Fragen und Antworten zur Unabhängigen Patienten-Beratung in Deutschland
Welche Rechte haben Patienten?
Wie kann ich Pflege-Geld beantragen?
Bei allen Fragen zum Gesundheits-System
können Sie Hilfe von der
Unabhängige Patienten-Beratung Deutschland bekommen.
Dort bekommen Sie Informationen und Beratung.
In diesem Text erklären wir Ihnen:
So bekommen Sie die Hilfe
von der Unabhängigen Patienten-Beratung.
Was ist die „Unabhängige Patienten-Beratung Deutschland“?
Im Gesetz steht:
Alle Menschen sollen sich gut
über das Gesundheits-System informieren können.
Deshalb gibt es die Unabhängige Patienten-Beratung Deutschland.
Die Abkürzung ist UPD.
Die UPD ist eine gemeinnützige Einrichtung.
Gemeinnützig bedeutet:
Eine Einrichtung oder ein Verein arbeitet für einen guten Zweck.
Die Einrichtung oder der Verein will kein Geld mit der Arbeit verdienen.
Das Ziel von der UPD ist:
Die Menschen in Deutschland sollen mehr
über das Gesundheits-System wissen.
Die Menschen sollen sich gut im Gesundheits-System zurecht-finden.
Dann können die Patienten und Patientinnen am besten entscheiden:
Was können sie für ihre Gesundheit tun?
Dafür brauchen die Menschen in Deutschland mehr Informationen.
Deshalb können sie eine Beratung von der
Unabhängigen Patienten-Beratung Deutschland bekommen.
Die Beratung ist kostenlos.
Und die Beratung ist unabhängig.
Das bedeutet:
Die UPD arbeitet nicht für Ärzte oder Kranken-Häuser.
Und die UPD arbeitet nicht für die Kranken-Versicherung.
Die UPD arbeitet nur für die Patienten.
Und die UPD will der Politik und der Öffentlichkeit zeigen:
Es gibt Probleme in unserem Gesundheits-System.
Das Gesundheits-System braucht eine Veränderung.
Welche Hilfe gibt es von der
Unabhängigen Patienten-Beratung Deutschland?
Die Unabhängige Patienten-Beratung Deutschland hilft Ihnen
zum Beispiel bei diesen Themen:
- Bei Fragen über Medikamente.
- Bei Fragen über Berichte vom Arzt oder von der Ärztin.
- Bei Fragen zu Ihren Rechten als Patient oder Patientin.
- Bei Fragen zur Pflege.
Die Berater und Beraterinnen zeigen Ihnen
verschiedene Lösungen für Ihr Problem.
Sie können dann selbst entscheiden:
Welche Lösung ist die richtige für mich?
Wer kann Beratung von der UPD bekommen?
Alle Menschen in Deutschland können Beratung von der UPD bekommen.
Sie können Beratung bekommen
- wenn Sie eine gesetzlichen Kranken-Versicherung haben
- wenn Sie eine private Kranken-Versicherung haben
- wenn Sie keine Kranken-Versicherung haben.
Die Beratung ist für alle.
Und die Beratung kostet nichts.
Wie kann ich die Beratung von der UPD bekommen?
Zur Zeit gibt es die Beratung nur am Telefon.
Der Anruf kostet kein Geld.
Das ist die Telefon-Nummer:
08 00 – 0 11 77 22
Zu diesen Zeiten können Sie bei der UPD anrufen:
Montag von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 9:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Bald soll es noch mehr Möglichkeiten zur Beratung geben.
Die Beratung soll dann auch über das Internet gehen.
Und es soll Beratungs-Stellen in den Städten geben.
Woher bekommt die UPD das Geld für die Beratungen?
Die Beratung für die Patienten und Patientinnen ist kostenlos.
Die UPD braucht aber Geld für ihre Arbeit.
Deshalb bekommt die UPD Geld von den Kranken-Versicherungen.
Die UPD bekommt Geld von den gesetzlichen Kranken-Versicherungen.
Das steht im Gesetz.
Und die UPD bekommt Geld von den privaten Kranken-Versicherungen.
Die Beratung ist aber trotzdem unabhängig von den Kranken-Versicherungen.
Das bedeutet:
Die Kranken-Versicherungen haben keinen Einfluss auf die Beratung.
Bei der Bundes-Regierung gibt es einen Patienten-Beauftragten.
Seit Anfang 2022 ist das Stefan Schwartze.
Das sind zum Beispiel seine Aufgaben:
- Er informiert Patienten und Patientinnen
über ihre Rechte im Gesundheits-System. - Er hilft dabei:
Wie kann die UPD ihre Arbeit noch besser machen?
Auf der Internet-Seite vom Patienten-Beauftragten finden Sie mehr Informationen zu seiner Arbeit.
Wie ist die Unabhängige Patienten-Beratung Deutschland aufgebaut?
Seit dem 1. Januar 2024 ist die UPD eine Stiftung.
Eine Stiftung ist eine Einrichtung.
Die Einrichtung hat ein bestimmtes Ziel.
Sie will einer bestimmten Gruppe von Menschen helfen.
Zum Beispiel mit Beratung.
Die Stiftung gehört nicht zur Regierung.
Die Stiftung ist eine unabhängige Einrichtung.
Das heißt:
Die Stiftung kann selbst über ihre Arbeit entscheiden.
Der Vorstand leitet die Stiftung.
Ein Vorstand ist so ähnlich wie ein Chef.
Im Vorstand von der UPD sind 2 Personen.
Und es gibt den Stiftungs-Rat.
Im Stiftungs-Rat sind mehrere Personen.
Diese Personen kommen aus verschiedenen Bereichen.
Das sind zum Beispiel Politiker und Politikerinnen.
Und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Ministerien.
Und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von den Kranken-Versicherungen.
Der Stiftungs-Rat wählt die Mitglieder vom Vorstand.
Der Stiftungs-Rat unterstützt den Vorstand bei der Arbeit.
Und der Stiftungs-Rat achtet darauf:
Macht der Vorstand seine Arbeit gut?
Im Stiftungs-Rat gibt es einen Vorsitzenden.
Der Vorsitzende leitet den Stiftungs-Rat.
Der Vorsitzende vom Stiftungs-Rat
ist der Patienten-Beauftragte von der Bundes-Regierung.