Info-Blatt für Mieter und Mieterinnen: 
So funktioniert die Abschlags-Zahlung für Gas und Wärme im Dezember

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Entlastungs-Pakete Info-Blatt für Mieter und Mieterinnen: 
So funktioniert die Abschlags-Zahlung für Gas und Wärme im Dezember

Energie ist sehr teuer geworden. 
Der Grund dafür ist der Krieg in der Ukraine. 
Russland liefert kein Gas mehr nach Deutschland.
Deshalb müssen die Menschen in Deutschland mehr Geld für Energie ausgeben. 
Für viele Menschen ist das ein Problem.
Die Bundes-Regierung will den Menschen helfen: 
Deshalb bezahlt die Bundes-Regierung die Abschlags-Zahlungen 
für Gas und Wärme im Dezember 2022. 

Dieses Info-Blatt ist für Menschen, 
die zur Miete in einer Wohnung wohnen. 
In diesem Info-Blatt erklären wir Ihnen:
So funktioniert die Abschlags-Zahlung für Dezember 2022.  
Wir erklären Ihnen auch: 
Das müssen Sie selbst tun, 
damit ihr Vermieter/Vermieterin Ihnen das Geld schon jetzt zurückzahlt.
Und nicht erst nach der Abrechnung 2023. 

Sie müssen wissen: 
Wie heizen Sie in Ihrer Wohnung? 
Haben Sie einen eigenen Anschluss für Gas? 
Und haben Sie einen eigenen Vertrag? 
Oder gibt es nur einen Anschluss für das ganze Haus? 
Und bezahlen Sie die Heiz-Kosten an Ihren Vermieter?

1. Wenn Sie eine Gas-Etagen-Heizung haben.
Und einen eigenen Anschluss für Gas.

Gas-Etagen-Heizung bedeutet: 
Es gibt eine eigene Heizung nur für Ihre Wohnung. 
Und haben Sie einen eigenen Vertrag mit einem Energie-Versorger ? 
Dann müssen Sie im Dezember keine Abschlags-Zahlung bezahlen. 
Sie bekommen später eine Jahres-Abrechnung für das Jahr 2022. 
Jahres-Abrechnung bedeutet:  
Sie bekommen von Ihrem Energie-Versorger eine Rechnung für das ganze Jahr. 
In der Rechnung steht: 
So viel Heiz-Kosten müssen Sie für jeden Monat bezahlen. 
Für Dezember müssen Sie weniger bezahlen. 
Oder Sie müssen gar nichts bezahlen. 
Das kommt darauf an, 
wieviel Sie geheizt haben.
Bitte achten Sie darauf: 
 

Wie bezahlen Sie jeden Monat? 

  • Hat der Energie-Versorger eine Einzugs-Ermächtigung ?
  • Haben Sie einen Dauer-Auftrag gemacht?
  • Machen Sie jeden Monat eine Überweisung?

Das ist wichtig dafür, 
ob Sie selbst etwas tun müssen.

Haben Sie dem Energie-Versorger eine Einzugs-Ermächtigung gegeben? 

Sie müssen nichts für die Abschlags-Zahlung tun. 
Der Energie-Versorger darf sich das Geld im Dezember nicht 
von Ihrem Bank-Konto holen. 
Holt sich der Energie-Versorger das Geld doch? 
Dann muss der Energie-Versorger das Geld an Sie zurückzahlen. 

Haben Sie einen Dauer-Auftrag gemacht? 

Stoppen Sie den Dauer-Auftrag für Dezember. 
Denn im Dezember müssen Sie keine Abschlags-Zahlung machen. 
Stoppen Sie den Dauer-Auftrag nicht
Und haben Sie zu viel bezahlt? 
Dann müssen Sie für die Jahres-Abrechnung weniger bezahlen.


Wenn Sie jeden Monat eine Überweisung machen:

 Dann müssen Sie die Abschlags-Zahlung im Dezember nicht überweisen. 
Überweisen Sie das Geld aus Versehen doch? 
Oder haben Sie das Geld schon bezahlt? 
Dann müssen Sie für die Jahres-Abrechnung weniger bezahlen.


2. Wenn Sie eine Zentral-Heizung haben. 
Oder eine gemeinsame Gas-Heizung. 
Oder einen gemeinsamen Wärme-Netz-Anschluss

Dann kommt es darauf an: 

Hat Ihr Vermieter oder die Vermieterin die Wohn-Neben-Kosten 
seit dem 19. Februar 2022 nicht erhöht? 

Dann gilt für Sie: 
Sie müssen die Abschlags-Zahlung im Dezember bezahlen. 
Aber Sie bekommen das Geld zurück.
Sie bekommen eine Abrechnung für die Neben-Kosten für das Jahr 2022. 
Die Abrechnung bekommen Sie wahrscheinlich im Jahr 2023. 
In der Abrechnung sehen Sie: 
Für Dezember müssen Sie nichts bezahlen. 
Insgesamt müssen Sie für das ganze Jahr vielleicht weniger bezahlen.
Das kommt darauf an: 
Wieviel haben Sie geheizt?
Ein Beispiel: 
Sie bezahlen im Jahr 2022 jeden Monat 100 Euro für die Neben-Kosten. 
60 Euro davon sind für die Heiz-Kosten. 
Dann bekommen Sie mit der Jahres-Abrechnung 
eine Gut-Schrift von 60 Euro für Dezember. 
Gut-Schrift bedeutet:
Der Betrag in der Rechnung ist 60 Euro niedriger. 
Das ist wichtig: 
Für die Jahres-Abrechnung wird geschaut: 
Wieviel Gas oder Wärme haben Sie wirklich verbraucht? 
Haben Sie weniger verbraucht als die Voraus-Zahlung? 
Dann bekommen Sie die ganze Voraus-Zahlung zurück. 
Und Sie bezahlen weniger Heiz-Kosten. 
Weil Sie weniger geheizt haben.

Warum muss ich die Abschlags-Zahlung trotzdem machen? 

In Ihrem Haus gibt es nur eine Heizung für alle. 
Sie selbst haben keinen Vertrag mit einem Energie-Versorger
 

Nur der Vermieter oder die Vermieterin hat einen Vertrag 
mit dem Energie-Versorger. 
Der Vermieter oder die Vermieterin bezahlt 
vielleicht schon mehr Geld für die Heiz-Kosten. 
Aber der Vermieter oder die Vermieterin hat Ihre Neben-Kosten 
noch nicht erhöht. 
Sie müssen dann erst mit der Jahres-Abrechnung mehr bezahlen. 
Der Vermieter oder die Vermieterin muss also 
keine Abschlags-Zahlung im Dezember bezahlen. 
Der Vermieter oder die Vermieterin zieht die Abschlags-Zahlung dann von Ihrer Jahres-Abrechnung ab. 
Sie müssen dann weniger für die Jahres-Rechnung bezahlen. 
 

Hat Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin die Neben-Kosten 
seit dem 19. Februar 2022 erhöht?

Dann bekommen Sie die Hilfe in 2 Schritten: 

  • Sie müssen im Dezember 2022 nur den Betrag bezahlen, 
    den Sie vor der Erhöhung bezahlt haben. 
    Im Dezember müssen Sie nicht den erhöhten Betrag bezahlen.
  • Sie bekommen eine Jahres-Abrechnung. 
    Der Vermieter oder die Vermieterin zieht die ganze Abschlags-Zahlung für Dezember von Ihrer Jahres-Abrechnung ab. 
    Sie müssen dann weniger für die Jahres-Rechnung bezahlen.

Ein Beispiel:
Bis Januar 2022 haben Sie jeden Monat 100 Euro für die Neben-Kosten bezahlt. 
Davon waren 60 Euro für die Heiz-Kosten. 
Seit Februar bezahlen Sie 180 Euro im Monat für Nebenkosten. 
140 Euro davon sind für die Heiz-Kosten.
Im Dezember bezahlen Sie dann nur 100 Euro für die Neben-Kosten. 
So wie im Januar 2022. 
Dazu überweisen Sie einfach weniger Geld 
an den Vermieter oder die Vermieterin. 
Oder Sie ändern den Dauer-Auftrag für Dezember.
Von der Jahres-Abrechnung zieht der Vermieter oder die Vermieterin 
dann noch 60 Euro ab. 
Das sind die 60 Euro, 
die Sie im Dezember für die Heiz-Kosten bezahlen. 
Insgesamt bezahlen Sie dann 140 Euro weniger.

Das müssen Sie dafür tun: 
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. 
Wenn Sie im Dezember weniger Geld bezahlen, 
sagen Sie das Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. 

Hat der Vermieter oder die Vermieterin eine Einzugs-Ermächtigung? 
Dann muss der Vermieter oder die Vermieterin im Dezember 
weniger Geld von Ihrem Konto abbuchen.

Haben Sie einen Dauer-Auftrag?
Ändern Sie den Dauer-Auftrag für Dezember. 

Machen Sie jeden Monat eine Überweisung? 
Dann überweisen Sie dem Vermieter oder der Vermieterin 
nur den alten Betrag für die Neben-Kosten. 
Überweisen Sie nur so viel, 
wie Sie im Januar 2022 bezahlt haben.

Ändern Sie den Dauer-Auftrag nicht
Oder haben Sie schon zu viel Geld überwiesen? 
Dann wird der Betrag mit der Jahres-Abrechnung verrechnet. 
Sie bekommen das Geld dann vom Vermieter zurück. 
Oder Sie schreiben dem Vermieter oder der Vermieterin. 
Bitten Sie den Vermieter oder die Vermieterin darum, 
dass er oder sie das Geld an Sie zurück überweist. 
 

Wenn Sie seit dem 19. Februar 2022 umgezogen sind. 
Und wenn Sie einen neuen Miet-Vertrag haben.

Dann bekommen Sie die Hilfe in 2 Schritten:

  • Im Dezember 2022 müssen Sie weniger Geld für die Neben-Kosten bezahlen. 
    Sie müssen ein Viertel weniger bezahlen. 
  • Der Rest wird mit der Jahres-Abrechnung verrechnet. 
    Die Abschlags-Zahlung für Dezember wird also 
    von der Jahres-Abrechnung abgezogen.

Ein Beispiel:
Sie sind nach dem 19. Februar 2022 umgezogen. 
Sie bezahlen jetzt jeden Monat 100 Euro für die Neben-Kosten. 
60 Euro davon sind für die Heiz-Kosten.
Im Dezember bezahlen Sie ein Viertel weniger für die Neben-Kosten. 
Das sind 25 Euro weniger. 
Sie bezahlen also nur 75 Euro für die Neben-Kosten. 
35 Euro davon sind für die Heiz-Kosten.
Diese 35 Euro zieht der Vermieter oder die Vermieterin dann 
von der Jahres-Abrechnung ab. 
Sie bezahlen also insgesamt 60 Euro weniger 
für die Heiz-Kosten im Dezember. 

Das müssen Sie dafür tun: 
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. 
Wenn Sie im Dezember weniger Geld bezahlen, 
sagen Sie das Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. 

Hat der Vermieter oder die Vermieterin eine Einzugs-Ermächtigung? 
Dann muss der Vermieter oder die Vermieterin im Dezember 
weniger Geld von Ihrem Konto abbuchen.

Haben Sie einen Dauer-Auftrag?
Ändern Sie den Dauer-Auftrag für Dezember. 

Machen Sie jeden Monat eine Überweisung? 
Dann überweisen Sie dem Vermieter oder der Vermieterin 
nur den alten Betrag für die Neben-Kosten. 
Überweisen Sie nur so viel, 
wie Sie im Januar 2022 bezahlt haben.

Ändern Sie den Dauer-Auftrag nicht
Oder haben Sie schon zu viel Geld überwiesen? 
Dann wird der Betrag mit der Jahres-Abrechnung verrechnet. 
Sie bekommen das Geld dann vom Vermieter zurück. 
Oder Sie schreiben dem Vermieter oder der Vermieterin. 
Bitten Sie den Vermieter oder die Vermieterin darum, 
dass er oder sie das Geld an Sie zurück überweist. 

3. Hier bekommen Sie Hilfe bei Geld-Problemen

Brauchen Sie Hilfe von einem Anwalt oder von einer Anwältin? 
Oder haben Sie Geld-Probleme weil alles teurer wird? 
Dann bekommen Sie hier Beratung:

  • Deutscher Mieterbund e.V. 

Das ist die Adresse: 
Littenstraße 10 
10179 Berlin
Das ist die Telefon-Nummer: 
        030 / 22 32 30 
Das ist die Fax-Nummer: 
        030 / 22 32 31 00
Das ist die E-Mail-Adresse: 
        info@mieterbund.de 
Das ist die Internet-Adresse: 
        www.mieterbund.de

  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 

Das ist die Adresse: 
Rudi-Dutschke-Straße 17 
10969 Berlin 
Das ist die Telefon-Nummer: 
        030 / 25 80 00
 Das ist die Fax-Nummer: 
        030 / 25 80 05 18
 Das ist die E-Mail-Adresse: 
        info@vzbv.de
 Das ist die Internet-Adresse: 
        www.vzbv.de


Mehr Informationen zu den Hilfen von der Bundes-Regierung gibt es hier: 
www.entlastung-fuer-deutschland.de