Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2025

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2025

Themen
•    Kabinettssitzung
•    Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
•    Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
•    Eckpunktepapier zu Ausgestaltung und Umsetzung der Frühstart-Rente
•    Einsetzung der Alterssicherungskommission
•    Infrastruktur-Zukunftsgesetz
•    Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz/Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
•    Entwurf einer Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
•    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung
•    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
•    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung
•    Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
•    Rückführung eines afghanischen Straftäters nach Afghanistan
•    Rüstungsprojekt FCAS
•    EU-MERCOSUR-Freihandelsabkommen
•    Sanktionierung von Jacques Baud durch die EU
•    Kennzeichnungspflicht für gentechnische Lebensmittel
•    Urteil zur Offenlegung der Herkunft des sogenannten Schabowski-Zettels
•    Entscheidung der EU-Kommission zur Zulassung neuer Autos mit Verbrennungsmotor
•    Umgang mit eingefrorenen russischen Vermögenswerten
•    Konflikt zwischen den USA und Venezuela
•    Beratung im Haushaltsausschuss über Rüstungsprojekte der Bundeswehr
•    Bilanz der ersten acht Monate der Bundesregierung
•    Nahostkonflikt
 

45 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 17. Dezember 2025

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Kornelius

  • Stoltenberg (BMAS)

  •  Wetter (BMF)

  • Rudorf (BMUKN)

  • Schulz (BMLEH)

  •  Kock (BMI)

  • Giese (AA)

  • Müller (BMVg)

 

(Vorsitzende Hamberger eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

StS Kornelius

Vielen Dank und guten Tag auch von mir! Das Kabinett hat heute nicht gekleckert, sondern geklotzt. Es ist ein reiches Bouquet an Entscheidungen, die heute gefällt wurden. Viele der großen Themen, die Sie über die letzten Wochen und Monate hinweg verfolgt haben, wurden heute Ihrem gesetzgeberischen Zwischenstand zugeführt, zumindest als Kabinettsbeschluss.

Das erste Gesetz, das ich Ihnen heute vorstelle, ist der Gesetzentwurf zur Umgestaltung des bisherigen Bürgergeldes in eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das war, wie Sie wissen, eines der zentralen Vorhaben der Bundesregierung und im Koalitionsvertrag auch sehr prioritär positioniert. Das wichtigste Ziel dieser Reform ist es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Deshalb soll künftig wieder der Vermittlungsvorrang gelten. Jobcenter sollen die Menschen auf ihrem Weg in die Arbeit durch persönliche Beratung noch besser unterstützen, und dort, wo eine Qualifizierung für eine dauerhafte Integration sinnvoll erscheint, hat sie weiterhin Vorrang. Das gilt besonders für die unter 30-Jährigen.

Dann gilt gleichzeitig, dass unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Sanktionen für diejenigen verschärft werden, die Termine oder Vereinbarungen nicht einhalten. Die Jobcenter bekommen wirksame Instrumente an die Hand, um diese Mitwirkungspflichten einzufordern. Damit die Sanktionen aber nicht die Falschen treffen, werden auch Härtefälle wie Krankheiten usw. berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: Der Sozialstaat wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugehen muss und dass nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen.

Noch ein Wort zu diesen Meldeversäumnissen, um die Schrittfolge dort auch noch einmal klarzumachen: Wer Termine versäumt, erhält sofort den zweiten Termin. Wird dieser zweite Termin nicht wahrgenommen, kommt es zu einer Kürzung der Leistung um 30 Prozent. Bleibt der dritte Termin ungenutzt, kommt es zu einer kompletten Streichung der Geldleistung. Erscheint der Leistungsberechtigte oder die Leistungsberechtigte auch im darauffolgenden Monat nicht, werden auch die Kosten der Unterkunft gestrichen. Wir können darauf gerne noch im Detail eingehen, auch die Fachministerien.

Für die Bundesregierung hat außerdem die Schaffung zukunftssicherer und dauerhaft tragfähiger finanzierbarer Lösungen für das Rentensystem hohe Priorität. Dazu gehört die verlässliche Alterssicherung aller Generationen. Deswegen hat das Kabinett heute die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie die Eckpunkte der Frühstartrente beschlossen. Die heutigen Beschlüsse über diese Reform dieser steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie die Eckpunkte zur Frühstartrente, über die ich gleich noch sprechen werde, leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Sie stärken die sogenannte dritte Säule der Alterssicherung. Dieser Beschluss sieht vor, dass die Riester-Rente durch neue Produkte ersetzt wird. Diese neuen Produkte sind flexibler, renditestärker und kostengünstiger. Zentraler Bestandteil dieser Reform ist die Öffnung der Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. So können Bürgerinnen und Bürger von Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen profitieren, zum Beispiel durch global gestreute Aktienfonds und ETFs. Für Menschen, die ein noch höheres Sicherheitsbedürfnis haben, werden weiterhin auch Garantieprodukte gefördert. Für mehr Orientierung bei der Anlageentscheidung wird es ein kostengünstiges Standardprodukt geben, das bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein wird.

Auch in der Auszahlungsphase erhalten Bürgerinnen und Bürger künftig mehr Flexibilität. Hier sollen neben lebenslangen Renten nun auch Zeitrenten angeboten werden. Es wird außerdem die Zulagenförderung grundlegend reformiert, und damit wird der Neustart der privaten Altersvorsorge auch auf diesem Weg möglich gemacht werden.

Jetzt komme ich zum Eckpunktepapier zur Ausgestaltung und Umsetzung der Frühstart-Rente. Sie wissen, dass die Frühstart-Rente im Prinzip beschlossen wurde. Hier kommen jetzt die Eckpunkte und die Ausgestaltung. Die Frühstart-Rente fördert Kinder und Jugendliche, macht sie früh mit den Chancen des Kapitalmarkts vertraut und stellt ihnen das Startkapital für eine private Altersvorsorge zur Verfügung. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass Kinder ab dem Jahrgang 2020 ab dem sechsten Lebensjahr eine staatliche Förderung in Höhe von monatlich zehn Euro - das ist die Frühstart-Rentenprämie - erhalten. Diese Frühstart-Rente schafft sowohl für Kinder als auch für Eltern einen konkreten Anlass, sich frühzeitig mit dem Thema „Altersvorsorge und Kapitalanlage“ zu beschäftigen. Die Frühstart-Rentenprämie wird ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot sein. Dort wird sie eingezahlt. Das Depot kann mit eigenen Zahlungen aufgestockt werden. Bei Volljährigkeit wird ein unkomplizierter Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge sichergestellt. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, bleiben die Erträge steuerfrei.

Dieses Eckpunktepapier, das heute verabschiedet wurde, dient als Grundlage für den Gesetzentwurf der Frühstart-Rente, der im Jahr 2026 beschlossen werden soll. Ziel ist es, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.

Ich komme zu einem dritten Thema zum großen Komplex der Rente, nämlich dem Einsetzungsbeschluss zur Rentenkommission. Das Kabinett hat heute die Beschlussvorlage des BMAS zur Einsetzung der Alterssicherungskommission angenommen. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode, wie Sie wissen, bereits eine Reihe wichtiger Reformen zur Rente eingebracht: das Rentenniveau, die Mütterrente, das Betriebsrentenstärkungsgesetz, die Aktivrente, die Frühstart-Rente und die Riester-Reform, die ich gerade eben vorgestellt habe.

Die jetzt eingesetzte Kommission, auch Rentenkommission genannt, wird an die aktuelle Debatte anknüpfen und sich mit dem weiteren Reformbedarf beschäftigen. Sie haben die Debatte in den letzten Wochen und Monaten intensiv verfolgt. Mitte des kommenden Jahres soll diese Kommission Vorschläge zu Reformen vorlegen.

Vorsitzende der Kommission werden der ehemalige Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, sowie die Professorin für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft Constanze Janda sein. Sie ist Rektorin der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Herr Weise und Frau Janda werden also die Vorsitzenden sein. Sie werden von drei Stellvertretern begleitet. Die kommen aus dem Reihen des Deutschen Bundestags. Das werden Pascal Reddig von der CDU, Annika Klose von der SPD und Florian Dorn von der CSU sein.

Dazu kommen acht wissenschaftliche Mitglieder, die von den Fraktionen CDU/CSU und SPD vorgeschlagen werden. Ich nenne jetzt hier auch die Namen. Das sind die Professoren Peter Bofinger, Tabea Bucher-Koenen, Georg Cremer, Camille Logeay, Frau Monika Queisser, Herr Prof. Jörg Rocholl, Frau Prof. Silke Übelmesser und Herr Prof. Martin Werding. Außerdem wird die Deutsche Rentenversicherung einen dauerhaften Sitz als Sachverständige in der Kommission haben, allerdings ohne Stimmrecht.

Das ist der Einsetzungsbeschluss der Rentenkommission, übrigens der erste Kommissionseinsetzungsbeschluss, den das Kabinett je gefällt hat. Bisher waren das meistens entweder vom Bundestag beschlossene oder von den Fachministerien beschlossene Kommissionen. Das unterstreicht natürlich auch die Bedeutung, die die Bundesregierung dieser Kommission beimisst.

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt im Kabinett war das Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Die Bundesregierung will den Ausbau der Infrastruktur deutlich beschleunigen. Moderne Straßen, Brücken und Schienen sind elementare Voraussetzungen für Mobilität sowie für eine funktionierende und wachsende Wirtschaft. Bis 2029, das wissen Sie, wird die Bundesregierung aus dem Sondervermögen 169 Milliarden Euro für Verkehrsprojekte investieren. Das ist so viel wie noch nie in einem vergleichbaren Zeitraum. Damit diese zusätzlichen Mittel schnell zum Einsatz kommen und die Bauprojekte zügig vorangehen, müssen Planung und Genehmigung schneller möglich sein. Das passiert jetzt mit dem heute beschlossenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Der Bau von Autobahnen, Schienenwegen, der Ersatz von maroden Brücken, der neue Ausbau von Lkw-Parkplätzen und die Sanierung von Wasserstraßen sollen künftig prioritär behandelt werden und im überragenden öffentlichen Interesse sein. Hierdurch werden diese Bauprojekte im Genehmigungsverfahren stark priorisiert. Das gilt auch für Straßenneubauvorhaben, die im Bundesverkehrswegeplan im weiteren Bedarf liegen, soweit sie von militärischer Relevanz sind. Es ist außerdem geplant, die Elektrifizierung von Bahnstrecken schneller voranzutreiben. Bei Strecken unter 60 Kilometern soll die langwierige Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen.

Ein weiterer Punkt: Die Verwaltungsverfahren sollen nur noch digital durchgeführt werden. Es gilt also das Prinzip „digital only“, und dies gilt auch für die Bürgerbeteiligung. Eine Ausnahme gibt es natürlich für Bürger ohne Internetzugang.

Die Belange des Naturschutzes bleiben weiter von großer Bedeutung. Materielle Umweltstandards werden nicht abgeschafft. Wir konzentrieren uns auf die Verfahren. Diese sollen nun so geregelt werden, dass sie nicht mehr dringend benötigte Neubauvorhaben blockieren können, und dafür gilt es, eine sorgfältige Balancierung vorzunehmen. Für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch Vorhaben, die im überragenden öffentlichen Interesse liegen, gibt es die Optionen Ausgleich, Ersatz oder Ersatzgeldzahlung, und zwar gleichrangig. Das gilt für Vorhaben im Bereich von Verkehr, Militär, Telekommunikation und für Vorhaben, die durch das Sondervermögen finanziert werden. Regelungen zum Ersatzgeld für weitere Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse im Energiebereich werden noch erarbeitet. Das wird dann im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens nachgereicht werden.

Dann kommen wir zum Wolf. Das Kabinett hat heute die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und damit verbunden die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Die Rückkehr des Wolfes in Deutschland und in Europa ist ein Erfolg der Artenschutzpolitik, aber mit der zunehmenden Ausbreitung haben sich auch Konflikte mit der Weidetierhaltung sowie mit Teilen der Bevölkerung ergeben. Der heutige Beschluss sorgt dafür, dass eine tragfähige Balance zwischen der Rückkehr des Wolfes, dem Herdenschutz und der öffentlichen Sicherheit erzielt wird. Das ist auch ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, das vorsieht, dass bei einem festgestellten sogenannten günstigen Erhaltungszustand der Tierart Wolf die zuständigen Behörden einen revierübergreifenden Managementplan aufstellen können, der dann die Vereinbarkeit der Jagd des Wolfes mit der Aufrechterhaltung dieses Erhaltungszustandes in Gleichklang bringt. Das heißt, der Wolf kann ab dem Moment gejagt werden, an dem dieser Plan steht und der günstige Erhaltungszustand festgestellt wird.

Schließlich ging es um den Entwurf einer Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld. Das ist eine wichtige Information für sehr viele Firmen, aber auch für Kurzarbeitsgeldbezieher und -bezieherinnen. Das Kabinett hat heute beschlossen, die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld noch einmal auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Die Bundesregierung gibt damit den betroffenen Unternehmen in Zeiten großer handels- und geopolitischer Risiken Planungssicherheit über den 31. Dezember 2025 hinaus, denn die geltende Verordnung läuft zu diesem Zeitpunkt aus. Betriebe mit einer Bezugsdauer von derzeit zwölf Monaten und mehr können so die Kurzarbeit fortführen und Entlassungen vermeiden. Um die Zeit des Arbeitsausfalls zum Vorteil des Unternehmens zu nutzen, kann und sollte sie zur Weiterbildung genutzt werden. Qualifizierung macht fit für den Strukturwandel, etwa durch Digitalisierung und KI.

Ich glaube, ich komme noch nicht zum Ende. Es gibt gleich noch zwei bis drei Dinge. Es gibt den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung. Die Bundesregierung hat den vom Bundesinnenminister vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung beschlossen. Das ist ebenfalls eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die damit umgesetzt wird. Ziel der Bundesregierung ist es, die Migrationsverwaltung zu entlasten, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen.

Damit werden einige Punkte beschlossen:

Erstens. Biometrische Daten, die einmal erhoben wurden, sollen innerhalb von sieben Jahren für die Neubeantragung der befristeten elektronischen Aufenthaltstitel weiterverwendet werden können. Das reduziert den Arbeits- und Zeitaufwand der Ausländerbehörden, aber vor allem auch der betroffenen Menschen. Es kommt dabei nicht zu Abstrichen bei den Sicherheitsanforderungen.

Zweitens wird der Informationsaustausch zwischen der Strafjustiz und den Ausländerbehörden verbessert, weil diese digitale Verwendung dann Zugriff für alle beteiligten Parteien ermöglicht. Sie werden künftig zentral im Ausländerzentralregister erfasst.

Drittens. Für ausländische Personen, die nicht über ein Ausweisdokument verfügen, sollen künftig sonstige Dokumente, die zur Identifikation geeignet sind, ebenfalls im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Das erleichtert die Prüfung.

Viertens. Die Visaverfahren werden künftig für drei Jahre in der Visadatei des AZR, also des Ausländerzentralregisters, abgelegt. Das erleichtert auch den beteiligten Behörden den Zugriff auf die notwendigen Dokumente und beschleunigt insbesondere im Bereich der Fachkräfteeinwanderung das Verwaltungsverfahren. Sie wissen, dass sehr viele Fachkräfteeinwanderer darüber klagen, dass die Visaerteilung im Ausland häufig mit langen Wartezeiten verknüpft ist. Das wird sich deutlich verbessern.

Nun komme ich zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts. Ziel ist es, die Produkthaftung an die Anforderungen der Digitalisierung anzupassen. Auch hier soll künftig Software und künstliche Intelligenz explizit in die Produkthaftung einbezogen werden. Des Weiteren haften künftig mehr Akteure neben dem Hersteller, um Geschädigten zu helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das ist wichtig, wenn beispielsweise ein Produkthersteller seinen Sitz in einem Drittstaat hat. In diesen Fällen kann entweder der Importeur oder der Lieferant in die Haftung genommen werden. Weiter sieht der Gesetzentwurf beweisrechtliche Erleichterungen vor und setzt die EU-Produkthaftungsrichtlinie in deutsches Recht um.

Wir haben jetzt noch den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, und das ist der letzte, den ich hier vorstelle. Die Bundesministerin hat sich, glaube ich, selbst auch schon geäußert, deswegen nur in aller Kürze: Das Kabinett hat den Gesetzentwurf, die sogenannte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzgebung, heute beschlossen. Damit werden ebenfalls Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Apotheken sind eine wichtige und niedrigschwellige Anlaufstelle für viele Bürgerinnen und Bürger. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Rolle der Apotheken zu stärken und vor allem wohnortnah die Arzneimittelversorgung zu sichern, vor allem im ländlichen Raum. Dazu sollen unter anderem die wirtschaftlichen Bedingungen von kleineren und ländlichen Apotheken verbessert werden.

So weit die Arbeit des Kabinetts!

Frage 

Nach der neuen Regelung (zur Grundsicherung für Arbeitssuchende) soll Arbeit bei Eltern von Kindern ja ab dem ersten Lebensjahr zumutbar sein. Bislang galt „ab dem dritten Lebensjahr“. Welche pädagogisch-erziehungswissenschaftlichen Expertisen liegen dem zugrunde, oder ist das Sozialisation nach Kassenlage?

Stoltenberg (BMAS)

Den Begriff „Sozialisation nach Kassenlage“ würden wir uns jetzt nicht zu eigen machen.

Ich kann Ihnen jetzt keine konkreten Studien nennen. Es sind sozusagen logischerweise in die Erarbeitung des Entwurfs und des Vorschlags entsprechende Studien eingeflossen. Ziel ist es sozusagen, eine frühzeitige Aktivierung für den Arbeitsmarkt wieder hinzubekommen und zu verhindern, dass Leute oder Eltern langfristig aus dem Arbeitsmarkt herausgehen. Das ist der Punkt dabei.

