Das tut die EU für Sie
In der EU leben 87 Millionen Menschen
mit körperlichen und geistigen Behinderungen.
Für Menschen mit Behinderungen gibt es im Alltag viele Hindernisse.
Auch im Beruf gibt es viele Hindernisse.
Oder unterwegs bei einer Reise.
Das will die EU ändern.
Die EU will:
Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen können.
Es soll keine Hindernisse geben.
Die EU ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Diese Länder haben gemeinsame Ziele.
Diese Gruppe heißt „Europäische Union“.
Die Abkürzung ist EU.
Für Menschen mit Behinderungen gibt es im Alltag viele Hindernisse.
Auch im Beruf gibt es viele Hindernisse.
Oder unterwegs bei einer Reise.
Menschen mit Behinderungen sollen keine Nachteile haben.
Die EU arbeitet zusammen für diese Ziele.
Dazu machen sie zum Beispiel gemeinsame Gesetze.
Menschen mit Behinderungen können oft
nicht an der Gesellschaft teilhaben.
Menschen mit Behinderungen haben oft Nachteile
- im Alltag
- bei der Arbeit
- auf einer Reise
- im Internet
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte
wie alle anderen.
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen
stehen in Verträgen von der EU.
Ein neuer Plan von der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission ist ein Teil von der Regierung von der EU.
Die Europäische Kommission schlägt neue Gesetze für die EU vor.
Die Europäische Kommission hat im März 2021 einen Plan gemacht.
Der Plan heißt:
„Strategie für die Rechte
von Menschen mit Behinderungen 2021 – 2030“.
Das ist das Ziel von diesem Plan:
Die Menschen-Rechte sollen für alle Menschen gelten.
Menschen mit Behinderungen sollen auch ohne Probleme
in andere Länder in der EU reisen können.
Auch Menschen mit Behinderungen sollen
selbst entscheiden können:
In welchem Land in der EU will ich leben?
In welchem Land will ich arbeiten oder studieren?
Im Plan von der Europäischen Kommission
stehen Vorschläge dazu:
So kann das Leben von
Menschen mit Behinderungen besser werden.
Die Länder von der EU müssen sich an den Plan halten.
Und die Behörden müssen sich an den Plan halten.
Die Länder von der EU haben auch die
UN-Behinderten-Rechts-Konvention unterschrieben.
In diesem Vertrag stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Dieser Vertrag ist wichtig für den Plan von der Europäischen Kommission.
Diese Dinge ändern sich bald
Europäischer Behinderten-Ausweis
Im Februar 2024 haben sich die Länder von der EU darauf geeinigt:
Es soll einen europäischen Behinderten-Ausweis geben.
Der Ausweis soll in allen Ländern von der EU gleich sein.
Und der Ausweis soll in allen Ländern von der EU gelten.
Mit dem Behinderten-Ausweis muss man zum Beispiel
weniger Eintritt bezahlen.
Zum Beispiel im Museum.
Oder man darf bei einem Konzert früher rein.
Bisher gilt der Behinderten-Ausweis oft nur im eigenen Land.
Der europäische Behinderten-Ausweis
soll in allen Ländern von der EU gelten.
Europäischer Park-Ausweis
Es soll auch einen Park-Ausweis für Menschen mit Behinderungen geben.
Mit dem Park-Ausweis können Menschen mit Behinderungen
auf besonderen Park-Plätzen parken.
Die Park-Plätze sind extra für Menschen mit Behinderungen.
Die Park-Plätze sind oft größer.
Und die Park-Plätze sind näher am Eingang vom Gebäude.
Barriere-Freiheit
Produkte und Dienst-Leistungen sollen barriere-freier werden.
Zum Beispiel:
- E-Books
E-Books sind Bücher.
Die Bücher kann man zum Beispiel auf einem Tablet lesen. - Handys
- Dienst-Leistungen von der Bank
Zum Beispiel Geld-Automaten - Bus und Bahn
Das hat die EU beschlossen.
Die EU macht dafür Regeln.
Aber jedes Land muss ein eigenes Gesetz machen.
Das müssen die Länder bis Juni 2025 machen.
Danach müssen sich die Länder an die Regeln von der EU halten.
Reisen soll einfacher werden
Reisen mit dem Zug:
Fahr-Karten für Menschen mit Behinderungen
dürfen nicht teurer sein.
Die Züge müssen barriere-frei sein.
Und die Bahnhöfe müssen barriere-frei sein.
Menschen mit Behinderungen haben
ein Recht auf Hilfe am Bahnhof.
Zum Beispiel beim Einsteigen und beim Aussteigen.
Diese Hilfe darf nichts kosten.
Dafür müssen Menschen mit Behinderungen
vorher am Bahnhof Bescheid geben.
Das müssen sie mindestens 24 Stunden vorher machen.
Manche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Bahn
sollen eine Weiter-Bildung machen.
Dann wissen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besser:
So können wir Menschen mit Behinderungen helfen.
Reisen mit dem Bus:
Ist die Bus-Reise mindestens 250 Kilo-Meter lang?
Dann haben Menschen mit Behinderungen
an manchen Bus-Bahnhöfen ein Recht auf Hilfe.
Zum Beispiel beim Einsteigen und beim Aussteigen.
Die Hilfe darf nichts kosten.
Dafür müssen sie vor der Reise
dem Bus-Unternehmen Bescheid geben.
Das müssen sie mindestens 36 Stunden vorher machen.
Manche Menschen mit Behinderungen
brauchen eine Begleit-Person.
Sie können nur mit der Begleit-Person reisen.
Dann darf die Begleit-Person kostenlos mitfahren.
Reisen mit dem Flugzeug:
Menschen mit Behinderungen haben
ein Recht auf Hilfe am Flughafen.
Und im Flugzeug.
Die Hilfe darf nichts kosten.
Dafür müssen sie vor der Reise
am Flughafen Bescheid geben.
Das müssen sie mindestens 48 Stunden vorher machen.
So kann der Flughafen sich gut darauf vorbereiten.