UNIFIL-Mandat
Die Bundeswehr wird sich auch künftig an der friedenssichernden Mission der Vereinten Nationen UNIFIL in Libanon beteiligen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Mandat bis Ende Juni 2026 zu verlängern. Der Deutsche Bundestag muss dem Beschluss noch zustimmen.
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Die Fregatte Brandenburg fährt derzeit für die Mission UNIFIL in libanesischen Gewässern.
Foto: Bundeswehr/Luana Hofmann
Die Bundeswehr wird weiterhin an der friedenserhaltenden Mission der Vereinten Nationen United Nations Interim Force In Lebanon (UNIFIL) in Libanon teilnehmen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Mandat bis Ende Juni 2026 zu verlängern. Der Deutsche Bundestag muss dem Beschluss noch zustimmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mandatsverlängerung im Überblick.
Was ist das Ziel des Einsatzes in Libanon?
Deutschland ist unverändert daran interessiert, einen dauerhaften Frieden und die Stabilität im Nahen Osten zu fördern. Die friedenssichernde Mission UNIFIL bleibt im zerbrechlichen sicherheitspolitischen Umfeld in Libanon ein wichtiges Instrument, um für Sicherheit und Stabilität zu sorgen.
Libanon wird dabei unterstützt, für die eigene Sicherheit zu sorgen. Außerdem soll die Mission UNIFIL die Kommunikationswege zwischen Israel und Libanon offenhalten, um die Spannungen in der Region zu reduzieren.
Warum wird der Einsatz verlängert?
Der terroristische Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte immense Auswirkungen auf die ohnehin desolate Sicherheit in der Region. Nach monatelangem Beschuss durch die Hisbollah drangen israelische Kräfte im Oktober 2024 in Libanon ein, um die Hisbollah zurück zu drängen. Seit November 2024 gibt es einen Waffenstillstand in Libanon. Seitdem sind Fortschritte hin zu einem Frieden an der Demarkationslinie zwischen Israel und Libanon – dem Einsatzgebiet der UNIFIL -Kräfte – zu beobachten.
UNIFIL spielt weiterhin eine zentrale Rolle dabei, Libanon dazu zu befähigen, die staatliche Souveränität zu sichern und die Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet Libanons zu erlangen. Zudem leitet UNIFIL ein Koordinationsgremium, um die Spannungen zwischen Israel und Libanon abzubauen.
Was trägt Deutschland konkret bei?
Der Schwerpunkt des Einsatzes der deutschen Soldatinnen und Soldaten ist weiterhin, die libanesische Marine zu befähigen, ihre Gewässer vor der libanesischen Küste eigenständig zu schützen. Dazu gehört die seemännische und schiffstechnische Ausbildung der libanesischen Marine. Außerdem wird die libanesische Marine bei der Sicherung ihrer Seegrenzen unterstützt, um die illegale Einfuhr von Rüstungsgütern nach Libanon zu verhindern. Derzeit beteiligt sich die Deutsche Marine mit der Fregatte Brandenburg am Flottenverband von UNIFIL.
Zudem wird auch Stabspersonal für das UNIFIL-Hauptquartier in Naquora und der Kommandeur für den UNIFIL-Flottenverband gestellt. Insgesamt können bis zu 300 deutsche Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Wie unterstützt die Bundesregierung darüber hinaus Libanon?
Die Bundesregierung verfolgt in Libanon einen vernetzten Ansatz, der außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Maßnahmen umfasst. Dazu gehört auch, die Menschenrechte der Bevölkerung zu gewährleisten. Im Zuge der militärischen Eskalation im Herbst 2024 intensivierte die Bundesregierung das humanitäre Engagement Deutschlands in Libanon.
Durch die entwicklungspolitischen Maßnahmen konnte unter anderem der Zugang zu Trinkwasser, Nahrung und Notunterkünften der Geflüchteten verbessert werden. Zudem engagiert sich die Bundesregierung vielfältig in Libanon, um die wirtschaftliche Entwicklung und das friedliche Zusammenleben zu fördern. Unter anderem durch Frauen-, Wirtschafts- und Bildungsförderung.
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Einsatz?
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) und den Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an UNIFIL nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Die libanesische Regierung hat mit dem Schreiben an die Vereinten Nationen vom 6. September 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006) unter anderem um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen Libanons gebeten.