Wichtig war uns: Es muss die Kinderbetreuung im Zusammenspiel mit dem Jobcenter gewährleistet sein. Dann kann das stattfinden. Es geht zum Beispiel nicht nur um die Aufnahme einer Arbeit; es geht auch darum, für bestimmte Maßnahmen zur Verfügung zu stehen, zum Beispiel für Integrationskurse, Sprachkurse oder Ähnliches.

Zusatz

Das Ziel ist klar. Allerdings war die bisherige Regelung ab dem dritten Lebensjahr ja vermutlich nicht eine reine Luxusregelung, sondern war in positiven Effekten für die Kleinkinderziehung begründet. Vielleicht könnten Sie nachreichen, in welcher Weise es fachlich begründet ist, diesen Zeitraum jenseits oder über den Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Integration hinaus doch so drastisch zu senken.

Stoltenberg (BMAS)

Das kann ich gerne machen, also schauen. Aber der Grundsatz in der Frage ist sozusagen das Zusammenspiel und logischerweise auch ein Kompromiss zwischen der Erziehungsfrage, aber auch der Integration in den Arbeitsmarkt. Das ist sozusagen das, was in diesen Gesetzentwurf eingeflossen ist.

StS Kornelius

Wenn ich das noch ergänzen darf: Ich glaube, es entspricht auch ein Stück weit der Lebensrealität sehr vieler Bürgerinnen und Bürger und junger Familien, die bereits nach dem ersten Lebensjahr des Kindes dann auch die Rückkehr in das Arbeitsleben anstreben und dazu ja auch die entsprechenden Förderungen des Staates erhalten.

Frage 

(zum Eckpunktepapier zu Ausgestaltung und Umsetzung der Frühstart-Rente) Ich habe eine Frage an Herrn Kornelius, gegebenenfalls an das BMAS.

Stoltenberg (BMAS)

Nein, Frühstart-Rente machen die Kollegen aus dem Finanzministerium.

Zusatzfrage

Wie viel Zusatzrente gibt es denn nach 60 Jahren? - Ich bin jetzt auf dem Stand, dass jedes Kind oder jeder jugendliche Mensch 10 Euro monatlich vom Staat bekommt. Was ergibt das dann am Ende?

StS Kornelius

Ich habe jetzt keine Modellrechnung da. Das hängt ja auch von der Investitionsform ab und von dem Modell, das man dann wählt. Ich vermute, das kann man so pauschal nicht sagen.

 Wetter (BMF)

Genau, das Gesetzgebungsverfahren ist noch ausstehend. Das Eckpunktepapier wurde heute beschlossen, in dem vorgesehen ist, dass jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren 10 Euro monatlich dazubekommt. Wie das später genau ausgestaltet wird, hängt natürlich von vielen Punkten ab - einmal, wie das Geld angelegt wird, aber natürlich auch, wie allgemeine Entwicklungen sind. Dafür bleibt das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

Zusatzfrage

Mein Stand ist, dass es auch um die Schließung der Versorgungslücke geht. Ich hatte jetzt gelesen, dass am Ende 30 Euro mehr nach 60 Jahren herauskommen sollen. Da frage ich mich, was das mit der Schließung einer Versorgungslücke zu tun hat oder wie das helfen soll.

 Wetter (BMF)

Ich kenne die Rechnung leider nicht, die Sie gerade vorgetragen haben. Ich weiß nicht, auf welcher Basis das berechnet wurde, weil es natürlich auch eine Frage ist, welche Rendite da zugrunde gelegt wurde. Aber ein Schritt ist sozusagen, für alle Kinder früh eine Basis für die private Altersvorsorge zu schaffen. Die kann dann - das hat Herr Kornelius vorhin auch gesagt - nahtlos an die jetzt heute vorgelegte Reform der privaten Altersvorsorge mit 18 Jahren anschließen. Dann bleibt es natürlich abzuwarten.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Frühstart-Rente ist auch, bereits jungen Menschen finanzielle Bildung näherzubringen.

Frage 

Können Sie noch einmal kurz ausführen, mit welcher Begründung man das Startdatum bei der Generation ab 2020 gesetzt hat und man die vorhergehenden Generationen, die ja ebenfalls noch Kinder sind, bisher völlig unberücksichtigt lässt, selbst wenn man sich diese Logik der privaten Altersvorsorge verinnerlicht?

 Wetter (BMF)

Genau. Wie heute im Eckpunktepapier dargestellt - ich glaube, Herr Kornelius hat es auch schon vorgetragen -, ist dann Ziel des Gesetzgebungsverfahrens, dass rückwirkend zum 1. Januar oder für 2026 die Frühstart-Rente mit der Kohorte 2020 eingeführt wird. Wie im Koalitionsbeschluss schon beschlossen, wird geschaut, ob ab 2029 weitere, ältere Kohorten hinzugefügt werden können. Der Grund, warum man mit der Kohorte 2020 startet, ist einfach, dass dann ein langes Ansparintervall vorhanden ist. Bis zum Alter von 18 Jahren sind es dann zwölf Jahre, in denen angespart wird.

StS Kornelius

Ich möchte hinzufügen, dass im Koalitionsausschuss am 10. Dezember beschlossen wurde, ab 2029 zusätzliche Jahrgänge, die bis dahin keine Prämie erhalten haben, in die Frühstart-Rente einzubeziehen. Das wird dann finanziert als Dividenden eines Aktienpaketes aus Beteiligung des Bundes.

Zusatzfrage

Dazu hätte ich noch eine Verständnisfrage. Jetzt gibt es ja mehrere Gesetzgebungsverfahren, entweder Krankenhausreform oder damals auch Bologna-Reform, bei denen es ziemlich viel privaten Lobbyeinfluss gab, der sich auch entsprechend niedergeschlagen hat, zum Beispiel der Bertelsmann Stiftung bei der Bologna-Reform.

Herr Kornelius, können Sie das grob prozentual umschreiben, wie viel Lobbyinput in diesem aktuellen Gesetzgebungsverfahren drinsteckt, etwa von privaten Anbietern der privaten Altersvorsorge?

StS Kornelius

Ich glaube, es wäre sträflich verkürzt, wenn wir das hier als ein Lobbygesetz bezeichnen würden, sondern es ist ein Gesetz, das den Bedürfnissen der Altersversorgung in der Bundesrepublik entgegenkommt. Sie haben hier in den letzten Monaten eine sehr intensive Debatte erlebt, über die Alterssicherung einer Generation, die jetzt in einer starken Forderung steht, nämlich die Rentenzeiten der sogenannten Boomer-Generation zu finanzieren. Wir bemühen uns um eine umfassende Rentenreform. All die Beiträge, die ich eben verkündet habe und die auch in den letzten Wochen aufs Gleis gesetzt wurden, tragen dazu bei, dass es eine umfassende neue Form der Alterssicherung gibt. Insofern ist das ein politisches Vorhaben, das im Interesse der Koalitionsparteien - ich vermute einmal, auch stark darüber hinaus - und des breiten, breiten Spektrums der Bevölkerung steht.

Frage 

(zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz) Im Koalitionsausschuss war das ja quasi gekoppelt worden, dass es einerseits das Infrastrukturgesetz und andererseits dieses Naturflächenbedarfsgesetz geben soll, wo dann festgelegt wird, wie die Gelder, die jetzt gezahlt werden sollen, unter dem einen Gesetz auch ausgegeben und angelegt werden können. Nun ist das eine Gesetz ja schon im Kabinett gewesen, das andere noch nicht. Gerade eben hatten wir eine Pressekonferenz mit den Umweltverbänden, die verlangen, dass das gekoppelt wird, weil das eine nur mit dem anderen zusammenkommen dürfte. Warum macht man das jetzt so zweigeteilt, dass man sozusagen erst die zusätzlichen Eingriffe beschließt und später vielleicht die Ausgleichsmaßnahmen?

StS Kornelius

Die Bundesregierung hat beschlossen, diese Ausgleichsmaßnahmen, diese umweltrechtlichen Regelungen, sehr rasch anzugehen. Geplant ist, das Naturflächenbedarfsgesetz bis Ende Februar vorzulegen. Das bedarf wohl einer noch größeren Vorbereitungszeit. Vielleicht haben das BMV oder das BMUKN detailliertere Informationen für Sie - aber es wird kommen.

Zusatzfrage

Das heißt, wir werden aller Voraussicht nach das Naturflächenbedarfsgesetz kennen, bevor das Infrastrukturgesetz verabschiedet wird? Zu der Sorge der Umweltverbände, das komme dann gar nicht, können Sie sagen, dass das unbegründet ist?

StS Kornelius

Ich vermute, die Vorbereitung läuft bereits; insofern ist das verzahnt. Aber vielleicht haben die Fachhäuser dazu Informationen.

Zusatzfrage

Kann das BMUKN vielleicht noch etwas zum Stand der Dinge sagen?

Rudorf (BMUKN)

Ich kann eigentlich nur das ergänzen, was gerade schon gesagt worden ist. Ende Februar 2026 ist der Plan. Es wird also gerade erarbeitet. Das ist ja auch nicht ganz untrivial.

Frage 

Hemmt Umweltschutz aus Sicht der Bundesregierung Modernisierung?

StS Kornelius

Entschuldigung, ich habe die Frage nicht verstanden.

Zusatzfrage

Da die Umweltschutzkriterien aufgeweicht werden - das hat der Kollege ja gerade schon angesprochen -, würde ich gern wissen: Hemmt Umweltschutz aus Sicht der Bundesregierung notwendige Modernisierung?

StS Kornelius

Absolut nicht. Ich habe ja gesagt, dass die Belange des Umweltschutzes weiterhin von großer Bedeutung sind und dass die materiellen Umweltstandards nicht abgeschafft werden.

Frage 

(zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz/Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) Ich habe eine Frage an das Umweltministerium. Man ändert das ja jetzt basierend auf der Einschätzung, dass es einen günstigen Erhaltungszustand in Deutschland gibt. Auf welchen wissenschaftlichen Kriterien fußt diese Einschätzung? Hintergrund ist, dass der EuGH schon in mehreren Urteilen entschieden hat, dass bei der Bestimmung des Erhaltungszustandes wissenschaftliche Daten berücksichtigt werden müssen. Auf welchen fußt Ihre Einschätzung?

Rudorf (BMUKN)

Da gab es einen langen Vorlauf und einen langen Prozess in enger Abstimmung mit vielen Akteuren und Beteiligten. Auf Basis dessen ist das ergangen.

Zusatzfrage

Das ist jetzt aber nicht meine Frage gewesen. - Sorry, aber Sie müssen ja wissenschaftliche Daten haben. Es darf keine politische Entscheidung sein.

StS Kornelius

Es gibt Monitoringzahlen; die werden auch veröffentlicht und liegen jährlich vor. Das heißt, es wird tatsächlich der Bestand erhoben.

Zusatzfrage

Aber Sie können jetzt nicht sagen, dass diese Einschätzung, dass es einen günstigen Erhaltungszustand gibt, der laut Wissenschaft und Interessenverbänden nicht vorherrscht, auf wissenschaftlichen Kriterien fußt, was der EuGH ja angemahnt hat - richtig? Frau Rudorf, das wollten Sie jetzt auch nicht sagen, oder?

Rudorf (BMUKN)

Nein, das wollte ich auch nicht sagen. Ich wollte sagen: Es gibt eine Methodik, die dem Ganzen zugrunde liegt. Wie das jetzt ganz genau heißt, das muss ich nachreichen.

Frage 

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der aktuell verfügbare Bericht zur Situation des Wolfes, herausgegeben vom federführend zuständigen Bundesamt für Naturschutz, zu der Einschätzung kommt, dass in der kontinentalen Region der Erhaltungszustand des Wolfes als ungünstig/schlecht beurteilt wird.

Das steht doch sehr konträr in der Bewertung zu dem, was Sie oder die Bundesregierung zuvor gesagt haben, dass der Erhaltungszustand gut sei. Wie verhält sich das zueinander?

Rudorf (BMUKN)

Moment, also jetzt sind wir beim Kontinentalen, also beim Habitat. Wie gesagt, das sind ja alles noch Teile dieser Methodikbewertung, oder?

Zusatzfrage

Die Aussage der Bundesregierung war, dass der Erhaltungszustand günstig sei, dass das also für eine Entnahme spricht. Jetzt habe ich darauf hingewiesen, dass eine Studie, die unter Federführung des Bundesamtes für Naturschutz unter Einarbeitung verschiedener wissenschaftlicher Grundlagen erstellt wurde, zu einem genau gegenteiligen Ergebnis kommt. Deswegen frage ich: A. Kennen Sie das? B. Wie bewerten Sie das? Wie verhält sich das zueinander?

Rudorf (BMUKN)

Die Bewertung, auf die Sie anspielen, ist uns natürlich bekannt. Es gab sozusagen Einwände in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern gegen die Bewertung. Im Vorlauf zu dieser Überführung des Wolfes und die Aufnahme ins Bundesjagdschutzgesetz gab es dann eben eine Neubewertung.

Frage 

Ein anderer Punkt, der vom DJV, normalerweise kein Gegner des Bundeslandwirtschaftsministeriums, hervorgebracht wird, ist, dass es ein elementarer Fehler sei, die vorgesehene Jagdzeit für den Wolf von Anfang September bis Ende Februar einzuführen. Das begünstige Fehlabschüsse und könnte mehr Weidetierrisse, die Sie ja verhindern wollen, zur Folge haben, weil Elterntiere geschossen werden könnten und damit quasi Jungtiere nicht mehr sozialisiert würden beziehungsweise angelernt werden könnten, wie man nicht Schafe reißt. Warum machen Sie diesen elementaren Fehler?

Schulz (BMLEH)

Die Einschätzung des Verhältnisses zwischen dem Jagdverband und dem BMLEH überlasse ich jetzt einmal Ihnen. Aber wir haben darauf gehört; wir haben in der Verbände- und Länderanhörung die Position der Verbände angenommen. Tatsächlich ist die Jagdzeit in dem Bereich regionales Bestandmanagement von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Das heißt, die Kritik hier wurde aufgenommen und umgesetzt. Das hat konkret zum Hintergrund, dass wir auch die Anmerkungen aus Naturschutzbereichen gehört haben, um solche Rudelstrukturen zu erhalten, auch während einer Jagd.

Zusatzfrage

Wie wird sichergestellt, dass der Wolf, der tatsächlich ein Weidetier gerissen hat, auch abgeschossen wird und nicht irgendein anderer Wolf?

Schulz (BMLEH)

Dadurch, dass die Jagdzeit nach vorne gezogen wird, ist die Population der Rudel klarer zu erkennen. Zudem setzen wir natürlich auf die Kompetenz der Jägerinnen und Jäger, solche Sachen einzuschätzen.

Zusatzfrage

Es kann künftig legal sein, dass irgendein anderer Wolf abgeschossen wird, der gar nicht für den Riss zuständig ist?

Schulz (BMLEH)

Es geht hier um die Regelung eines regionalen Bestandsmanagements. Es geht hier also nicht um den Punkt, dass es sogenannte Wölfe gibt, die ein Tier gerissen haben, sondern es geht um regionales Bestandsmanagement. Das ist eine andere Einordnung innerhalb des Gesetzes.

Frage 

(zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan) Frau Kock, ich würde einfach gerne um den aktuellen Stand der Zahlen bitten, weil es wohl gestern wieder einen Flug gab. Wie viele sind inzwischen da - vielleicht können Sie das gesammelt sagen -, und wie viele derer, die sehr wahrscheinlich noch kommen werden, die voraussichtlich aufgenommen werden, sind noch in Pakistan?

 Kock (BMI)

Die Zahlen habe ich dabei. - Ich kann Ihnen sagen, dass seit September insgesamt 609 Personen eingereist sind. In Pakistan noch aufhältig sind 76 Personen aus dem Ortskräfteverfahren und 465 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm.

Zusatzfrage

Eine Nachfrage, weil Sie es das jetzt auch noch einmal gesagt haben: Aus den Reihen der Opposition gibt es Meldungen, die nahelegen, dass es eine Kehrtwende beim Thema Ortskräfteaufnahme gegeben hätte. Es bleibt also dabei: Aufgenommen werden Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm und aus dem Ortskräfteverfahren?

 Kock (BMI)

Wie wir das hier schon etliche Male ausgeführt haben, werden diejenigen aufgenommen, für die eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht und die die entsprechenden Sicherheitsüberprüfungen positiv durchlaufen haben.

Frage 

Könnten Sie noch ein paar Details zu der Einzelabschiebung geben?

 Kock (BMI)

Jetzt springen wir ein bisschen; die einen kommen, die anderen gehen. - Sie meinen die von heute und die Berichterstattung dazu?

Zusatz 

Genau.

 Kock (BMI)

Heute wurde der erste ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige per Linienflug nach Afghanistan zurückgeführt. Ich kann bestätigen, dass es sich bei der Person um einen Afghanen handelt, der in Deutschland Straftaten verübt hat und dafür rechtskräftig verurteilt wurde. Nach der Sammelrückführung im Sommer haben wir jetzt angefangen, regelmäßig Rückführungen nach Afghanistan zu planen, und die Erste ist jetzt erfolgt. Wir haben dafür die Voraussetzungen für die Länder geschaffen. Denn - auch das haben wir hier schon mehrfach ausgeführt - für die Abschiebungen selbst sind die Länder zuständig.

Zusatzfrage

Der Minister hat gesagt, das soll Schritt für Schritt ausgebaut werden. Von welcher Zielgröße geht das BMI dabei pro Jahr aus?

