Bundeswehr setzt Einsatz im Libanon fort

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Fragen und Antworten zum UNIFIL-Mandat Bundeswehr setzt Einsatz im Libanon fort

Die Bundeswehr wird sich auch künftig an der friedenssichernden Mission – United Nations Interim Force In Lebanon (UNIFIL) – im Libanon beteiligen. Das Bundeskabinett hat das Mandat bis Ende Juni 2024 verlängert. Der Deutsche Bundestag hat dem Beschluss zugestimmt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mandatsverlängerung.

3 Min. Lesedauer

UNIFIL

Soldaten auf der Brücke der Korvette Erfurt bei der Seeraumüberwachung im UNIFIL Einsatz vor der Küste des Libanon

Foto: Bundeswehr/Neumann

Was ist das Ziel des Einsatzes im Libanon?

Deutschland ist unverändert daran interessiert, einen dauerhaften Frieden und die Stabilität im Nahen Osten zu fördern. Die friedenssichernde Mission UNIFIL (United Nations Interim Force in Lebanon) soll das Ende gewaltreicher Konflikte und den Frieden zwischen dem Libanon und Israel langfristig absichern. Um den Frieden in der Region nachhaltig zu stabilisieren, muss ein dauerhafter Waffenstillstand zwischen Israel und Libanon erreicht werden.

Für den Libanon selbst, aber auch für Deutschland ist die Sicherung des Friedens im Nahen Osten von zentraler Bedeutung. Die VN-Mission UNIFIL bleibt im fragilen sicherheitspolitischen Umfeld und der sich verschärfenden Staats- und Wirtschaftskrise des Libanons ein wesentliches stabilisierendes Element.

Warum wird der Einsatz verlängert?

Das politische Vakuum und der Zerfall der staatlichen Strukturen, wie auch der Sicherheitskräfte haben im vergangenen Mandatszeitraum in Libanon zugenommen.

Zudem kommt es auch weiterhin zu Zwischenfällen entlang der Demarkationslinie zwischen Libanon und Israel. Die ungelösten Fragen in Bezug auf die Seegrenze zwischen Israel und Libanon bergen nach wie vor Konfliktpotenzial.

Die libanesische Regierung kann bislang die Sicherung der eigenen Grenzen als hoheitliche Aufgabe nicht allein sicherstellen. Die Entlastung der Armee durch UNIFIL-Kräfte bleibt deswegen ein wichtiges Element zur Sicherung der Stabilität des Libanons. Langfristig kommt es darauf an, die libanesische Marine in die Lage zu versetzen, die Seegrenzen selbständig zu überwachen. Durch das internationale und deutsche Engagement sollen die Fähigkeiten der libanesischen Marine verbessert werden.

Die israelische und libanesische Regierung haben wiederholt ihren Wunsch nach einer fortgesetzten Präsenz von UNIFIL sowie der deutschen Beteiligung an der maritimen Komponente der Mission geäußert.

Das Mandat ist bis Ende Juni 2024 verlängert worden.

Was trägt Deutschland konkret bei?

Der Kern der Aufgaben deutscher Soldatinnen und Soldaten bei der Mission liegt in der maritimen Komponente von UNIFIL. Die Kontrolle und Sicherung der 225 kilometerlangen libanesischen Seegrenze ist zentral für die Stabilität des Landes und der Region.

Die Bundeswehr stellt Personal für das Hauptquartier von UNIFIL bereit und beteiligt sich an der allgemeinen seemännischen und schiffstechnischen Ausbildung der libanesischen Marine.

Es können unverändert bis zu 300 deutsche Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr eingesetzt werden.

Der Fokus der Maritime Task Force liegt darauf, die libanesischen Sicherheitskräfte langfristig in die Lage zu versetzen, den Schutz sowie die Bewachung des See- und Luftraums selbst zu übernehmen. Deutsche Soldatinnen und Soldaten beteiligen sich deshalb im Bereich der Ausbildung der libanesischen Marine. Auch bei der Unterstützung der Sicherstellung des Zugangs von humanitärer Hilfe zur Zivilbevölkerung ist die Bundeswehr aktiv.

Wie unterstützt die Bundesregierung darüber hinaus Libanon?

Die Bundesregierung verfolgt im Libanon einen vernetzten Ansatz. Dieser vereint außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Instrumente, sowie Maßnahmen im Bereich Stabilisierung und Menschenrechte. Dabei berücksichtigt das umfassende Engagement für die Region sowohl die Interessen des Libanons als auch Israels.

Insgesamt hat die Bundesregierung den Libanon seit 2012 mit mehr als 2,6 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit unterstützt.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Einsatz?

Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage von Resolution 1701 (2006) und den Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an UNIFIL im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Die libanesische Regierung hat mit Schreiben an die Vereinten Nationen vom 6. September 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006) unter anderem um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanons gebeten.

Informationen der Bundeswehr zum Einsatz.