Digitale Beweismittel schneller übermitteln

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Im Bundesrat beschlossen Digitale Beweismittel schneller übermitteln

Die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU soll verbessert und an die neuen technischen Entwicklungen angepasst werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz nun gebilligt.

1 Min. Lesedauer

3D-Illustration eines digitalen Fingerabdrucks

Die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten soll bei der Verfolgung von Straftaten verbessert werden.

Foto: Getty Images/Surasak Suwanmake

Digitale Spuren spielen in der Strafverfolgung eine immer größere Rolle. Neue Regelungen sollen es den Ermittlungsbehörden ermöglichen, elektronische Beweismittel künftig schneller und direkt über Ländergrenzen hinweg anfordern zu können. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag beschlossen, durch den Bundesrat ist kein Einspruch erfolgt.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

So soll es bei Ermittlungen künftig möglich sein, Informationen direkt bei Anbietern in anderen Mitgliedstaaten anzufordern.

Mit dem im Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat gebilligten Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung von Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. So können zum Beispiel Chatverläufe, IP-Adressen oder E-Mail-Inhalte schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden.