ausbrüchen. (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Die Eckpunkte der Bund-Länder-Einigung

Die Grafik vor mittelgrünem Hintergrund trägt die Dachzeile: Bund-Länder-Beschluss. Rechts oben in der Ecke steht: Corona-Pandemie. Darunter ist eine in hellgrünen Linien gezeichnete Deutschlandkarte zu sehen. Die Überschrift der Grafik lautet: „Auch in der Urlaubs- und Reisezeit: gemeinsam erzielte Erfolge sichern.“ Darunter steht: Die wichtigsten Punkte. Es folgen vier quadratische Kästen. Im Uhrzeigersinn steht in diesen: 1. Ausbrüche in Clustern: Isolierung  von Ausbruchsclustern z.B. Unternehmen, Familienfeiern, Glaubensgemeinschaften - im Vergleich zu regionalen Beschränkungen ein milderes Mittel. 2. Besonders betroffene Gebiete: Monitoring jedes Infektionsgeschehens, Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in besonders betroffene Gebiete hinein und aus ihnen heraus. 3. Reiserückkehrer aus dem Ausland. Einreisende aus Risikogebieten müssen weiterhin für 14 Tage in häusliche Quarantäne und das lokale Gesundheitsamt informieren. Ausnahmen sind z.B. Durchreise und triftige berufliche Gründe oder ein aktuelles negatives Testergebnis. 4. Reisende aus betroffenen Gebieten: Reisende aus besonders betroffenen Gebieten dürfen nur in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden bzw. ohne Quarantäne in ein Land einreisen, wenn ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie nicht infiziert sind (Testung max. 48 Std. vor Anreise).

Foto: Bundesregierung

Gerade in der Urlaubs- und Reisezeit stellen sich zwei besondere Herausforderungen: Bei einem regionalen Ausbruch gilt es, die Ausbreitung des Virus in Urlaubsgebiete hinein zu vermeiden. Bei Corona-Ausbrüchen innerhalb von Urlaubsregionen geht es darum, eine erneute Ausbreitung des Coronavirus in andere Teile des Landes durch Reiserückkehrer zu verhindern. Mit den nun zwischen Bund und Ländern verabredeten Maßnahmen sollen beide Ziele erreicht und regionale Ausbrüche wirkungsvoll eingedämmt werden. Der Beschluss im Überblick:

Schnell auf lokale Ausbrüche reagieren

Kommt es in einem bestimmten "Cluster" wie z.B. einem Unternehmen, einer Freizeitgruppe oder bei einer Familienfeier zu einem Ausbruch, werden die bewährten Maßnahmen ergriffen: Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung der betroffenen Personen und ihrer Kontakte. Quarantänemaßnahmen sollen möglichst rasch ergriffen werden, ein positives Testergebnis ist nicht zwingend erforderlich. Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung der betroffenen "Cluster" ein milderes Mittel als regionale Beschränkungen.

Nicht erforderliche Mobilität zielgerichtet einschränken

Bei einem weiteren Anstieg der Infektionen über das Kontakt- und Ausbruchscluster hinaus sollen die Eindämmungsmaßnahmen frühzeitig auf weitere "Cluster" und möglicherweise betroffene Gebiete ausgeweitet werden. Das heißt auch, dass nicht erforderliche Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann einzuschränken ist, wenn es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten.  Diese Maßnahmen sollen zielgerichtet sein und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis bzw. die gesamte kreisfreie Stadt beziehen.

Reisende aus betroffenen Gebieten testen

Reisende aus besonders betroffenen Gebieten dürfen nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden bzw. ohne Quarantänemaßnahme in ein Land einreisen, wenn sie nachweisen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Der Nachweis muss sich auf einen Test stützen, der höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen wurde.

Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten

Reiserückkehrer aus dem Ausland und andere Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bleiben verpflichtet, sich unverzüglich nach Ankunft auf direktem Weg für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und das lokale Gesundheitsamt über ihre Einreise informieren.

So geht es weiter

Die Länder werden ihre jeweiligen Konzepte zur Unterbrechung von Infektionsketten an die beschlossenen Maßnahmen anpassen. Der Bundesgesundheitsminister ist gebeten worden, kurzfristig die nationale Teststrategie mit Blick auf Reiserückkehrer weiterzuentwickeln und Kriterien dafür zu erarbeiten, ob, wann und in welchem Umfang Tests sinnvoll sind. Dies kann gegebenenfalls der Fall sein, wenn eine Urlaubsregion eine deutlich höhere Zahl aktiver Fälle aufweist als Deutschland im Durchschnitt - auch wenn die Kriterien für ein Risikogebiet noch nicht erreicht sind. 

Den Bund-Länder-Beschluss im Wortlaut finden Sie hier PDF, 61 KB, nicht barrierefrei .