Mehr Chancen für gut integrierte Geflüchtete

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Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts Mehr Chancen für gut integrierte Geflüchtete

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen erhalten. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird beendet. Geflüchtete können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen.

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Pressestatement von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum ersten Migrationspaket der Bundesregierung

„Wir wollen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in unserem Land haben“, sagte Bundesinnenministerin Faeser zum ersten Migrationspaket der Bundesregierung.

Foto: IMAGO/Political-Moments

Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist in Kraft getreten. Mit der Neuregelung vollzieht die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik sowie einer umfassenden Modernisierung des Einwanderungsrechts. Die im Gesetz geregelte 18-monatige Aufenthaltserlaubnis wird langjährig Geduldeten die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Damit wird die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet. Dies war für die Betroffenen ebenso wie für die Behörden eine große Belastung.

Für mehr Menschlichkeit im Aufenthaltsrecht

Mit dem Gesetz, so Bundesinnenministerin Faeser, werde ein echter Perspektivwechsel eingeleitet. "Wir wollen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in unserem Land haben. Dafür sorgen wir mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen beenden wir. Damit beenden wir auch die oft jahrelange Unsicherheit für Menschen, die schon längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind“, so Faeser.

Für wen gilt die Regelung?

Die Regelung betrifft rund 136.000 bereits in Deutschland gut integrierte Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Was wird konkret durch das Gesetz geregelt?

Die Betroffenen erhalten ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht. In dieser Zeit haben sie eine faire Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und den Erwerb eines Identitätsnachweises.

Können auch Straftäter und Gefährder von der Regelung profitieren?

Nein. Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, die Rückführung von Menschen, die nicht in unserem Land bleiben können, konsequenter als bisher durchzusetzen. Straftäter und Gefährder bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Für diese Personengruppe wird die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert. Auch Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung weiter verhindern, wird die Aufenthaltserlaubnis versagt und eine konsequente und zügige Rückführung durchgesetzt.

Enthält das Gesetz auch eine Regelung zur Gewinnung von ausländischen Fachkräften?

Ja. Zur Steigerung der Attraktivität unseres Landes als Einwanderungsziel für ausländische Fachkräfte werden diejenigen Normen, die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz nur befristet in Kraft gesetzt wurden, entfristet und damit dauerhaft anwendbar. Zudem wird der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften erleichtert, indem für nachziehende Ehegatten das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt.

Wird es künftig einen schnelleren Zugang zu Integrationskursen geben?

Die Bundesregierung wird die Integrationskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber bereits von Anfang an öffnen. So wird der Integrationskurs und der Berufssprachkurs künftig grundsätzlich im Rahmen verfügbarer Plätze zugänglich sein, unabhängig vom Herkunftsland oder Einreisedatum der betroffenen Personen. Dadurch leistet die Bundesregierung einen Beitrag zur Teilhabe und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.