Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

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Im Kabinett beschlossen Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

Wer sich beispielsweise zum Handwerks- oder Industriemeister, zur Technikerin, zum Betriebswirt oder zur staatlich geprüften Erzieherin weiterqualifizieren möchte, soll künftig noch stärker gefördert werden. Grundlage dafür ist die Reform des Aufstiegs-BAföG.

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Eine Frisuerin schneidet die Haare eine Kundin.

Wer sich zum Friseurmeister fortbilden möchte, wird ab Januar 2025 mit dem geänderten Aufstiegs-BAföG noch besser unterstützt.

Foto: Getty Images/HEX

Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt – berufliche Fort- und Weiterbildungen können mir erheblichen Kosten verbunden sein. Mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG bieten Bund und Länder hier finanzielle Unterstützung. Das Bundeskabinett hat nun einen Reform des seit 1996 bestehenden Förderangebots beschlossen.

Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meisterkurse oder Erzieher- und Technikerschulen. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten – unabhängig vom Alter. 

Ausbau der Förderleistungen

Nun will die Bundesregierung das Aufstiegs-BAföG noch attraktiver machen und die Förderleistungen ausbauen. Demnach bekommt – wer sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbildet – künftig mehr Geld. 

Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:

  • Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben.
  • Auch der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird angehoben: von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden statt bisher 50 Prozent künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
  • Wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten, werden diese bei der Förderung nicht mehr angerechnet und kommen so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen wird von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht.

Mit der Reform will die Bundesregierung die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Durch gesetzliche Klarstellungen sowie die Streichung der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den Maßnahmenbeitrag des Aufstiegs-BAföG wird zudem der Vollzug spürbar entlastet. 

Das Gesetz soll zum 1. August 2027 in Kraft treten.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch „Aufstiegs-BAföG“, früher „Meister-BAföG“ genannt) unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder.