Deutschland weiter im Einsatz gegen Piraterie

Internationale Zusammenarbeit Deutschland weiter im Einsatz gegen Piraterie

Die Bundeswehr wird sich weiterhin an der EU-geführten Operation Atalanta beteiligen. Die Bundesregierung hat beschlossen, das Mandat bis zum 31. Mai 2021 mit einer personellen Obergrenze von 400 Soldatinnen und Soldaten zu verlängern. Der Bundestag hat dem Beschluss zugestimmt.

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Foto zeigt den Blick aus einem Aufklärungsflugzeug

Ein Aufklärungsflugzeug vom Typ P-3 C Orion am Horn von Afrika: Im Auftrag des Parlaments schützt die Deutsche Marine vor Ort internationale See- und Handelsrouten.

Foto: Bundeswehr/Christoph Plaisier

Welche Ziele verfolgt die EU-Operation?

Die EU-geführte Naval Force Somalia Operation Atalanta soll die internationale Seeschifffahrt am Horn von Afrika schützen. Besonders sollen die Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und der Mission der Afrikanischen Union in Somalia geschützt werden.

Ein wichtiger Aspekt für den Schutz der Seeschifffahrt ist es, die Piraterie zu bekämpfen. Außerdem soll ein funktionierender somalischer Sicherheitsapparat aufgebaut werden, damit die somalischen Behörden zukünftig die volle Verantwortung für die Sicherheit des gesamten Staatsgebiets einschließlich des angrenzenden Küstenmeeres übernehmen können.

Warum wird der Einsatz fortgesetzt?

Es konnten zwar bereits erhebliche Erfolge im Kampf gegen Piraterie erzielt werden. Aufgrund der fragilen staatlichen Strukturen in Somalia bestehen die kriminellen Netzwerke jedoch weiterhin fort. Es ist daher notwendig, das europäische Engagement fortzuführen, um die Sicherheit der internationalen Seeschifffahrt zu gewährleisten.

Das Seegebiet am Horn von Afrika ist das Verbindungsglied und die Haupthandelsroute zwischen Europa, der Arabischen Halbinsel und Asien. Es ist für die Versorgungssicherheit der Europäischen Union von grundlegender Bedeutung.

Doch auch die humanitäre Versorgung der notleidenden Menschen in Somalia, im Jemen, im Südsudan, im Sudan sowie in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen ist von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig.

Warum engagiert sich Deutschland bei der EU-Operation?

Auch für Deutschland sind die Stabilität in der Region sowie sichere Handelswege von sehr hoher Bedeutung. Deutschland leistet mit seiner Beteiligung und der politischen Unterstützung der Missionen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der maritimen Sicherheit am Horn von Afrika und zur Stabilisierung der Region. Deutschland wird auch zukünftig ein verlässlicher Partner am Horn von Afrika sein.

Wie beteiligt sich Deutschland an der Operation Atalanta? 

Bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können für die Mission eingesetzt werden. Die deutschen Streitkräfte beteiligen sich an den Aufgaben, um die Ziele der Mission zu erreichen. Zu den Aufgaben gehört unter anderem die Gebiete vor und an der Küste Somalias zu überwachen. Zudem sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Piraterie zu beenden. An der Piraterie beteiligte Personen sollen in Gewahrsam genommen und an Sicherheitsbehörden überstellt werden.

Deshalb sollen mit nachrichtendienstlichen Mitteln Lagebilder erstellt werden und zivile Schiffe Begleitschutz erhalten.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die deutsche Beteiligung?

Grundlage ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 und entsprechende Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Außerdem wurde die Mission durch einen Beschluss des EU-Rates vom 10. November 2008 sowie durch die Folgebeschlüsse der EU legitimiert.

Die deutschen Streitkräfte handeln bei der EU-Operation im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.