Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist zuständig dafür, Gesetzgebungsvorhaben des Bundes in traditionsreichen Bereichen des Rechts zu begleiten und zu unterstützen.
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Der Dienstsitz des Bundesjustizministeriums in Berlin befindet sich zwischen Gendarmenmarkt und Hausvogteiplatz.
Foto: Bundesregierung/Raik Tybussek
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern federführend für Bereiche des Rechts zuständig, die einen unmittelbaren Bezug haben zum Alltag der Bürgerinnen und Bürger haben. Dazu zählen zum Beispiel das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht sowie der Schutz und die Stärkung der Verbraucherrechte. In diesen Rechtsgebieten ist das BMJV dafür zuständig, Gesetzesvorhaben des Bundes vorzubereiten. Es wirkt darin mit, geltende Regeln durch die Gesetzgebung fortzuentwickeln.
Zum Geschäftsbereich des BMJV gehören der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof. Dort bereitet das Ministerium die Wahl der Richterinnen und Richter vor. Zum Geschäftsbereich gehören außerdem das Bundespatentgericht und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundesamt für Justiz und das Deutsche Patent- und Markenamt.
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