Fragen und Antworten
Aufgrund der geänderten sicherheitspolitischen Lage in Europa ist ein Neuer Wehrdienst notwendig geworden. Der Deutsche Bundestag hat das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz beschlossen, um vor allem den Aufwuchs der Reserve der Bundeswehr sicherzustellen.
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Der Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate. Bei entsprechender Eignung ist es jedoch auch möglich, sich bis zu 25 Jahre zu verpflichten.
Foto: Bundeswehr/Jörg Carstensen
Die sicherheitspolitische Bedrohungslage in Europa hat sich nicht zuletzt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine in den letzten Jahren signifikant verschärft. Daher ist es entscheidend, die Bundeswehr strukturell, materiell und personell an den NATO-Fähigkeitszielen auszurichten.
Die Bundesregierung hat sich deshalb darauf verständigt, einen neuen, attraktiven Wehrdienst einzuführen. Dieser soll dazu beitragen, sowohl die Reserve der Bundeswehr als auch die aktive Truppe nachhaltig zu stärken. Erfahren Sie im Folgenden mehr über den Neuen Wehrdienst.
Es soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Der Neue Wehrdienst dient vor allem dem Aufwuchs der Reserve, gleichzeitig soll die aktive Truppe davon profitieren. Die Bundeswehr soll angesichts der sicherheitspolitischen Lage in Europa zur Landes- und Bündnisverteidigung einschließlich der Reserve ein Personal von insgesamt 460.000 Soldatinnen und Soldaten umfassen. Bis 2035 sollen die Streitkräfte über 260.000 Zeit- und Berufssoldaten und -soldatinnen sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten verfügen.
Die Wehrpflicht ist die im Grundgesetz verankerte Pflicht aller männlichen Deutschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, Wehrdienst zu leisten. Die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ist jedoch seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzt.
Beim Wehrdienst wird der militärische Dienst bei der Bundeswehr hingegen freiwillig geleistet. Wer Wehrdienst leistet, tut dies also auf freiwilliger Basis, um militärische Aufgaben zu übernehmen und staatsbürgerliche Verantwortung auszuüben.
Ja. Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten ab Anfang Januar 2026 einen Fragebogen. Damit werden Eignung und Motivation für den Wehrdienst bei der Bundeswehr ermittelt. Die Männer müssen den Fragebogen beantworten, für Frauen ist die Beantwortung freiwillig.
Zunächst werden die Männer der Jahrgänge 2008 gemustert. Die Musterung ist Pflicht. Sie soll ab 1. Juli 2027 beginnen.
Ja. Auch wer beabsichtigt, den Wehrdienst zu verweigern, muss zur Musterung erscheinen.
Der Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate. Ansonsten kann jede Person frei entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte. Bei entsprechender Eignung ist es möglich, sich bis zu 25 Jahre zu verpflichten.
Es wird ein Dienst auf freiwilliger Basis angestrebt. Im Gesetz ist aber ein Korridor der Aufwuchszahlen der Bundeswehr bis 2035 festgehalten. Es geht um den gesamten Personalstand der Bundeswehr. Diese Zahlen müssen halbjährlich dem Bundestag berichtet werden. Der Aufwuchskorridor setzt sich zusammen aus den aktuellen Zahlen aus Zeit- und Berufssoldaten und -soldatinnen sowie aus Wehrdienstleistenden des Neuen Wehrdienstes beziehungsweise Reservistinnen und Reservisten. Wird dieser Aufwuchskorridor angesichts der gesetzten Zielvorgaben nicht eingehalten, kann es zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen. Darüber müsste dann zunächst der Bundestag in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren abstimmen.
Wenn es die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte erforderlich macht, entscheidet der Bundestag per Gesetz über die Einsetzung einer „Bedarfswehrpflicht“. Diese soll dann die Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl der zur Verfügung stehenden Soldatinnen und Soldaten schließen.
Nein. Für die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht würde ein neues parlamentarisches Verfahren notwendig werden.
Die monatliche Vergütung beträgt mindestens 2.600 Euro brutto, Unterbringung eingeschlossen. Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr wird zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt.