charta von paris fuer ein neues europa - erklaerung des pariser ksze-treffens der staats- und regierungschefs (teil vier von vier)

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ein neues zeitalter
der demokratie, des friedens und der einheit

(teil vier von vier)

gemeinsame erklaerung von zweiundzwanzig staaten

die staats- und regierungschefs belgiens, bulgariens,
daenemarks, deutschlands, frankreichs, griechenlands,
islands, italiens, kanadas, luxemburgs, der niederlande,
norwegens, polens, portugals, rumaeniens, spaniens, der
tschechischen und slowakischen foederativen republik,
der tuerkei, ungarns, der union der sozialistischen
sowjetrepubliken, des vereinigten koenigreichs und der vereinigten
staaten von amerika,

- hocherfreut ueber den historischen wandel in europa,
- befriedigt ueber die in ganz europa zunehmende
verwirklichung der gemeinsamen verpflichtung zu
pluralistischer demokratie, rechtsstaatlichkeit und
menschenrechten, die fuer den fortbestand der sicherheit auf dem
kontinent wesentlich sind,
- in bekraeftigung der feststellung, dass das zeitalter
der teilung und konfrontation, das mehr als vier
jahrzehnte gedauert hat, zu ende ist, dass sich die
beziehungen zwischen ihren laendern verbessert haben und dass
dies zur sicherheit aller beitraegt,
- im vertrauen darauf, dass die unterzeichnung des
vertrages ueber konventionelle streitkraefte in europa einen
bedeutenden beitrag zum gemeinsamen ziel erhoehter
sicherheit und stabilitaet in europa darstellt, und
- ueberzeugt, dass diese entwicklung teil eines
fortwaehrenden prozesses der zusammenarbeit sein muss, um die
strukturen fuer einen zusammenwachsenden kontinent zu
schaffen,

geben folgende erklaerung ab:

1.
die unterzeichnerstaaten erklaeren feierlich, dass sie in dem
anbrechenden neuen zeitalter europaeischer beziehungen
nicht mehr gegner sind, sondern neue partnerschaften
aufbauen und einander die hand zur freundschaft reichen wollen.
2.
sie rufen ihre verpflichtungen aus der charta der vereinten
nationen in erinnerung und bekraeftigen alle ihre
verpflichtungen gemaess der schlussakte von helsinki. sie betonen,
dass alle zehn prinzipien von helsinki von grundlegender
bedeutung sind und dass sie folglich gleichermassen und
vorbehaltlos angewendet werden, wobei ein jedes von
ihnen unter beachtung der anderen ausgelegt wird. in
diesem zusammenhang bekraeftigen sie ihre verpflichtung, sich
der androhung oder anwendung von gewalt zu enthalten,
die gegen die territoriale integritaet oder die politische
unabhaengigkeit irgendeines staates gerichtet ist, sowie des
versuches, bestehende grenzen durch androhung oder
anwendung von gewalt zu aendern, und ferner aller
handlungen, die auf irgendeine andere weise mit den prinzipien
und zielen dieser dokumente unvereinbar sind. keine ihrer
waffen wird jemals eingesetzt werden, ausser zur
selbstverteidigung oder in anderer weise, die mit der charta der
vereinten nationen in einklang stehen.
3.
sie erkennen an, dass sicherheit unteilbar ist und dass die
sicherheit eines jeden ihrer laender untrennbar mit der
sicherheit aller ksze-teilnehmerstaaten verbunden ist.
4.
sie verpflichten sich, nur solche militaerische potentiale
aufrechtzuerhalten, die zur kriegsverhuetung und fuer eine
wirksame verteidigung notwendig sind. sie werden die
beziehung zwischen militaerpotentialen und doktrinen im auge
behalten.
5.
sie bekraeftigen erneut das recht jedes staates,
vertragspartei eines buendnisses zu sein oder nicht zu sein.
6.
sie nehmen die intensivierung politischer und militaerischer
kontakte zwischen ihren laendern zur foerderung
gegenseitigen verstaendnisses und vertrauens mit befriedigung zur
kenntnis. sie begruessen in diesem zusammenhang, dass vor
kurzem gemachte vorschlaege fuer neue staendige
diplomatische verbindungen ein positives echo gefunden haben.
7.
sie bekunden ihre entschlossenheit, aktiv zu abkommen
ueber konventionelle, nukleare und chemische ruestungskontrolle
und abruestung beizutragen, welche die sicherheit und
stabilitaet fuer alle laender erhoehen. sie rufen insbesondere zu
einem baldigen inkrafttreten des vertrages ueber
konventionelle streitkraefte in europa auf und verpflichten sich,
den prozess der festigung des friedens in europa durch
konventionelle ruestungskontrolle im rahmen der ksze
fortzufuehren. sie begruessen die aussicht auf neue verhandlungen
zwischen den vereinigten staaten und der sowjetunion
ueber die reduzierung ihrer nuklearen kurzstreckensysteme.
8.
sie begruessen den beitrag, den vertrauens- und
sicherheitsbildende massnahmen zum abbau von spannungen
geleistet haben und unterstuetzen uneingeschraenkt die
weiterentwicklung solcher massnahmen. sie bekraeftigen die
bedeutung der initiative "offener himmel" sowie ihre
entschlossenheit, die verhandlungen so bald wie moeglich zu einem
erfolgreichen abschluss zu bringen.
9.
sie verpflichten sich, mit den anderen ksze-teilnehmerstaaten
zur staerkung des ksze-prozesses
zusammenarbeiten zu wollen, damit dieser prozess einen noch
bedeutsameren beitrag zu sicherheit und stabilitaet in europa
leisten kann. sie erkennen an, dass es notwendig ist, politische
konsultationen zwischen den ksze-teilnehmern zu
verstaerken und andere ksze-mechanismen zu entwickeln. sie
sind ueberzeugt, dass der vertrag ueber konventionelle
streitkraefte in europa und die vereinbarung ueber einen
substantiellen neuen satz vertrauens- und sicherheitsbildender
massnahmen zusammen mit neuen strukturen fuer die
zusammenarbeit im rahmen der ksze zu groesserer sicherheit
und somit zu dauerhaftem frieden und stabilitaet in europa
fuehren werden.
10.
sie sind der auffassung, dass die vorhergehenden punkte
die tiefe sehnsucht ihrer voelker nach enger zusammenarbeit
und gegenseitigem verstaendnis widerspiegeln. sie
erklaeren, sich stetig fuer die weiterentwicklung ihrer
beziehungen im einklang sowohl mit der vorliegenden erklaerung
als auch mit den in der schlussakte von helsinki dargelegten
prinzipien einsetzen zu wollen.
das original der vorliegenden erklaerung, deren deutscher,
englischer, franzoesischer, italienischer, russischer und
spanischer wortlaut gleichermassen verbindlich ist, wird der
regierung frankreichs zur aufbewahrung in ihren archiven
uebergeben. die regierung frankreichs wird gebeten, den
text der erklaerung dem generalsekretaer der vereinten
nationen zur weiterleitung an alle mitglieder der
organisation als offizielles dokument der vereinten nationen unter
hinweis darauf zu uebermitteln, dass sie nicht nach artikel 102
der charta der vereinten nationen registrierbar ist. jeder
der unterzeichnerstaaten erhaelt von der regierung
frankreichs eine gleichlautende abschrift der vorliegenden
erklaerung.

zu urkund dessen haben die unterzeichneten hohen
vertreter ihre unterschrift unter die vorliegende erklaerung
gesetzt.
paris, den 19. november 1990