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Verbraucherschutz

Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen

 
Im Frühjahr 2011 ist das Anlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind wesentliche Verbesserungen für Verbraucher auf dem Finanzmarkt verbunden. Für Wertanlageprodukte muss ein Produktinformationsblatt erstellt und ausgehändigt werden. Es ergänzt das Beratungsprotokoll, das bereits seit Januar 2010 Pflicht ist. Eine weitere Schutzlücke wird derzeit geschlossen: Für den sogenannten "Grauen Kapitalmarkt" befindet sich ein entsprechender Gesetzentwurf in der Abstimmung mit den Ländern und Verbänden.