Erklärung zur Barriere-Freiheit

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Die Internet-Seite gehört zum 
Presse- und Informations-Amt von der Bundes-Regierung. 

Alle Internet-Seiten von Behörden sollen barriere-frei sein. 

Eine Barriere ist ein Hindernis.
Barriere-frei bedeutet:
Es gibt keine Hindernisse.

Alle Menschen sollen die Internet-Seiten benutzen können. 
Das steht im Gesetz. 
Daran halten wir uns. 

Wie barriere-frei ist die Internet-Seite?

Fachleute haben die Barriere-Freiheit 
von dieser Internet-Seite geprüft. 
Die Prüfung war am 23. April 2024.

Die Prüfung hat gezeigt: 
Es gibt noch Barrieren auf der Internet-Seite:

Diese Barrieren gibt es noch

  • Screen-Reader können nicht alles 
    auf der Internet-Seite richtig vorlesen. 

    Screen-Reader sind Computer-Programme. 
    Die Programme lesen Texte vor. 
    Menschen mit Seh-Behinderungen nutzen Screen-Reader. 

  • Manche Schalt-Flächen haben keinen Text. 
    Dort gibt es nur ein Zeichen. 
    Manche Schalt-Flächen haben einen Text. 
    Aber der Text ist nicht in deutscher Sprache.
     
  • An manchen Stellen fehlen Markierungen. 
    Die Markierungen sind für Screen-Reader. 
    Mit den Markierungen können Nutzer von Screen-Readern entscheiden, 
    welche Stelle der Screen-Reader vorlesen soll.
     
  • Auf der Internet-Seite gibt es Videos. 
    Für die Videos gibt es Schalt-Flächen. 
    Zum Beispiel eine Schalt-Fläche für Pause. 
    Manchmal kann man die Schalt-Flächen nicht gut erkennen. 
    Das ist ein Problem für Menschen mit einer Seh-Behinderung.
     
  • Jede Seite von der Unter-Seite hat einen eigenen Namen. 
    Die Seite für die Suche hat keinen eigenen Namen. 
    Vielleicht finden Sie sich deshalb auf der Internet-Seite 
    nicht so gut zurecht. 
    Wenn Sie mehrere Internet-Seiten geöffnet haben, 
    finden Sie die Such-Seite vielleicht nicht so schnell wieder.
     
  • Manche Menschen können Farben nicht so gut sehen. 
    Oder sie können verschiedene Farben nicht 
    so gut unterscheiden. 
    Diese Menschen können auf unserer Internet-Seite 
    manche Sachen vielleicht nicht gut erkennen. 

Das machen wir für die Barriere-Freiheit

Unsere Internet-Seite soll barriere-frei werden. 
Wir arbeiten immer wieder an der Seite und
korrigieren die Fehler.
Diese Arbeiten brauchen Zeit.
Bis zum Ende vom Jahr 2025 
soll die Internet-Seite barriere-frei sein.

Wir machen die Erklärung immer wieder neu

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit 
haben wir am 19. Juni 2020 gemacht. 
Die Seite wird seit dem immer wieder geändert.
Die Änderungen tragen wir in diese Seite ein. 
Wir haben die Erklärung am 06. Mai 2024 
zum letzten Mal geändert.

Sie können uns Probleme melden

Sie haben ein Problem mit der Barriere-Freiheit auf dieser Internet-Seite?
Oder Sie haben Fragen zur Barriere-Freiheit auf dieser Internet-Seite?
Dann sagen Sie uns das gerne. 

Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie unten auf der Internet-Seite
auf das Feld: Barriere melden.

Es öffnet sich ein Formular.
In das Formular schreiben Sie:

  • Ihre Nachricht an uns: Welche Barrieren haben Sie gefunden?
  • Ihren Namen
  • Ihre E-Mail-Adresse

Sie können uns auch anrufen
Das ist die Telefon-Nummer: 

0 30 18 27 20 

Oder Sie schreiben uns einen Brief
Die Adresse ist: 

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 
Referat Infrastruktur Web/Barrierefreiheit 
Dorotheenstraße 84 
10117 Berlin 

Hilfe von der Schlichtungs-Stelle

Sie haben eine Barriere gemeldet?
Und Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle
von der Bundes-Regierung beschweren.

Schlichtung bedeutet: 
Einen Streit beenden. 
Die Menschen sollen sich vertragen. 
Manchmal schaffen die Menschen das nicht allein. 
Dann brauchen sie Hilfe von anderen Personen. 
Zum Beispiel von einer Schlichtungs-Stelle.

DieSchlichtungs-Stelle hilft bei der Suche nach einer guten Lösung.
Mit der Lösung sollen alle zufrieden sein.

Die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle kostet kein Geld.
Sie brauchen keinen Rechts-Anwalt.

Wie funktioniert eine Schlichtung?

Sie müssen bei der Schlichtungs-Stelle einen Antrag stellen.
Den Antrag gibt es auch in LeichterSprache.
In den Antrag schreiben Sie:
Darüber möchte ich mich beschweren.
Zum Beispiel:
Das Formular ist zu schwierig.

Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle 
finden Sie mehr Informationen. 
Die Informationen gibt es auch in Leichter Sprache: 
Informationen in Leichter Sprache.
 

Das ist die Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle
in Leichter Sprache:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Dort steht zum Beispiel: 
So funktioniert ein Schlichtungs-Verfahren. 
So stellen Sie einen Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren. 

Das ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:

info@schlichtungsstelle-bgg.de

Das ist die Telefon-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:

0 30  18 52 72 80 5

Das ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 
beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange 
von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Das ist die Fax-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:

0 30  18 52 72 90 1