Verbraucherschutz
Dioxin-Frühwarnsystem
Foto: picture alliance / dpa
Als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal entstand der
Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette". Er sieht
vor, die Sicherheitsstandards in der Futtermittelkette deutlich zu
erhöhen und die Melde- und Kontrollpflichten zu verschärfen. Auf
nationaler Ebene hat die Bundesregierung eine Zulassungspflicht für
Futtermittelbetriebe und Regelungen zur Trennung von
Produktionsströmen erarbeitet. Auf EU-Ebene setzt sie sich für
entsprechende Vorschriften sowie eine verbindliche
Futtermittel-Positivliste ein.
Eine weitere Maßnahme im Aktionsplan ist die Einrichtung
eines Dioxin-Frühwarnsystems in Deutschland. Lebensmittel- und
Futtermittelunternehmer werden künftig per Gesetz dazu
verpflichtet, alle vorliegenden Ergebnisse von
Dioxin-Untersuchungen aus den Eigenkontrollen zu melden. Auch
private Labore, die bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in
Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen, haben eine
Meldepflicht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit wird diese Dioxin-Messdaten in einer
Datenbank sammeln und auswerten.
Neu ist auch die Informationspflicht der Behörden: Wenn
Hersteller von vorgeschriebenen Höchstmengen an Schadstoffen
erheblich abweichen oder gar täuschen, sind die Behörden
verpflichtet, dies zu veröffentlichen.