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Sicherung einer stabilen Währungsunion

Schutzschirm für die Eurozone

 
Die Ereignisse auf den Finanzmärkten machten weitere Maßnahmen erforderlich. Denn die Finanzierungsmöglichkeiten anderer Euro-Mitgliedstaaten auf den Kapitalmärkten verschlechterten sich, obwohl sich Zahlungsfähigkeit oder Schuldenstand nicht verändert hatten. Es galt daher, ein klares Signal zu geben, dass auf die Finanzstabilität des Euroraumes Verlass ist und sich Spekulationen gegen den Euro nicht lohnen.
 
Nach einem Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs in Brüssel am 7. Mai 2010 einigten sich die EU-Finanzminister daher auf einen Euro-Schutzschirm, um damit Bedrohungen für Euro-Länder und den Währungsraum insgesamt abzuwehren.
 
In einer ersten Stufe steht ein Europäischer Stabilisierungsmechanismus zur Verfügung, in dessen Rahmen die EU Kredite bis zu 60 Milliarden Euro aufnehmen und an betroffene Euroländer weitergeben kann. Der EU-Haushalt sichert diese Kredite ab.
Wenn die EU-Kredite ausgeschöpft sind, können – als zweite Stufe – über Bürgschaften der Euroländer zusätzliche Kreditmittel mobilisiert werden: bis zu 440 Milliarden Euro. Die Euro-Mitgliedstaaten haben dafür eine Zweckgesellschaft eingerichtet. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2013. Die Anteile der einzelnen Euroländer an diesen Bürgschaften richten sich nach ihrem Kapitalanteil an der EZB. Deutschland ist an diesem Euro-Schutzschirm mit etwa 120 Milliarden Euro beteiligt.
 
Die Kredithilfen werden dabei im Verbund mit dem IWF gewährt. Er will sich, so Programme notwendig werden, mit mindestens der Hälfte des europäischen Beitrags beteiligen. Grundlage der Gewährung ist – wie beim Griechenland-Paket –, dass die Hilfen als letztes Mittel ("ultima ratio") und im Rahmen eines strengen wirtschafts- und finanzpolitischen Anpassungsprogramms unter Aufsicht von Kommission, EZB und IWF zum Einsatz kommen.