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Verbraucherschutz

Dioxin-Frühwarnsystem

 
FuttermittelkontrolleurFoto: picture alliance / dpa Vergrößerung Als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal entstand der Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette". Er sieht vor, die Sicherheitsstandards in der Futtermittelkette deutlich zu erhöhen und die Melde- und Kontrollpflichten zu verschärfen. Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung eine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe und Regelungen zur Trennung von Produktionsströmen erarbeitet. Auf EU-Ebene setzt sie sich für entsprechende Vorschriften sowie eine verbindliche Futtermittel-Positivliste ein.
 
Eine weitere Maßnahme im Aktionsplan ist die Einrichtung eines Dioxin-Frühwarnsystems in Deutschland. Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden künftig per Gesetz dazu verpflichtet, alle vorliegenden Ergebnisse von Dioxin-Untersuchungen aus den Eigenkontrollen zu melden. Auch private Labore, die bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen, haben eine Meldepflicht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird diese Dioxin-Messdaten in einer Datenbank sammeln und auswerten.
 
Neu ist auch die Informationspflicht der Behörden: Wenn Hersteller von vorgeschriebenen Höchstmengen an Schadstoffen erheblich abweichen oder gar täuschen, sind die Behörden verpflichtet, dies zu veröffentlichen.