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Arbeit und Soziales Für mehr soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt

Höherer Mindestlohn, Stärkung der Aus- und Weiterbildung, Bürgergeld: Zum sozialen Fortschritt gehört, die Menschen in jeder Lebenslage zu unterstützen. Das ist das Ziel der Bundesregierung. Wie das konkret aussieht, lesen Sie hier.

5 Min. Lesedauer

Facharbeiter beim Bau eines Blockheizkraftwerk

Sicherheit im Wandel: Mehr Qualifizierung und mehr Weiterbildung sind wichtige Ziele einer modernen Arbeitsmarktpolitik.

Foto: Burkhard Peter

Im Bereich Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung bereits viele Vorhaben umgesetzt, und so den Lebens- und Arbeitsalltag der Menschen verbessert. Weitere Vorhaben sind in Planung. Bei allen geht es um mehr Respekt vor Leistung, um anständige und sichere Einkommen und auch um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro. Eine weitere Erhöhung steht im Januar 2025 an. Dann steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Im November 2023 hatte die Bundesregierung den Vorschlag der Mindestlohnkommission per Verordnung umgesetzt. Wie im Mindestlohngesetz vorgeschrieben, hatte die Kommission im Sommer über die Anpassungsschritte befunden.

Zum Oktober 2022 hatte die Bundesregierung die Lohnuntergrenze einmalig angepasst. Per Gesetz hatte sie den Mindestlohn von 9,65 Euro brutto auf 12 Euro erhöht. Die Erhöhung war für die Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Denn sie will, dass alle Beschäftigten in Deutschland von ihrer Arbeit gut leben können.

Millionen Menschen sollen von dem höheren Mindestlohn profitieren: Wer im Niedriglohnsektor beschäftigt ist, soll von seiner Arbeit ein auskömmliches Leben führen können. Und wer Vollzeit arbeitet, soll am Ende seines Erwerbslebens gut von seiner Rente leben können.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat die Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse betroffen.

Mini- und Midi-Jobs: Mehr Netto vom Brutto

Auch die Einkommensgrenzen für Mini- und Midi-Jobber haben sich in den letzten Jahren erhöht. Seit 1. Januar 2024 können Mini-Jobber bis zu 538 Euro im Monat verdienen; also wöchentlich zehn Stunden zum Mindestlohn zu arbeiten. Um diese Möglichkeit auch weiterhin abzusichern, wird die Mini-Job-Grenze regelmäßig angepasst, wenn der Mindestlohn steigt.

Die Verdienstgrenze für Midi-Jobs liegt bei 2.000 Euro. Die Bundesregierung hatte die Höchsteinkommensgrenze mit dem dritten Entlastungspaket ausgeweitet. Midi-Jobber behalten dadurch mehr Netto vom Brutto. Denn Arbeitnehmer zahlen an der unteren Grenze des Midi-Jobs-Einkommens – derzeit 538,01 Euro – keine Sozialbeiträge. Erst mit höherem Einkommen steigen die Beiträge gleitend auf den regulären Arbeitnehmeranteil, der ab 2.000,01 Euro Bruttoeinkommen zu zahlen ist.

Damit fördert die Bundesregierung die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und verhindert, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.

Tarifautonomie und Tarifbindung stärken

Starke Tarifpartner befördern faire Löhne. Daher will diese Bundesregierung neben der Tarifautonomie und den Tarifpartnern auch die Tarifbindung stärken: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an tarifgebundene Unternehmen gehen. In der Altenpflege bekommen schon seit September 2022 nur noch solche Einrichtungen Geld von der Pflegeversicherung, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.

Tarifparteien sollen flexible Arbeitszeiten und -orte verhandeln können, ohne auf bewährte Sicherheiten zu verzichten. Die Bundesregierung will Gewerkschaften und Arbeitgeber dabei unterstützen. 

In der Pandemie hat sich gezeigt, dass Homeoffice die Arbeitsqualität nicht beeinträchtigt, sondern eher gestärkt hat, unter anderem wegen einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Daher will die Koalition moderne Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland und einen Rechtsanspruch auf Homeoffice schaffen.

Lebenslanges Lernen unterstützen

Mehr Qualifizierung und Weiterbildung sind zwei zentrale Bausteine, um Arbeitslosigkeit zu verhindern und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Dies beginnt schon bei der Ausbildung: Rund 1,3 Millionen Menschen zwischen 20 und 30 Jahren haben keine berufliche Erstausbildung. Hier steuert die Bundesregierung mit einer Ausbildungsgarantie gegen. Allen Jugendlichen soll der Zugang zu einer vollqualifizierten Berufsausbildung ermöglicht werden. Außerdem soll die frühzeitige Berufsorientierung gestärkt werden: Agenturen für Arbeit und Jobcenter sollen stärker bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme einer Berufsausbildung unterstützen.

Die Bundesregierung nimmt auch die berufliche Weiterbildung in den Fokus. Während des Berufslebens soll die Tür für eine berufliche Neuorientierung offenbleiben; wichtig auch angesichts des technologischen Fortschritts.

Im November 2023 hatte die Bundesregierung zur Ersten Nationalen Weiterbildungskonferenz nach Berlin eingeladen. Mehr als 400 Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Praxis kamen zusammen, um sich über die Chancen und Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung in Deutschland auszutauschen. Das Ziel: Die Beschäftigten fit machen, für die Arbeit von morgen.

Weitere Vorhaben zur Weiterbildung: Mit Bildungszeit oder Bildungsteilzeit will die Bundesregierung Weiterbildungen auch im Berufsleben fördern. Zudem soll ein Qualifizierungsgeld – oder auch Transformationskurzarbeitergeld - geschaffen werden. Während Beschäftigte für eine Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind, sollen sie das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz erhalten - in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettogehaltes.

Um ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen, soll außerdem das Aufstiegs-Bafög ausgebaut werden – ein Instrument, mit dem sich Berufstätige im System der beruflichen Bildung fort- und weiterbilden können. Zudem ist ein neues „Lebenschancen-Bafög“ geplant. Jenseits von berufs- oder abschlussbezogener Qualifikation soll es allen Interessierten die Erlangung von neuen Qualifikationen ermöglichen. 

Bürgergeld – Respekt in jeder Lebenslage

Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. Mit seiner Einführung hat die Bundesregierung eine große Sozialreform auf den Weg gebracht: Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Ziel ist vor allem, sie in dauerhafte Jobs zu vermitteln. 

Damit Arbeitssuchende sich beispielsweise keine Sorge um ihre Wohnung machen müssen, werden die Kosten im ersten Jahr des Brügergeldbezugs übernommen. Vermögen darf im ersten Jahr erst ab 40.000 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro. Zudem darf, wer mehr arbeitet, mehr davon behalten: Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 90 Euro mehr im Geldbeutel als bisher. 

Mit dem Bürgergeld wird außerdem die berufliche Weiterbildung stärker gefördert. Es gilt der Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“. Wer etwa an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmt, bekommt ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. 

Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier .

Stabiles Rentenniveau

Mit eigener Arbeit muss es möglich sein, eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen. Das hat sich die Bundesregierung fest vorgenommen. Ein Baustein dafür ist die Erhöhung des Mindestlohns. Zentral ist aber auch, dass Alterssicherungssysteme und Renten stabil bleiben - sowohl der Beitragssatz als auch ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent.

Zudem soll auch der Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Rente beitragen. Als Einstieg sind zunächst zehn Milliarden Euro in die Kapitalbildung bei der Rentenkasse vorgesehen.