 Kock (BMI)

Ich glaube, das ist nicht ganz die richtige Herangehensweise. Wir fangen mit Gefährdern und Straftätern an; die Personen sollen vor allen Dingen zunächst abgeschoben werden.

Frage 

Ich würde gerne wissen: Waren denn bei diesem Flug auch Polizisten mit an Bord, die sie begleitet haben? Sind die über Nacht geblieben, oder wie ist das abgelaufen?

 Kock (BMI)

Rückführungsmaßnahmen werden in den allermeisten Fällen von Bundespolizisten begleitet.

Zusatzfrage

In diesem Fall also auch?

 Kock (BMI)

In diesem Fall auch, ja.

Zusatzfrage

Sind die Polizisten dann über Nacht in Kabul geblieben? Können Sie sagen, wie das funktioniert?

 Kock (BMI)

Das kann ich kurz machen. Wir äußern uns nicht näher zu operativen Details.

Frage 

Ich habe Interesse an denen, die möglicherweise noch kommen, deren Zahl ja sehr hoch ist. Sie haben die eben genannt, Frau Kock. 76 Personen Ortskräfte, 465 Personen nach dem Bundesaufnahmeprogramm. Wenn jetzt Charterflüge mit rund 160 Menschen möglich sind, kann man sich ja ausrechnen, wie viele Flüge es für diese Menschen bis zum 31.12. noch geben müsste. Können Sie das garantieren, dass das auch eingehalten wird?

 Kock (BMI)

Auch dazu haben wir uns schon mehrfach geäußert. Uns sind die Fristen bekannt. Wir sind sehr bemüht, schon seit Wochen, unter Hochdruck die Verfahren abzuarbeiten.

Zusatzfrage

Dann habe ich eine Nachfrage an das Auswärtige Amt: Herr Giese, gibt es bei Ihnen wiederum Bemühungen, die Frist durch Diskussionen mit den pakistanischen Behörden eventuell doch noch einmal zu verlängern?

Giese (AA)

Dazu habe ich mich hier bestimmt schon drei, vier Mal geäußert. Daran hat sich nichts geändert.

Frage 

Frau Kock, Minister Dobrindt hat gestern ja die Zahl von rund 600 Menschen in Pakistan genannt - ich glaube, es sind tatsächlich 640 -, die keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage hätten. Nun hat sich die pakistanische Polizei in etlichen dieser Fälle direkt nach Nennung der Zahl oder auch Mitteilung an die Betroffenen bei denen eingefunden und sie nach Ausweisdokumenten und Ähnlichem gefragt, was also eine Abschiebung vorbereitet. Ist das Zufall, oder hat die Bundesregierung Informationen über diejenigen, die eben nicht reingelassen werden, an die Regierung in Pakistan weitergegeben?

 Kock (BMI)

Mir liegen diese Informationen, von denen Sie hier berichten, nicht vor - vielleicht dem Auswärtigen Amt, aber uns nicht.

Giese (AA)

Dazu kann ich Ihnen leider nichts mitteilen. Das tut mir leid.

Zusatz 

Vielleicht könnten Sie dazu etwas nachreichen. Das ist Teil der Berichterstattung, unter anderem von „ARD-aktuell“, in der konkrete Fälle genannt werden. Betroffene sagen, dass die Polizei sehr kurzzeitig, nachdem sie ihren Ablehnungsbescheid erhalten haben, in ihren Unterkünften war und sie sozusagen überprüft hätte. Deswegen gehen sie davon aus, dass seitens der Bundesregierung Informationen über diejenigen, die eine Aufnahmezusage haben, oder über diejenigen, die keine haben, weitergegeben wurden. Vielleicht können Sie das prüfen und nachreichen.

Vorsitzende Hamberger

Sie nehmen das einmal mit?

Giese (AA)

Ich nehme das einmal mit.

Ich kann Ihnen jetzt sagen, dass wir mit den pakistanischen Behörden die Informationen nicht teilen, dass jemand beispielsweise einen Widerruf seiner Aufnahmezusage oder so etwas bekommen hat. Das machen wir nicht.

Zusatzfrage

In der zitierten Berichterstattung hieß es - auch eine Stellungnahme der Bundesregierung -, dass man die pakistanische Polizei über diejenigen informiert habe, die eine Zusage haben. Daraus kann die Polizei doch schließen, wer keine Zusage hat; indirekt ist das also eine Information, die gegeben wird.

Giese (AA)

Das ist eine Schlussfolgerung, die ich jetzt so nicht teilen würde. Das würde ja bedeuten, dass Angaben über diese gesamte Personengruppe bei den Pakistanern vorliegen würden, und das würde ich bezweifeln. Wie gesagt: Das ist jetzt eine Spekulation. - Ich würde bei der Antwort bleiben, die ich eben gegeben habe. Wenn ich Ihnen dazu etwas nachliefern kann, dann mache ich das gern.

Frage 

Sowohl Kanzler Merz als auch Präsident Macron haben angekündigt, dass FCAS in diesem Jahr unter Dach und Fach sein sollte. Ist das der Fall? Wenn nicht: Ist das Projekt, wie man es sich vorgestellt hat, dann gescheitert?

StS Kornelius

Das Jahr ist noch lang und wir warten auf Ergebnisse.

Zusatzfrage

Das heißt, es wird dieses Jahr noch unter Dach und Fach sein?

StS Kornelius

Sie wissen, dass der Bundeskanzler mehrfach deutlich gemacht hat, dass wir an dem Projekt, wie es momentan verabredet ist, festhalten wollen. Gleichzeitig haben wir immer auch gesagt, dass die Situation nicht zufriedenstellend ist. Es wird an Lösungen gearbeitet und das Jahr ist noch lang.

Zusatzfrage

Gibt es schon eine Lösung bei der Aufteilung zwischen deutscher und französischer Industrie? Ist man sich da einig geworden?

StS Kornelius

Ich glaube, diese Aufteilung ist im Kern der Lösungssuche. Deswegen würde ich darüber informieren, sobald sie vorliegt.

Frage 

Herr Kornelius, zum EU-MERCOSUR-Freihandelsabkommen: Wie wird der Bundeskanzler bei diesem Thema die Zweifler überzeugen? Es werden immer mehr: Frankreich, Polen, jetzt auch Italien. Das Jahr ist noch lang, sagen Sie, aber am Samstag soll in Brasilien unterschrieben werden.

StS Kornelius

Sie wissen, dass die Bundesregierung intensiv für die Zustimmung zum MERCOSUR-Abkommen wirbt, auch innerhalb der Europäischen Union. Der Gipfel dazu findet morgen in Brüssel statt. Die Unterzeichnung des Abkommens bis Ende des Jahres bleibt unser Ziel. Ansonsten würden wir das Abkommen insgesamt gefährden. Das ist nicht unser Ziel. Es wäre ein Meilenstein in der europäischen Partnerschaft und Handelspolitik. Angesichts der weltpolitischen, handelspolitischen Situation wäre es auch ein Signal der Handlungsfähigkeit der Europäischen Union. Deswegen drängen wir unsere Partner dazu, zuzustimmen.

Zusatzfrage

Wie tun Sie das?

StS Kornelius

Indem wir sie drängen.

Zusatzfrage

Wie?

StS Kornelius

Wir versuchen, sie davon zu überzeugen, dass die Dringlichkeit hoch ist.

Zusatzfrage

Frau Meloni meinte heute, es sei verfrüht, und auch Frankreich meint, man sollte diese Unterzeichnung verschieben. Wie soll da das Drängen funktionieren?

StS Kornelius

Wir haben das zur Kenntnis genommen, aber die Woche ist noch lang.

Frage 

Herr Giese, Deutschland hat am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland Jacques Baud auf die EU-Sanktionsliste zu setzen. Als einzige Begründung wird ohne weitere Belege angeführt, er sei regelmäßig Gast im prorussischen Fernseh- und Radioprogramm und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile. Da würde mich interessieren: Entspricht es tatsächlich der aktuellen Haltung der Bundesregierung, dass man renommierte Militäranalysten wie Baud umfassend sanktioniert und massiv in deren Grundrechte eingreift, nur weil man deren Analysen zum Ukrainekrieg inhaltlich nicht teilt?

Giese (AA)

Sie waren leider am vergangenen Freitag nicht da, da hatten wir das Thema, was passiert, wenn man Desinformation verbreitet, relativ ausführlich diskutiert. Da ging es um einen Attribuierungsfall. Ich will das jetzt gar nicht noch einmal aufmachen, aber da ist auch klar geworden, dass Menschen, die so etwas tun, sanktioniert werden können, wenn die rechtlichen Gründe dafür vorliegen und es eine entsprechende Entscheidung des Rats der Europäischen Union gibt. Das ist an diesem Montag geschehen, das wird auch weiterhin geschehen, das ist in der Vergangenheit geschehen, und alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.

