Im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung will die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen aus Papier ab 2028 abschaffen. Stattdessen sollen Belege digital bereitgestellt werden. Daneben ergreift das Kabinett weitere Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung.
Die Abschaffung der Papierbons soll die Wirtschaft entlasten und die Umwelt schützen.
Foto: IMAGO/Sven Simon
Papierbons sollen ab dem Jahr 2028 der Vergangenheit angehören. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Pflicht zur Ausgabe von Papierbelegen abschafft. Stattdessen sollen Kundinnen und Kunden beim Einkauf ihre Quittung digital abrufen können – zum Beispiel per QR-Code auf dem Kassendisplay, per Download-Link oder direkt im Kundenkonto.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Verkaufsalltag für Händlerinnen und Händler sowie für ihre Kundschaft einfacher zu gestalten. Die Bundesregierung will Technik mit Bürokratierückbau im Handel verbinden. Moderne Technologien in digitalen Kassensystemen sollen ebenso zum Standard werden wie der digital erstellte Kassenbon.
Weniger Aufwand für Geschäfte
Durch den Wegfall der Papierbons werden Unternehmen spürbar von Bürokratie- und Sachaufwand entlastet. Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand voraussichtlich um etwa 106 Millionen Euro. Der Verzicht auf unzählige gedruckter Belege dient auch dem Schutz der Umwelt.
Dabei gilt: Wer weiterhin eine Papierquittung erhalten möchte, hat Anspruch darauf. Das soll aber nur noch ausdrücklich auf Wunsch der Kundinnen und Kunden passieren. So soll sichergestellt werden, dass digitale Belege künftig vorrangig sind und Papierbelege nur die Ausnahme bleiben.
Steuerkriminalität bekämpfen
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung außerdem das Risiko von Steuerhinterziehung verringern. Dafür soll ab dem Jahr 2028 eine Kassenpflicht für Geschäfte ab einem jährlichen Gesamtumsatz von 100.000 Euro gelten.
In Deutschland gibt es noch etwa 115.000 offene Ladenkassen, deren Umsätze teilweise nicht oder nur handschriftlich erfasst werden. Das kann Steuerhinterziehung begünstigen. Kommen moderne elektronische Kassensysteme zum Einsatz, werden Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt.
Schaden von der Allgemeinheit abwenden
Steuerbetrug aufzudecken und konsequent zu verfolgen, wendet Schaden von der großen Mehrheit des Einzelhandels sowie anderer Unternehmen ab, die korrekt ihre Steuern zahlen. Die Bundesregierung will deshalb weitere Sanktionsmöglichkeiten einführen und die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden stärken, um zum Beispiel die Fälschung technischer Aufzeichnungen besser ahnden zu können.
Ausgenommen von der Kassenpflicht sind Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze im Wert von unter 12.000 Euro haben. Weitere Ausnahmen sind vorgesehen, etwa um die Besonderheiten bei landwirtschaftlichen Betrieben und anderen Branchen zu berücksichtigen.