Neuregelung
Die Kompetenzen von Pflegekräften sollen effizienter zum Einsatz kommen. Mit einem neuen Gesetz, das zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, bekommen Pflegefachpersonen mehr Befugnisse übertragen als bisher.
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Das Kabinett hat beschlossen, dass Pflegefachpersonal qualifikationsabhängig mit mehr Befugnissen ausgestattet werden soll.
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Der Pflegeberuf soll attraktiver werden. Denn eine zunehmend alternde Gesellschaft bringt deutlich mehr Nachfrage nach Pflegeleistungen mit sich. Der Fachkräfteengpass in der Pflege verstärkt sich weiter, der Bedarf an Pflegekräften wächst stetig.
Daher sollen die vielfältigen Kompetenzen von Pflegekräften stärker als bisher genutzt werden: Pflegefachpersonen bekommen künftig – gemäß ihrer Qualifikationen – mehr Befugnisse. Sie können eigenständig Aufgaben erbringen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Dies sieht das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vor, das nun in Kraft getreten ist.
Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 6. August 2025 beschlossen. Der Bundestag hat ihn am 6. November 2025 verabschiedet, der Bundesrat abschließend am 19. Dezember 2025 gebilligt.
Pflege effizienter gestalten
Ein Beispiel ist das Management chronischer Erkrankungen. Hier können Pflegefachpersonen jetzt mehr eigenständige Entscheidungen treffen, ohne auf ärztliche Weisung angewiesen zu sein. Die konkreten Leistungen, die sie eigenständig erbringen können, werden durch die Selbstverwaltung – mit Beteiligung der Pflegeberufsverbände – in Verträgen festgelegt.
Das soll die Pflege effizienter gestalten und Ärztinnen und Ärzte entlasten. Darüber hinaus soll das Berufsbild attraktiver werden und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen stärker würdigen. Denn: „In einer alternden Gesellschaft müssen wir in der Pflege für gute Arbeitsbedingungen sorgen, um mehr Menschen für den Beruf zu begeistern“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs.
Innovative Pflege-Wohnformen fördern
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes: Künftig werden gezielt neue Wohnformen gestärkt, die eine Alternative sowohl zum betreuten Wohnen als auch zu den klassischen Pflegeheimen darstellen. Es soll etwa mehr Anreize und bessere Gestaltungsmöglichkeiten für gemeinschaftliche Pflege-Wohnformen geben.
Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, in der Langzeitpflege Bürokratie abzubauen – zum Beispiel indem Informationspflichten wegfallen oder einfacher werden. Bundesgesundheitsministerin Warken dazu: „Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für ihre Pflegebedürftigen.“