Bundeswehr setzt Einsatz im Libanon fort

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UNIFIL-Mandat Bundeswehr setzt Einsatz im Libanon fort

Die Bundeswehr wird sich auch künftig an der friedenssichernden Mission der Vereinten Nationen UNIFIL im Libanon beteiligen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Mandat bis Ende Juni 2025 zu verlängern. Der Deutsche Bundestag hat dem Beschluss nun zugestimmt.

3 Min. Lesedauer

Bild der Fregatte F 215 Brandenburg.

Die Fregatte Brandenburg fährt derzeit für die Mission UNIFIL in libanesischen Gewässern.

Foto: Bundeswehr/Luana Hofmann

Die Bundeswehr wird weiterhin an der friedenserhaltenden Mission der Vereinten Nationen (UNIFIL) im Libanon teilnehmen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Mandat bis zum Ende des Juni 2025 zu verlängern. Der Deutsche Bundestag hat dem Beschluss nun zugestimmt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mandatsverlängerung im Überblick.

Was ist das Ziel des Einsatzes im Libanon?

Deutschland ist unverändert daran interessiert, einen dauerhaften Frieden und die Stabilität im Nahen Osten zu fördern. Die friedenssichernde Mission UNIFIL bleibt im zerbrechlichen sicherheitspolitischen Umfeld und der sich verschärfenden Staats- und Wirtschaftskrise im Libanon ein wichtiges Instrument, um für Sicherheit und Stabilität zu sorgen.

Der Libanon wird dabei unterstützt, für die eigene Sicherheit zu sorgen. Außerdem soll die Mission UNIFIL die Kommunikationswege zwischen Israel und Libanon offenhalten, um die Spannungen in der Region zu reduzieren.

Warum wird der Einsatz verlängert?

Unverändert ist die Regierung Libanons nicht in der Lage, die eigene Grenze zu Israel eigenständig zu sichern.

Die Lage im Libanon ist politisch und wirtschaftlich sehr fragil. Seit Oktober 2022 gibt es in dem Land keinen Präsidenten. Infolge des Angriffes der Hamas auf Israel kommt es seit Oktober 2023 fast täglich zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den israelischen Streitkräften, der Hisbollah und anderen militanten Gruppen. Die Angriffe finden an der sogenannten Blue Line statt, der Demarkationslinie zwischen Israel und Libanon, im Einsatzgebiet UNIFIL südlich des Litani-Flusses zu.

Die Rolle von UNIFIL ist noch wichtiger geworden, um die Lage im Einsatzgebiet zu beobachten und die Widerstandskräfte der libanesischen Streitkräfte zu steigern.

Das Mandat wird bis Ende Juni 2025 verlängert.

Was trägt Deutschland konkret bei?

Der Schwerpunkt des Einsatzes der deutschen Soldatinnen und Soldaten ist weiterhin, die libanesische Marine zu befähigen, ihre Gewässer vor der libanesischen Küste eigenständig zu schützen. Dazu gehört die seemännische und schiffstechnische Ausbildung der libanesischen Marine.

Außerdem wird die libanesische Marine bei der Sicherung ihrer Seegrenzen unterstützt, um die illegale Einfuhr von Rüstungsgütern in den Libanon zu verhindern. Derzeit beteiligt sich die Deutsche Marine mit der Fregatte Brandenburg am Flottenverband von UNIFIL.

Zudem wird auch Stabspersonal für das UNIFIL-Hauptquartier in Naquora und der Kommandeur für den UNIFIL-Flottenverband gestellt.

Insgsamt können bis zu 300 deutsche Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Wie unterstützt die Bundesregierung darüber hinaus den Libanon?

Die Bundesregierung verfolgt in Libanon einen vernetzten Ansatz, der Maßnahmen der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik umfasst. Dazu gehört auch, die Menschenrechte der Bevölkerung zu gewährleisten. Ein Schwerpunkt ist, Frauenrechte zu fördern. Zusätzlich soll Gewaltopfern ermöglicht werden, ihre Rechte bei der Justiz geltend zu machen. Zudem soll humanitäre Hilfe bereitgestellt, sodass Geflüchtete versorgt und aufnehmende Gemeinden unterstützt werden.

Durch die Förderung von Erneuerbaren Energien sollen neben der Stromversorgung für soziale Dienste die Rahmenbedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen verbessert werden.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Einsatz?

Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) und den Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an UNIFIL nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Die libanesische Regierung hat mit dem Schreiben an die Vereinten Nationen vom 6. September 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006) unter anderem um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanons gebeten.

Informationen der Bundeswehr zum Einsatz.