Vorhaben der Bundesregierung
Den Lebensalltag der Menschen in Deutschland zu verbessern, das ist sozialer Fortschritt. Dabei geht es um mehr Respekt vor Leistung, um anständige und sichere Einkommen und auch um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wie sieht das konkret aus?

Sicherheit im Wandel: Mehr Qualifizierung und mehr Weiterbildung sind wichtige Ziele einer modernen Arbeitsmarktpolitik.
Foto: Burkhard Peter
Der Mindestlohn liegt seit 1. Oktober 2022 bei zwölf Euro brutto je Stunde. Die Erhöhung des Mindestlohns war für diese Bundesregierung ein zentrales Anliegen: eine Frage der Gerechtigkeit und des Respekts. Alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands sollen von ihrer Arbeit gut leben können. So ist es auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betrifft diese Mindestlohnerhöhung rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse.
Bereits im Februar 2022 hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat hatten dem Vorhaben zugestimmt und damit den Weg für die einmalige gesetzliche Anpassung frei gemacht. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Künftig wird wieder die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Anpassungsschritte befinden – erstmalig zum 30. Juni 2023 für die Zeit ab dem 1. Januar 2024.
Von dem höheren Mindestlohn profitieren Millionen Menschen in unserem Land. Menschen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, sollen von ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben führen können. Und wer in Vollzeit beschäftigt ist, soll am Ende seines Erwerbslebens auch gut von seiner Rente leben können. Das ist das Ziel.
Zum 1. Oktober ist auch die Mini-Job-Grenze gestiegen. Sie liegt nun bei 520 Euro. Damit ist es möglich, wöchentlich zehn Stunden zum Mindestlohn zu arbeiten. Um dies weiterhin abzusichern, wird die Mini-Job-Grenze künftig gleitend an die Mindestlohnerhöhung angepasst.
Gleichzeitig stieg die Midi-Job-Grenze von 1.300 auf 1.600 Euro. So will die Bundesregierung die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fördern und verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.
Midi-Jobber behalten durch die Ausweitung der Höchsteinkommensgrenze mehr Netto vom Brutto. Denn der Arbeitnehmerbeitrag liegt an der unteren Grenze des Midi-Jobs-Einkommens künftig bei null und steigt dann gleitend zur Midijob-Obergrenze auf den regulären Arbeitnehmeranteil. Zum 1. Januar 2023 ist die Höchstgrenze auf 2.000 Euro brutto steigen. So wie es das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung vorgesehen hat.
Tarifautonomie und Tarifbindung stärken
Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands zeigt: Starke Tarifpartner befördern faire Löhne. Damit dies gelingt, will diese Bundesregierung die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung stärken: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an tarifgebundene Unternehmen gehen. In der Altenpflege bekommen schon ab Sommer nur noch die Einrichtungen Geld von der Pflegeversicherung, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.
Tarifparteien sollen flexible Arbeitszeiten und -orte verhandeln können, ohne auf bewährte Sicherheiten zu verzichten. Die Bundesregierung will Gewerkschaften und Arbeitgeber dabei unterstützen.
In der Pandemie hat sich gezeigt, dass Homeoffice die Arbeitsqualität nicht beeinträchtigt, sondern eher gestärkt hat, unter anderem wegen einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Daher will die Koalition moderne Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland und einen Rechtsanspruch auf Homeoffice schaffen.
Lebenslanges Lernen unterstützen
Mehr Qualifizierung, mehr Weiterbildung sind zwei zentrale Bausteine, um Arbeitslosigkeit zu verhindern und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Beim Thema Ausbildung fängt es an. 1,3 Millionen Menschen zwischen 20 und 30 Jahren haben keine berufliche Erstausbildung. Hier wird die Bundesregierung mit einer Ausbildungsgarantie gegensteuern. Allen Jugendlichen soll der Zugang zu einer vollqualifizierten Berufsausbildung ermöglicht werden. Zudem muss klar sein: Eine vollzeitschulische Ausbildung muss vergütet und frei von Schulgeld sein.
Die Bundesregierung will die berufliche Bildung stärken. Während des Berufslebens soll die Tür für eine berufliche Neuorientierung offenbleiben, wichtig auch angesichts des technologischen Fortschritts.
Mit Bildungszeit oder Bildungsteilzeit will sie Weiterbildungen auch im Berufsleben fördern. Zudem soll ein Qualifizierungsgeld – oder auch Transformationskurzarbeitergeld - geschaffen werden Um mehr Weiterbildung zu ermöglichen, soll das Aufstiegs-Bafög ausgebaut werden – das Instrument, mit dem sich Berufstätige im System der beruflichen Bildung fort- und weiterbilden können. Zudem ist ein neues „Lebenschancen-Bafög“ geplant. Jenseits von berufs- oder abschlussbezogener Qualifikation soll es allen Interessierten die Erlangung von neuen Qualifikationen ermöglichen.
Respekt in jeder Lebenslage
Wer arbeitslos geworden ist, soll sich keine Sorge um seine Wohnung machen müssen, sondern sich auf die Arbeitssuche konzentrieren. Daher wird beim Bürgergeld ein Jahre lang nicht überprüft , ob die Wohnung angemessen scheint. Auch darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro. Zudem gibt es deutlich großzügigere Möglichkeiten beim Zuverdienst.
Die Grundsicherung wird durch ein neues Bürgergeld abgelöst. Wer künftig auf das Bürgergeld angewiesen ist, soll vor allem darin unterstützt werden, eine Arbeit aufnehmen zu können. Ausbildung vor Aushilfsjob – unterstützt mit einem Weiterbildungsbonus. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit eigener Arbeit muss es möglich sein, eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen. Das hat sich die Bundesregierung fest vorgenommen. Ein Baustein dafür ist die Erhöhung des Mindestlohns. Zentral ist aber auch, dass Alterssicherungssysteme und Renten stabil bleiben - sowohl der Beitragssatz als auch ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent. Zudem soll auch der Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung beitragen: als Einstieg sind zunächst zehn Milliarden Euro in die Kapitalbildung bei der Rentenkasse vorgesehen.