Seit 1. Oktober 2022 und bis zum 7. April 2023 gilt ein bestimmter Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel ist vor allem der Schutz vulnerabler Gruppen. Was zu beachten ist – hier ein Überblick.
Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen.
Foto: imago images/Sven Simon
Seit 1. Oktober 2022 und bis zum 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:
Bis zum 2. Februar galt im öffentlichen Personenfernverkehr eine FFP2-Maskenpflicht. Das Bundeskabinett hatte am 25. Januar beschlossen, die Maskenpflicht in Zügen und Bussen des Fernverkehrs zum 2. Februar auszusetzen.
Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.
Maskenpflicht:
Testpflicht:
Informationen zu den jeweiligen Regelungen finden Sie auf den Webseiten der Bundesländer.
Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden.
Informationen zum Impfstatus
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer dreimal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,
- wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
- wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
- wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.
Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, ist eine dritte Impfung dennoch notwendig.
Wenn Sie wissen möchten, ob eine weitere Impfung für Sie empfohlen wird, hilft Ihnen der „Impf-Guide“ ganz konkret. Er führt Sie zu Ihrer persönlichen Impfempfehlung.