Digitale Beweismittel schneller übermitteln

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Im Kabinett beschlossen Digitale Beweismittel schneller übermitteln

Die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU soll verbessert und an die neuen technischen Entwicklungen angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu neue Regeln beschlossen.

1 Min. Lesedauer

3D-Illustration eines digitalen Fingerabdrucks

Die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten soll bei der Verfolgung von Straftaten verbessert werden.

Foto: Getty Images/Surasak Suwanmake

Digitale Spuren spielen in der Strafverfolgung eine immer größere Rolle. Damit Ermittlungsbehörden elektronische Beweismittel künftig schneller und direkt über Ländergrenzen hinweg anfordern können, setzt die Bundesregierung neue EU-Regeln in nationales Recht um.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bei Ermittlungen soll es künftig möglich sein, Informationen direkt bei Anbietern in anderen Mitgliedstaaten anzufordern.

Wachsende Bedeutung digitaler Medien

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung von Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. So können zum Beispiel Chatverläufe, IP-Adressen oder E-Mail-Inhalte schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden.