Bundesregierung

 

Sicherung einer stabilen Währungsunion

 
 

Hilfe für Griechenland

 
Deutschland beteiligt sich an den Kredithilfen für Griechenland, die die Euro-Länder gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) gewährt haben. Die Hilfe trägt wesentlich zum Erhalt der Finanzstabilität in der Europäischen Währungsunion bei. Hintergrund der einstimmigen Entscheidung der Euro-Mitgliedstaaten war die gemeinsame Einschätzung von Europäischer Kommission und Europäischer Zentralbank (EZB), dass sich Griechenland nicht mehr hinreichend an den Kapitalmärkten finanzieren konnte. Das hätte die Finanzstabilität der Währungsunion als Ganze gefährdet und erheblichen Schaden für Deutschland bedeutet.
 
Regenschirme. Einer mit Aufdruck der Europasterne Foto: VISUM/Remmers Vergrößerung Bedingung für die Hilfen ist die Verpflichtung Griechenlands, in den kommenden Jahren einen harten Spar- und Reformkurs einzuschlagen. Ziel ist, dass Griechenland seine Wirtschaft und seine öffentlichen Finanzen auf einen nachhaltigen Pfad zurück bringt. Dafür haben die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und der IWF mit der griechischen Regierung ein dreijähriges Anpassungsprogramm vereinbart.
 
Das Programm hat einen Umfang von 110 Milliarden Euro, wovon der IWF 30 Milliarden übernimmt. Der deutsche Anteil beträgt über diesen Zeitraum rund 22,4 Milliarden Euro, davon 8,4 im ersten Jahr. Es handelt sich dabei um Kredite durch die staatseigene KfW-Bank an Griechenland, die durch Bürgschaften des Bundes gesichert sind.
 

Schutzschirm für die Eurozone

 
Die Ereignisse auf den Finanzmärkten machten weitere Maßnahmen erforderlich. Denn die Finanzierungsmöglichkeiten anderer Euro-Mitgliedstaaten auf den Kapitalmärkten verschlechterten sich, obwohl sich Zahlungsfähigkeit oder Schuldenstand nicht verändert hatten. Es galt daher, ein klares Signal zu geben, dass auf die Finanzstabilität des Euroraumes Verlass ist und sich Spekulationen gegen den Euro nicht lohnen.
 
Nach einem Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs in Brüssel am 7. Mai 2010 einigten sich die EU-Finanzminister daher auf einen Euro-Schutzschirm, um damit Bedrohungen für Euro-Länder und den Währungsraum insgesamt abzuwehren.
 
In einer ersten Stufe steht ein Europäischer Stabilisierungsmechanismus zur Verfügung, in dessen Rahmen die EU Kredite bis zu 60 Milliarden Euro aufnehmen und an betroffene Euroländer weitergeben kann. Der EU-Haushalt sichert diese Kredite ab.
Wenn die EU-Kredite ausgeschöpft sind, können – als zweite Stufe – über Bürgschaften der Euroländer zusätzliche Kreditmittel mobilisiert werden: bis zu 440 Milliarden Euro. Die Euro-Mitgliedstaaten haben dafür eine Zweckgesellschaft eingerichtet. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2013. Die Anteile der einzelnen Euroländer an diesen Bürgschaften richten sich nach ihrem Kapitalanteil an der EZB. Deutschland ist an diesem Euro-Schutzschirm mit etwa 120 Milliarden Euro beteiligt.
 
Die Kredithilfen werden dabei im Verbund mit dem IWF gewährt. Er will sich, so Programme notwendig werden, mit mindestens der Hälfte des europäischen Beitrags beteiligen. Grundlage der Gewährung ist – wie beim Griechenland-Paket –, dass die Hilfen als letztes Mittel ("ultima ratio") und im Rahmen eines strengen wirtschafts- und finanzpolitischen Anpassungsprogramms unter Aufsicht von Kommission, EZB und IWF zum Einsatz kommen.

 

Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion

 
Um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden, setzt sich Deutschland dafür ein, dass Europa aus den Erfahrungen mit der Schuldenkrise lernt. Die Bundesregierung hat mit Erfolg auf eine europäische Arbeitsgruppe zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion gedrungen. Diese Gruppe soll u.a. Reformen der europäischen Haushaltsregeln für eine stärkere wirtschaftspolitische Überwachung vorbereiten, um insbesondere bei Wettbewerbsschwächen Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und angehen zu können.
 
Die Bundesregierung hat dazu eine Reihe konkreter Vorschläge eingebracht, damit sich im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes künftig früher und mit besseren Sanktionsmöglichkeiten auf eine Schuldenpolitik in einem Euro-Mitgliedstaat reagieren lässt. Jeder Mitgliedstaat soll stärker seine Verantwortung wahrnehmen, seinen Haushalt im Lot zu halten und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Volkswirtschaft zu verbessern.