Zusatzfrage

Ja, der einzige konkrete Vorwurf in der Sanktionsverordnung lautet, Jacques Baud würde die Verschwörungstheorie verbreiten, die Ukraine habe ihre eigene Invasion provoziert, um der Nato beizutreten. Das ist allerdings keine genuine Äußerung von Baud, sondern er bezieht sich dabei auf die Aussage des ehemaligen Chefberaters von Selenskyj für strategische Kommunikation im Bereich der nationalen Sicherheit, Oleksij Arestowytsch, der 2009 in einem Interview erklärt hat, mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent sei der Preis für einen Nato-Beitritt der Ukraine ein großer Krieg mit Russland. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, ob der deutsche Vertreter bei der Abstimmung im Rat der Europäischen Union die vorgebrachten Sanktionsbegründungen auch tatsächlich vorher auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft hat oder das ohne jeden Fakten- und Quellencheck einfach abgenickt hat. Denn der zentrale Vorwurf stimmt so nicht.

Giese (AA)

Ich kann es mir jetzt sehr bequem machen und sagen: Das ist eine Entscheidung, die in Brüssel getroffen worden ist. Ich kann aber noch ein bisschen weitergehen und sagen: Ja, auch wir sind davon überzeugt. Deswegen war es eine einstimmige Entscheidung.

All diejenigen, die mit ihrer Sanktionierung nicht einverstanden sind, haben alle möglichen rechtlichen Mittel, dagegen vorzugehen. Die können den Rat anrufen und die können auch den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Zusatz 

Mit gesperrten Konten, super.

Frage 

An das Landwirtschaftsministerium: Es gab offenbar eine Einigung zwischen Vertretern des Rats und des Parlaments bei der Kennzeichnungspflicht für gentechnische Lebensmittel. Danach entfällt künftig wohl bei den meisten Produkten die Pflicht, sie als gentechnisch verändert zu kennzeichnen. Bundesumweltminister Schneider hat heute angekündigt, im Rat dagegen stimmen zu wollen. Wie steht Ihr Minister dazu?

Schulz (BMLEH)

Ich kann Ihnen dazu vor allem sagen, dass die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung dazu noch laufen. Zu weiteren Details kann ich mich im Moment nicht äußern.

Zusatzfrage

Können Sie sagen, wann die entscheidende Abstimmung in Brüssel stattfindet?

Schulz (BMLEH)

Voraussichtlich am Freitag.

Frage 

Ich glaube, meine Frage geht an den Regierungssprecher, weil sie den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien betrifft. - Es hat jetzt ein zweitinstanzliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gegeben, dass das Haus der Geschichte der Bundesrepublik die Informationen zur Provenienz des berühmten Schabowski-Zettels an die Presse preisgeben muss.

Ich weiß, diese Stiftung ist unabhängig, und da will die Regierung nicht eingreifen, aber angesichts der Tatsache, dass für die Finanzierung der Bund aufkommt und jetzt mittlerweile ein hoher fünfstelliger Betrag für Anwälte ausgegeben wird, wäre jetzt meine Frage: Ist es nicht Aufgabe des Ministers, dem jetzt Einhalt zu gebieten und seine ihm unterstellte Stiftung anzuweisen, da jetzt klein beizugeben? Denn es ist ja wahrscheinlich, dass sich das noch über weitere Jahre hinzieht und dann möglicherweise die dritte Niederlage feststeht.

StS Kornelius

Wir haben das Urteil verfolgt. Ich glaube, die Begründung wurde gerade erst nachgereicht. Ich vermute, dass die betroffenen Häuser sich jetzt in der Auswertung befinden. Sehen Sie es mir nach, dass wir uns zu diesem laufenden Verfahren nicht äußern. Das liegt bei den Prozessbeteiligten.

Zusatzfrage

Besteht nicht auch ein Aufklärungsinteresse des Bundes, ob hier möglicherweise etwas, was der Bundesrepublik sowieso schon gehört, bezahlt wurde?

StS Kornelius

Ich glaube, Sie sprechen jetzt ein materielles Interesse an, aber hinter dem Verfahren stecken ja andere Interesse, auch das Interesse der Öffentlichkeit an der Offenlegung von Quellen usw. Deswegen möchte ich in dieses Urteil oder in dieses Verfahren nicht wertend eingreifen.

Frage 

Ich habe noch eine Nachfrage zur Entscheidung der EU-Kommission zum Verbrenneraus. Keine Angst, Herr Kornelius, ich frage nicht nach hocheffizienten Verbrennern. Die müssen es jetzt ja auch gar nicht sein; denn nach Einschätzung der EU-Kommission können nach 2035 alle Verbrenner wieder zugelassen werden.

Dazu habe ich eine Frage an das Umweltministerium: Deutschlands Umweltministerium hat hier bisher sehr intensiv die Auffassung vertreten, dass es um Ausnahmen nur für Range Extender und Plug-in-Hybride gehen solle und das auch die Position der Bundesregierung sei. Nun sind von der EU nicht nur diese, sondern eben auch Hybride und sogar ganz normale Verbrenner mit ausgenommen worden. Trotzdem hat Herr Schneider diesen Beschluss jetzt begrüßt. Was hat zu diesem Erkenntnisumschwung geführt? Warum wird dieser Kompromiss jetzt begrüßt, obwohl die Hybride und normalen Verbrenner bisher abgelehnt wurden?

Rudorf (BMUKN)

Das ist, glaube ich, eher ein Missverständnis. Die Details der Motorisierung hat er nicht begrüßt, sondern er hat einfach begrüßt, dass jetzt dieser Vorschlag der Kommission vorliegt. Aus unserer Sicht ist vor allem wichtig, dass die Klimawirkung erhalten bleibt. Dass es kritische Punkte gibt, hat der Minister gestern auch schon zu Protokoll gegeben. Insgesamt ist es aber eben ein gangbarer und pragmatischer Mittelweg. Ich glaube, das ist aus unserer Sicht das Wichtigste.

Zusatzfrage

Was das Thema Klimawirkung betrifft, sind die Details offensichtlich noch unklar. Es gibt ja genau die Sorge, dass man, wenn man jetzt den grünen Stahl gegen die Auspuffabgase verrechnet, zu Doppelzählungen kommen könnte. Der grüne Stahl ist ja Bestandteil des ETS-1 und gehört zum Industriesektor und nicht zum Verkehrssektor. Gibt es schon eine Idee, wie es technisch umgesetzt werden soll, dass man da jetzt plötzlich grünen Stahl gegen CO2-Abgase verrechnet, ohne dass es zu Doppelzählungen oder sehr komplizierten Rechnungen kommt?

Rudorf (BMUKN)

Wie Sie in Ihrer langen Frage gerade selber aufgezählt haben, gibt es da viele Details, und die schauen wir uns jetzt natürlich ganz genau an.

Zusatzfrage

Es gibt noch kein Konzept?

Rudorf (BMUKN)

Ich wusste nicht, dass wir ein Konzept vorlegen müssen. Wir schauen uns jetzt aber das an, was auf dem Tisch liegt.

Frage 

Herr Kornelius, ich warte seit 16 Tagen auf eine Nachreichung, was hocheffiziente Verbrenner sind.

StS Kornelius

Ich glaube, diese Debatte haben wir hier ausreichend geführt. Der Bundeskanzler hat sich gestern zu den Vorschlägen der Kommission geäußert. Ich kann mich der Kollegin nur anschließen, dass wir jetzt die Vorschläge genau prüfen. Auch die Verrechnung und all diese Fragen, die da aufgeworfen werden, prüfen wir, und dann werden wir unsere Vorschläge unterbreiten.

Zusatz 

Hier in der Bundespressekonferenz gilt aber die Übereinkunft: Wer Nachreichungen verspricht und ansagt, muss sie auch liefern. Sie hatten keine Definition von Ihrem eigenen Begriff. Dementsprechend weise ich darauf hin, dass wir seit 16 Tagen darauf warten und einen Anspruch darauf haben.

Vorsitzende Hamberger

Wir nehmen das auch noch einmal mit.

StS Kornelius

Ich nehme den Hinweis zur Kenntnis, danke.

Zusatz 

Nicht „zur Kenntnis“, das ist hier - - -

Vorsitzende Hamberger

Wir nehmen das im Vorstand auch noch einmal mit.

Frage 

Ich würde gerne auf die Erklärung zurückkommen, in der von der multinationalen Truppe die Rede war. Könnten Sie einmal ausführen, Herr Kornelius, was das für Deutschland konkret bedeutet?

StS Kornelius

Sie wissen, dass das ein Rahmenpapier ist, das auf Verhandlungen fußt, die im Sommer nach den Gesprächen der europäischen Partner der Ukraine zur Unterstützung geführt wurden. Dieses Papier setzt Bedingungen und Voraussetzungen für eine Debatte über die europäische Unterstützung. Diese wurden gestern hinreichend vom Bundeskanzler, von anderen Beteiligten und übrigens auch hier „unter zwei“ ausgeführt, und dem habe ich jetzt nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Aber welchen Wert hat so ein Papier, wenn es nicht auch irgendwie ein konkretes Umsetzungskonzept gibt?

