Wissen auf einem Blick
Vor 40 Jahren wurde das Schengener Abkommen unterzeichnet. Die Idee: Durch die geplante Freizügigkeit sollte reisen, pendeln und transportieren erleichtert werden. Doch wie entstand das Abkommen von Schengen und welche Ausnahmeregelungen gibt es?
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Fünf europäische Staaten, ein Treffen in einer kleinen Luxemburger Stadt und eine gemeinsame Idee: Die Grenzen sollen geöffnet werden. Das Schengener Übereinkommen trat im Sommer 1985 in Kraft. Wie kam es zu den offenen Grenzen? Wie begegnet uns das Abkommen im Alltag und wie wird der Schengenraum an Herausforderungen angepasst? Ein Überblick.
Wie ist der Schengen-Raum entstanden?
Im Sommer 1985 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der fünf europäischen Staaten Belgien, Frankreich, die Niederlande, die Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg in der kleinen luxemburgischen Stadt Schengen. Sie alle hatten ein Ziel: die Grenzen zwischen den Nachbarländern schrittweise abschaffen, um den freien Personenverkehr zu erleichtern und den Handel innerhalb Europas zu fördern.
Zudem sollten durch den Abbau von Grenzkontrollen die europäische Integration gestärkt und die Zusammenarbeit bei Sicherheit und Asyl verbessert werden. So kam es am 14. Juni 1985 zur Unterzeichnung des Schengener Abkommens. Über die Jahre sind immer mehr Länder dem Schengener Abkommen beigetreten. Aktuell sind es 29 Mitgliedsstaaten. Die konkreten Regelungen dazu sind im EU-weit verbindlichen Schengener Grenzkodex festgehalten.
Welche Vorteile bringt das Schengener Abkommen mit sich?
Der Schengenraum ist aus dem europäischen Alltag nicht mehr wegzudenken und macht ihn vor allem einfacher, vernetzter und flexibler. Die Europäische Union ist durch den Schengen-Raum näher zusammengerückt. Es unterstreicht das europäische Engagement in Bezug auf einen geeinten, freien und sicheren Kontinent. So können sich sowohl europäische Reisende als auch Berufspendlerinnen und -pendler frei im Schengen-Raum bewegen. Gleichzeitig profitieren Unternehmen davon, da sie Ware schnell und unkompliziert zwischen den Schengen-Ländern transportieren können.
Wie wird der Schengenraum an Herausforderungen angepasst?
Es gibt laut Schengener Grenzkodex Ausnahmefälle, in denen temporäre Grenzkontrollen wiedereingeführt werden können. So können Mitgliedsstaaten vorübergehende Kontrollen wieder einführen, wenn eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit besteht.
Auf diese Ausnahmeregeln beruft sich derzeit beispielsweise Deutschland, das im September 2024 stichprobenartige Grenzkontrollen eingeführt hat. Die hohe Zahl irregulärer Migration an den deutschen Grenzen stellt eine erhebliche Herausforderung dar: Die Kommunen stoßen an ihre Belastungsgrenzen, und die Kapazitäten der Aufnahme- und Integrationssysteme sind erschöpft.
Für die Wiedereinführung herrschen strenge Kriterien, die für alle Mitgliedstaaten gelten. Dazu gehört auch, dass sie nur in außergewöhnlichen Umständen und immer nur zeitlich begrenzt eingeführt werden können.