Das Bundes-Kabinett hat entschieden
Der Mindest-Lohn steigt wieder.
Am 1. Januar 2026.
Dann ist der Mindest-Lohn bei 13,90 Euro.
Am 1. Januar 2027 steigt der Mindest-Lohn das nächste Mal.
Dann ist der Mindest-Lohn bei 14,60 Euro.
Das hat das Bundes-Kabinett jetzt entschieden.
Zum Bundes-Kabinett gehören der Bundes-Kanzler
und 17 Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen.
Der Mindest-Lohn steigt. Es gibt mehr Geld.
Foto: IMAGO/Fotostand/Schmitt
In Deutschland gibt es einen Mindest-Lohn.
Das bedeutet:
Jeder Arbeit-Nehmer und jede Arbeit-Nehmerin soll mindestens so viel Geld
in einer Stunde verdienen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt Mindest-Lohn-Gesetz.
Eine Gruppe von Fach-Leuten berät die Bundes-Regierung
beim Thema Mindest-Lohn.
Diese Gruppe prüft regelmäßig:
Muss man den Mindest-Lohn verändern?
Die Gruppe heißt:
Mindest-Lohn-Kommission.
Im Juni 2025 hat die Mindest-Lohn-Kommission gesagt:
Der Mindest-Lohn muss mehr werden.
Die Mindest-Lohn-Kommission hat dafür Vorschläge gemacht.
Jetzt hat das Bundes-Kabinett entschieden:
Wir hören auf die Mindest-Lohn-Kommission.
Der Mindest-Lohn soll steigen:
Dann verdienen mehr als 6 Millionen Menschen in Deutschland mehr Geld.
Dazu gehören besonders viele Frauen.
Ab dem 1. Januar 2026 ist der Mindest-Lohn bei 13,90 Euro.
Ab dem 1. Januar 2027 ist der Mindest-Lohn bei 14,60 Euro.
Wenn die Menschen in Deutschland mehr verdienen,
können sie
• besser leben.
• mehr kaufen.
Das ist gut für die Unternehmen in Deutschland.
Die Bundes-Regierung sagt:
Ein höherer Mindest-Lohn ist für Arbeit-Geber nicht schlecht.
Wenn der Mindest-Lohn steigt,
müssen die Arbeit-Geber
den Arbeiter-Nehmern und Arbeit-Nehmerinnen
mehr Geld bezahlen.
Die Arbeit-Geber müssen sich daran vielleicht gewöhnen.
Die Mindest-Lohn-Kommission sagt:
Der Mindest-Lohn ist in den letzten Jahren gestiegen.
Die Arbeit-Geber haben sich immer daran gewöhnt.
Das ist also kein Problem.
Die Bundes-Regierung will den Arbeit-Gebern auch helfen.
Die Bundes-Regierung hat entschieden:
Der Mindest-Lohn steigt in 2 Schritten.
So können sich die Arbeit-Geber besser daran gewöhnen.
Dann haben die Arbeit-Geber auch genug Geld
für ihre Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerinnen.
Mehr Geld im Mini-Job erlaubt
Bei einem Mini-Job darf eine Person eine bestimmte Menge Geld im Monat verdienen.
Für dieses Geld muss die Person keine Steuern bezahlen.
Jetzt darf eine Person im Mini-Job
556 Euro im Monat verdienen.
Ab dem 1. Januar 2026 darf die Person im Mini-Job
603 Euro im Monat verdienen.
Mehr Infos in Leichter Sprache:
Beim Bundes-Arbeits-Ministerium gibt es ein Heft in Leichter Sprache. Sie können es herunter-laden. Klicken Sie auf den Titel: Der Mindest-Lohn
Die Mindest-Lohn-Kommission hat Informationen in Leichter Sprache:
Klicken Sie hier: Sie kommen zur Internet-Seite von der Mindest-Lohn-Kommission
Die Mini-Job Zentrale hat Informationen in Leichter Sprache:
Klicken Sie hier: Sie kommen zur Internet-Seite von der Mini-Job Zentrale
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