StS Kornelius

Den Wert dieser Veranstaltung würde ich nicht unterbewerten. Es ist ein gewaltiger Fortschritt gewesen, dass sich die europäischen Staaten zu einer so klaren öffentlichen Ansage mit Unterstützung der USA haben bewegen können. Es ist außerdem ein gewaltiger Wert, dass die USA in der Frage der Garantien für die Ukraine sehr substanzielle Vorschläge gemacht haben, die jetzt in die Verhandlungen eingehen. Die Details würde ich dann auch den Verhandlungen überlassen; denn die Garantiefrage ist natürlich eine essenzielle Voraussetzung dafür, dass man auch beim Thema Territorien und dann schlussendlich auch beim Thema Waffenstillstand vorankommt.

Frage 

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wollten die USA die russische Regierung jetzt quasi zu dem Papier debriefen. Herr Kornelius, haben Sie Erkenntnis, wann das erfolgen wird?

StS Kornelius

Diese Gespräche sind fortdauernd. Ich kann Ihnen keine Details nennen, da müssten Sie in der US-Regierung anfragen. Gehen Sie aber davon aus, dass wir es mit einem sehr dynamischen und fortlaufenden Verfahren zu tun haben und das jetzt nicht in einer weihnachtlichen Ruhe versinkt.

Frage 

Am Donnerstag werden sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel treffen, um mutmaßlich endgültig über die Aneignung der eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank in Höhe von 185 Milliarden Euro zu entscheiden, welche beim belgischen Vermögensverwalter Euroclear deponiert sind. Neben belgischen und französischen Staatsfonds ist das staatliche chinesische Devisenamt einer der Hauptaktionäre von Euroclear. Da der Kanzler einer der Hauptbefürworter dieses völker- und finanzrechtlich umstrittenen Vorhabens ist, würde mich interessieren: Hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund schon mit der chinesischen Seite darüber gesprochen, wie sie dieses Vorhaben der Beschlagnahmung von bisher völkerrechtlich eigentlich umfassend geschütztem Staatsvermögen bewertet?

StS Kornelius

Jenseits Ihrer umfassenden Einordnung dieses Vorgangs möchte ich das in der Sache auf den Hinweis reduzieren, dass die Gespräche darüber andauern und dass sie möglichst am Donnerstag einer Entscheidung zugeführt werden. Die Bundesregierung spricht nicht mit Anteilseignern von Euroclear, sondern mit der belgischen Regierung und mit den europäischen Partnern, und auf dieser Ebene wird eine Entscheidung gesucht.

Zusatzfrage

Noch eine Verständnisfrage: Wie genau wollen die EU und Kanzler Merz eigentlich an das Geld von Euroclear herankommen? Gibt es da schon konkrete Überlegungen? Euroclear weigert sich, die belgische Regierung ebenfalls. Nach allgemeinem Verständnis bräuchte die EU also einen rechtlichen Titel, der Euroclear dazu zwingt, das Geld herauszurücken. Wer soll denn nach den Vorstellungen von Herrn Merz diesen Titel auf welcher rechtlichen Basis erteilen?

StS Kornelius

Auch hier möchte ich mir Ihre Sprache nicht zu eigen machen - „herausrücken“ usw., darum geht es nicht. Es geht um eine rechtssichere Konstruktion, die es nicht ermöglicht, dieses Geld zu konfiszieren - was Sie unterstellen -, sondern die es ermöglicht, dieses Geld als Garantie, als Sicherheit für ein Darlehen zu nutzen. Diese Absicherung wird momentan verhandelt - übrigens mit umfassenden Rechtssätzen, die die Europäische Kommission erstellt hat, in denen auch Ihre Fragen beantwortet werden und die momentan im Verhandlungsprozess mit Belgien zur Debatte stehen.

Frage 

Zu Venezuela: Der US-Präsident hat eine totale Blockade von sogenannten sanktionierten Öltankern angekündigt. Trägt die Bundesregierung das mit?

Giese (AA)

Wir haben die Äußerung des US-Präsidenten zur Kenntnis genommen. Noch liegen uns keine weiteren Informationen vor, was das ganz genau beinhaltet.

Wie hier schon häufiger gesagt wurde, rufen wir dazu auf, keine Schritte zu unternehmen, die Frieden und Sicherheit in der Region gefährden könnten. Die Bundesregierung hat ein Interesse daran, dass sich die Situation in der Region nicht noch weiter verschärft. Die allgemeine Situation betrachten wir deswegen mit Sorge. Selbstverständlich ist das Völkerrecht einzuhalten.

Letztlich bleibt es aber dabei, dass alle diese Fragen, über die wir hier gesprochen haben, tatsächlich wichtig sind, allerdings zwischen den USA und Venezuela besprochen werden müssen. Dazu gibt es auch Gespräche, beispielsweise auch zwischen Präsident Trump und Staatspräsident Maduro.

Zusatzfrage

Der US-Präsident hat das Maduro-Regime noch einmal als ausländische terroristische Organisation bezeichnet. Wie verhalten Sie sich dazu? Sie haben ja immerhin diplomatische Verbindungen.

Giese (AA)

Ich glaube, ich habe gerade ausgeführt, was die Bundesregierung von der ganzen Situation hält. Das ist ein Aspekt davon. Wie gesagt, wir wollen, dass keine Schritte unternommen werden, die Frieden und Sicherheit in der Region gefährden.

Frage 

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es sich bei dem in den Tankern gelagerten Öl um geraubtes Öl, das den USA gehört, handelt?

[Es folgte ein Teil Unter 3]

Frage 

Die Behauptung, es handele sich um geraubtes Öl, ist ja eine Behauptung, die der US-Präsident aufstellt. Hat die Bundesregierung die Sorge, dass diese These die Vorbereitung einer gewaltsamen Aneignung des Tankeröls, so wie es sich jetzt physisch dort befindet, darstellt?

Giese (AA)

Ich habe Ihnen gerade gesagt, wie wir die Äußerung des US-Präsidenten einschätzen. Wir haben sie zur Kenntnis genommen, haben dazu aber keine eigenen Erkenntnisse.

Frage 

Inwiefern kann die angekündigte Seeblockade irgendwie mit dem Völkerrecht vereinbar sein, Herr Giese? Es gibt ja kein Mandat des UN-Sicherheitsrats, das eine Ausnahme beinhalten würde. Allgemein gilt das ja als Kriegsmaßnahme. Haben Sie da andere Erkenntnisse?

Giese (AA)

Wir haben hier schon verschiedentlich über die verschiedenen Sachverhalte, die sich da abspielen, gesprochen. Ich habe da in Bezug auf die verschiedenen denkbaren Konstellationen etwas gesagt, bei dem ich auch gerne bleiben würde. Wir wissen ja auch nicht, auf welchen Arten von Gewässern sich das abspielt. Grundsätzlich ist es an den USA, darzulegen, inwiefern das eigene Verhalten mit dem Völkerrecht vereinbar ist.

Zusatzfrage

Bleibt es dabei, dass die Bundesregierung generell gegen völkerrechtswidrige Angriffskriege ist, oder ist sie es nur bei nicht befreundeten Staaten?

Giese (AA)

Was die völkerrechtliche Haltung der Bundesregierung ist, habe ich hier, glaube ich, klargemacht.

Zusatz 

Sie betonen ja eben nicht, dass es - - - Hier droht ja gerade ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg der USA gegen Venezuela.

Giese (AA)

Die Bundesregierung setzt sich für das Völkerrecht ein.

Frage 

Der US-Präsident hat ja in seiner Ankündigung nicht nur von geklautem Öl, sondern auch von durch Venezuela geklautem Land gesprochen, das umgehend zurückgegeben werden muss. Kann uns das Auswärtige Amt vielleicht darüber informieren, um welches Stückchen Land es geht, das Venezuela angeblich von den USA geklaut hat?

Giese (AA)

Vielleicht gebe ich den grundsätzlichen Recherchehinweis, dass man sich mit solchen Fragen auch an die US-amerikanische Regierung richten könnte, weil das Aussagen sind, die dort getätigt worden sind.

Zusatz 

Beim Öl haben Sie ja geantwortet. Dann können Sie es ja bei der Landfrage auch tun, gerne auch „unter drei“.

Giese (AA)

Ich kann Ihnen sagen, was ich gerade eben gesagt habe, dass uns dazu die Informationen fehlen. Aber ich würde, wie gesagt, Ihnen da die Recherche bei der amerikanischen Regierung empfehlen.

Frage 

An das BMVg - es geht um diese 25-Millionen-Euro-Vorlagen, die heute an die Ausschüsse gegangen sind -: Können Sie einmal sagen, um wie viele Vorlagen es sich dabei handelt und welchen monetären Umfang das insgesamt hat? Für wie viel Geld insgesamt soll da jetzt also eingekauft werden?

