|
Sicherung einer stabilen Währungsunion
|
|
Hilfe für Griechenland
Deutschland beteiligt sich an den Kredithilfen für
Griechenland, die die Euro-Länder gemeinsam mit dem Internationalen
Währungsfonds (IWF) gewährt haben. Die Hilfe trägt wesentlich zum
Erhalt der Finanzstabilität in der Europäischen Währungsunion bei.
Hintergrund der einstimmigen Entscheidung der Euro-Mitgliedstaaten
war die gemeinsame Einschätzung von Europäischer Kommission und
Europäischer Zentralbank (EZB), dass sich Griechenland nicht mehr
hinreichend an den Kapitalmärkten finanzieren konnte. Das hätte die
Finanzstabilität der Währungsunion als Ganze gefährdet und
erheblichen Schaden für Deutschland bedeutet.
Foto: VISUM/Remmers
Bedingung für die Hilfen ist die Verpflichtung Griechenlands,
in den kommenden Jahren einen harten Spar- und Reformkurs
einzuschlagen. Ziel ist, dass Griechenland seine Wirtschaft und
seine öffentlichen Finanzen auf einen nachhaltigen Pfad zurück
bringt. Dafür haben die Europäische Kommission, die Europäische
Zentralbank und der IWF mit der griechischen Regierung ein
dreijähriges Anpassungsprogramm vereinbart.
Das Programm hat einen Umfang von 110 Milliarden Euro, wovon
der IWF 30 Milliarden übernimmt. Der deutsche Anteil beträgt über
diesen Zeitraum rund 22,4 Milliarden Euro, davon 8,4 im ersten
Jahr. Es handelt sich dabei um Kredite durch die staatseigene
KfW-Bank an Griechenland, die durch Bürgschaften des Bundes
gesichert sind.
Schutzschirm für die Eurozone
Die Ereignisse auf den Finanzmärkten machten weitere
Maßnahmen erforderlich. Denn die Finanzierungsmöglichkeiten anderer
Euro-Mitgliedstaaten auf den Kapitalmärkten verschlechterten sich,
obwohl sich Zahlungsfähigkeit oder Schuldenstand nicht verändert
hatten. Es galt daher, ein klares Signal zu geben, dass auf die
Finanzstabilität des Euroraumes Verlass ist und sich Spekulationen
gegen den Euro nicht lohnen.
Nach einem Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs in
Brüssel am 7. Mai 2010 einigten sich die EU-Finanzminister daher
auf einen Euro-Schutzschirm, um damit Bedrohungen für Euro-Länder
und den Währungsraum insgesamt abzuwehren.
In einer ersten Stufe steht ein Europäischer
Stabilisierungsmechanismus zur Verfügung, in dessen Rahmen die EU
Kredite bis zu 60 Milliarden Euro aufnehmen und an betroffene
Euroländer weitergeben kann. Der EU-Haushalt sichert diese Kredite
ab.
Wenn die EU-Kredite ausgeschöpft sind, können – als zweite
Stufe – über Bürgschaften der Euroländer zusätzliche Kreditmittel
mobilisiert werden: bis zu 440 Milliarden Euro. Die
Euro-Mitgliedstaaten haben dafür eine Zweckgesellschaft
eingerichtet. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2013. Die Anteile
der einzelnen Euroländer an diesen Bürgschaften richten sich nach
ihrem Kapitalanteil an der EZB. Deutschland ist an diesem
Euro-Schutzschirm mit etwa 120 Milliarden Euro
beteiligt.
Die Kredithilfen werden dabei im Verbund mit dem IWF
gewährt. Er will sich, so Programme notwendig werden, mit
mindestens der Hälfte des europäischen Beitrags beteiligen.
Grundlage der Gewährung ist – wie beim Griechenland-Paket –, dass
die Hilfen als letztes Mittel ("ultima ratio") und im Rahmen eines
strengen wirtschafts- und finanzpolitischen Anpassungsprogramms
unter Aufsicht von Kommission, EZB und IWF zum Einsatz
kommen.
Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion
Um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden, setzt sich
Deutschland dafür ein, dass Europa aus den Erfahrungen mit der
Schuldenkrise lernt. Die Bundesregierung hat mit Erfolg auf eine
europäische Arbeitsgruppe zur Stärkung der Wirtschafts- und
Währungsunion gedrungen. Diese Gruppe soll u.a. Reformen der
europäischen Haushaltsregeln für eine stärkere
wirtschaftspolitische Überwachung vorbereiten, um insbesondere bei
Wettbewerbsschwächen Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und
angehen zu können.
Die Bundesregierung hat dazu eine Reihe konkreter Vorschläge
eingebracht, damit sich im Rahmen des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes künftig früher und mit besseren
Sanktionsmöglichkeiten auf eine Schuldenpolitik in einem
Euro-Mitgliedstaat reagieren lässt. Jeder Mitgliedstaat soll
stärker seine Verantwortung wahrnehmen, seinen Haushalt im Lot zu
halten und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Volkswirtschaft zu
verbessern.
|
|