Bundesregierung

 

Verbraucherschutz

 

Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken


Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung zielt auf Selbstbestimmung und eigenverantwortliches Handeln der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie sorgt für den Gesundheitsschutz, Sicherheit und die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher und fördert Information, Kompetenz und Verbraucherbildung.
 

Verbraucherschutz in der digitalen Welt

 
Beim Start der Aktion watch your web surfen Jugendliche mit Bundesverbraucherministerin Ilse AignerFoto: picture-alliance/ dpa Vergrößerung Internetkostenfallen sind trickreich gestaltete Internetangebote, deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Oftmals wird dabei im Rahmen einer scheinbar harmlosen Registrierung mit Name und Anschrift durch den Internetnutzer ein kostenpflichtiger Vertrag "untergeschoben", ohne dass der Internetnutzer dies wollte oder bemerkte.
 
Mit einer Reihe von Initiativen will die Bundesregierung dagegen vorgehen. Im August 2011 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet beschlossen. Ein Verbraucher ist bei einer Bestellung oder einem Vertragsschluss im Internet künftig ausdrücklich auf dem Bestellformular darauf hinzuweisen, dass dies kostenpflichtig ist.
 
Die Bundesregierung hat im März 2011 einen neuen Entwurf zum Telekommunikationsgesetz vorgelegt. Er verbessert die Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau und setzt verstärkt Anreize für Investitionen in neue Netze. Verbraucher sollen künftig nicht mehr für Warteschleifen von Sonderrufnummern bei Anrufen aus dem Festnetz sowie aus dem Mobilfunknetz bezahlen. Zudem werden die Rechte der Verbraucher bei Umzug oder Anbieterwechsel verbessert.
 
Die Jugendkampagne "Watch your Web" sensibilisiert Jugendliche für einen verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten in sozialen Netzwerken. Sie erreicht die Jugendlichen direkt in den Communities. Mehr als eine Millionen Klicks auf die Internetseite der Kampagne bestätigen das große Interesse.

Logo: Surfer haben Rechte
 
Das Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" befasst sich mit der Durchsetzung der Verbraucherrechte im Internet. Mehrere soziale Netzwerke wurden erfolgreich wegen ihrer verbraucherunfreundlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Unter www.surfer-haben-rechte.de erhalten die Verbraucher wichtige Informationen über Datenschutz, Vertragsrecht und Urheberrecht im Online-Alltag. Auf dieser Plattform können auch "schwarze Schafe" gemeldet werden. Auf der Website www.vorsicht-im-netz.de finden Internetnutzer wichtige Informationen zum Thema Internet-Kostenfallen sowie konkrete Ratschläge, wenn man in eine derartige Falle getappt ist.
 

Dioxin-Frühwarnsystem

 
FuttermittelkontrolleurFoto: picture alliance / dpa Vergrößerung Als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal entstand der Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette". Er sieht vor, die Sicherheitsstandards in der Futtermittelkette deutlich zu erhöhen und die Melde- und Kontrollpflichten zu verschärfen. Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung eine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe und Regelungen zur Trennung von Produktionsströmen erarbeitet. Auf EU-Ebene setzt sie sich für entsprechende Vorschriften sowie eine verbindliche Futtermittel-Positivliste ein.
 
Eine weitere Maßnahme im Aktionsplan ist die Einrichtung eines Dioxin-Frühwarnsystems in Deutschland. Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden künftig per Gesetz dazu verpflichtet, alle vorliegenden Ergebnisse von Dioxin-Untersuchungen aus den Eigenkontrollen zu melden. Auch private Labore, die bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen, haben eine Meldepflicht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird diese Dioxin-Messdaten in einer Datenbank sammeln und auswerten.
 
Neu ist auch die Informationspflicht der Behörden: Wenn Hersteller von vorgeschriebenen Höchstmengen an Schadstoffen erheblich abweichen oder gar täuschen, sind die Behörden verpflichtet, dies zu veröffentlichen.
 

Verbesserung der Verbraucherinformation

 
Mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes, die am 20. Juli 2011 im Kabinett beschlossen wurde, erhalten Verbraucher künftig noch schneller, noch günstiger und noch einfacher Informationen zu kritischen Produkten. Außer Informationen zu Lebensmitteln und Kosmetika können Verbraucher künftig auch Auskunft über Spielzeug, Haushaltsgeräte und andere technische Produkte wie Möbel und Heimwerkerartikel einholen.
 
Auf mehr Transparenz zielt auch das neue Online-Portal www.lebensmittelklarheit.de, das die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. mit Förderung der Bundesregierung am 20. Juli 2011 gestartet hat. Auf der Internetseite ist es möglich, sich über die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel zu informieren und über Täuschungen zu beschweren.
 

Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen

 
Im Frühjahr 2011 ist das Anlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind wesentliche Verbesserungen für Verbraucher auf dem Finanzmarkt verbunden. Für Wertanlageprodukte muss ein Produktinformationsblatt erstellt und ausgehändigt werden. Es ergänzt das Beratungsprotokoll, das bereits seit Januar 2010 Pflicht ist. Eine weitere Schutzlücke wird derzeit geschlossen: Für den sogenannten "Grauen Kapitalmarkt" befindet sich ein entsprechender Gesetzentwurf in der Abstimmung mit den Ländern und Verbänden.
 

Bürgerdialog zur Nachhaltigkeit

 
Die Bundesregierung schreibt die nationale Nachhaltigkeitsstrategie fort. Anfang 2012 will sie einen Fortschrittsbericht dazu vorlegen. Bei der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie sind alle gefragt. Die breite Diskussion und das gemeinsame Engagement sind feste Bestandteile des Nachhaltigkeitsgedankens und der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Für den Fortschrittsbericht 2012 hat die Bundesregierung 2010 und 2011 zwei Dialogrunden veranstaltet. Die Beiträge fließen in den Fortschrittsbericht 2012 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ein.