Müller (BMVg)

Das kann ich gerne machen, allerdings nur unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung, weil die Sitzung Haushaltsausschuss aktuell wahrscheinlich noch am Laufen ist. Der Minister wollte sich danach auch äußern. Vielleicht geschieht das auch gerade eben parallel; ich weiß es nicht. Aber vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung reden wir heute von 30 sogenannten 25-Millionen-Euro-Vorlagen, also 30 Rüstungsgroßprojekten, die alle Dimensionen betreffen, also Luft, Land, See, Cyber, Weltraum. Einige Ausschnitte: Es wird Themenpakete geben, die Munition betreffen. Es wird Pakete geben, die gepanzerte Fahrzeuge, Mörsersysteme, Artilleriesysteme betreffen. Es wird weltraumgestützte Systeme und Radaraufklärungssysteme im Weltraum betreffen. Um diese Systeme geht es.

Wir werden heute, dann, wenn die parlamentarische Zustimmung da ist, noch eine Pressemitteilung mit den Details dazu herausgeben. Wir werden also auch jedes einzelne aufschlüsseln. Vorbehaltlich der Zustimmungen würden wir mit dem Paket von heute dieses Jahr wieder einen neuen Höchststand erreichen. In den letzten drei Jahren haben wir immer eine Steigerung gehabt, immer einen, sage ich einmal - ich will es jetzt nicht „Rekord“ nennen -, Höchststand an Großvorhaben, und wir würden dann dieses Jahr, wenn das durchgeht, auf 102 Großvorhaben kommen. Heute, nur in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses, hatten die Vorhaben ungefähr einen Wert von rund 50 Milliarden Euro. Das ist der Gesamtkontext.

Vielleicht noch eine Gesamtsumme: Wenn es sich bestätigt, dann werden wir in den letzten drei Jahren insgesamt mehr Volumen und mehr Großvorhaben angestoßen haben als in den acht Jahren davor. Daran sieht man auch, welche Dynamik es da gibt, aus gutem Grund. Wir haben hier mehrfach besprochen, warum die Bundeswehr sich aufgrund der sicherheitspolitischen Lage wie aufstellt. Ich glaube, diese stetige Entwicklung und auch das stetige Steigern der Umfänge trotz vorläufiger Haushaltsführung dieses Jahr - das dürfen wir nicht vergessen; deswegen kommen wir jetzt auch noch einmal mit so einem Schwall in den Ausschuss - zeugt im Grunde davon, dass wir es wirklich ernst meinen, dass das Beschaffungsamt auf Hochtouren arbeitet, das Ministerium auf Hochtouren arbeitet, um eben auch den Soldatinnen und Soldaten die Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, die sie für ihren Auftrag benötigen.

Frage 

Eine Frage an Herrn Kornelius: Am Sonntag endet der Herbst. Was ist Ihr Fazit zum Herbst der Reformen?

StS Kornelius

Ich kann Ihnen vier Seiten Bilanz der Bundesregierung vorlesen. Darauf verzichte ich jetzt aus Zeitgründen. Aber ich kann Ihnen nur sagen, dass das Bundeskabinett 27-mal getagt hat. Es hat 425 Vorhaben verabschiedet, davon 136 Gesetzentwürfe. Es gibt fünf weitere Umlaufverfahren. Dadurch sind noch einmal drei Gesetzesentwürfe beschlossen worden. Es sind sehr, sehr viele Reformen beschlossen worden.

Zusatzfrage

Der Kanzler hat aber auch so ein bisschen die Kommunikation kritisiert oder gesagt, dass die Kommunikation nicht gut genug war. Nehmen Sie das auch als persönliche Kritik? War das Wording „Herbst der Reformen“ ein Fehler?

StS Kornelius

Ich glaube, die Kommunikationskritik bezieht sich auf den Umgang der Koalition untereinander, damit man auch die Vorhaben besser miteinander abstimmt, damit man die Erfolge auch auf allen Ebenen gut kommuniziert. Das ist geschehen. Diese Messlatte „Herbst der Reformen“ war übrigens auch eine dann von Ihrer Seite sehr dankbar aufgenommene Überschrift, die uns den ganzen Herbst über begleitet hat.

Aber ich möchte noch einmal nicht nur auf die Zahl, sondern auch auf die Substanz der Entscheidungen verweisen, die darauf hindeutet, dass die Bundesregierung in mindestens zwei bis drei großen Vorhaben beziehungsweise Paketen entscheidende Fortschritte gemacht hat. Das betrifft natürlich das Thema der Migration, aber es ist vor allem das Thema der Wirtschaft mit sehr, sehr vielen Gesetzen und Maßnahmen, die der Dynamisierung der Wirtschaft, der Entbürokratisierung und der Reform dieses Landes dienen, und das dritte Thema ist natürlich die äußere Sicherheit, auch ein ganz großes Maßnahmenpaket. Ich habe also nach diesen acht oder sieben Monaten das Gefühl, dass das Thema „Herbst der Reformen“ vollumfassend erfüllt wurde.

Frage 

Herr Giese: Gaza, Waffenstillstand. Was versteht die Bundesregierung eigentlich unter einem Waffenstillstand, den Sie ja dort immer noch sehen, angesichts der tagtäglichen Meldungen von getöteten Palästinensern im Gazastreifen durch die israelische Armee?

Giese (AA)

Wir haben uns dazu hier mehrfach geäußert und haben auch immer wieder betont, dass es wichtig ist, dass es da zu keinem weiteren Waffeneinsatz kommt, um den Frieden zu verstetigen und von der Phase 1 in die Phase 2 zu kommen. Dem gelten die Bemühungen der Bundesregierung, dem gelten auch, glaube ich, Gespräche, die zwischen beispielsweise den USA und Israel stattfinden. Mehr habe ich dazu jetzt erst einmal nicht zu sagen.

Zusatzfrage

Sie sprechen ja selbst von einer Waffenruhe, von einem Waffenstillstand, der dort herrscht. Ich kenne jetzt keinen Tag, an dem die Waffen dort geruht haben, gerade von israelischer Seite aus. Was ist Ihr Verständnis von einer Waffenruhe, einem Waffenstillstand?

Giese (AA)

Ich habe Ihnen dazu das gesagt, was ich gesagt habe.

Frage 

Eine kurze Lernfrage: Erfüllt die israelische Regierung nach Auffassung der Bundesregierung ihre Verpflichtungen bei der Ermöglichung humanitärer Hilfsleistungen voll und ganz, oder gibt es Defizite?

Giese (AA)

Ich glaube, wir haben in den vergangenen Tagen alle die Bilder dazu gesehen, wie die Lage in Gaza ist. Wir alle verstehen, glaube ich, dass die humanitäre Lage aufgrund weiter eingeschränkter Versorgung und natürlich der enormen Zerstörung der lokalen Infrastruktur prekär bleibt. Auch wenn sich die Lage bei der Ernährung insgesamt verbessert hat, bleibt sie insbesondere für Kinder und Kleinkinder kritisch. Das habe ich auch in der letzten Woche hier schon einmal geäußert. Mehr als 80 Prozent der Gebäude sind zerstört und beschädigt, bieten keinen Schutz im Winter. Es gab auch in den letzten Tagen Starkregen. Viele Zelte sind überschwemmt worden, und beschädigte Gebäude sind zum Einsturz gekommen.

Deswegen geht es darum - das ist auch ein Anliegen der Bundesregierung -, dass medizinische Güter sowie Zelte und Decken in Massen eingeführt werden können, dass kritische Infrastruktur, insbesondere zur Wasserversorgung, repariert werden kann. Diese Maßnahmen sind im Friedensplan ausdrücklich für Phase 1 vorgesehen und müssen dringend umgesetzt werden. Hier - das habe ich in der vergangenen Woche auch schon gesagt - rufen wir auch die israelische Regierung auf, die Einfuhr von Waren, auch Güter, die möglicherweise unter Dual Use fallen könnten, noch mehr in dem Maße zu ermöglichen, wie es erforderlich ist, um grundlegende Gesundheitsversorgung und natürlich auch Schutz gegen Kälte und Regen sicherzustellen.

Zusatzfrage

Ist die Aussage, die Lagebeschreibung anders zu verstehen, vor allem der Aufruf an die israelische Regierung, als dass diese nach Auffassung der Bundesregierung ihren Verpflichtungen doch nicht vollumfänglich nachkommt? Gibt es eine andere Interpretation?

Giese (AA)

Ich habe es in der vergangenen Woche gesagt, und ich habe es gerade noch einmal ausgeführt, kann es aber noch einmal betonen: Wir alle sehen, wie prekär die Lage ist. Es ist an uns allen - da spielt natürlich auch die israelische Regierung eine Rolle, aber auch die internationalen Hilfsorganisationen -, dafür Sorge zu tragen, dass so schnell wie möglich Hilfe zu den Menschen kommt. Das ist eine Aufgabe, die vor dem Hintergrund der aktuellen Regenfälle und der sich da in einigen Bereichen weiter verschärfenden Lage von großer Bedeutung ist. Daran müssen wir weiter arbeiten, und ich glaube, das ist das allgemeine Verständnis aller Beteiligten.