Verbraucherschutz
Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen
Im Frühjahr 2011 ist das Anlegerschutzgesetz in Kraft
getreten. Mit diesem Gesetz sind wesentliche Verbesserungen für
Verbraucher auf dem Finanzmarkt verbunden. Für Wertanlageprodukte
muss ein Produktinformationsblatt erstellt und ausgehändigt werden.
Es ergänzt das Beratungsprotokoll, das bereits seit Januar 2010
Pflicht ist. Eine weitere Schutzlücke wird derzeit geschlossen: Für
den sogenannten "Grauen Kapitalmarkt" befindet sich ein
entsprechender Gesetzentwurf in der Abstimmung mit den Ländern und
Verbänden.