Leichte Sprache
Der Bundes-Kanzler hat sehr viel zu sagen.
Er hat eine starke Position.
Das regelt das Grund-Gesetz.
Der Bundes-Kanzler hat das Recht das Bundes-Kabinett zu bilden.
Das Bundes-Kabinett sind die Ministerinnen und Minister.
Der Bundes-Kanzler schlägt dem Bundes-Präsidenten die Mitglieder für das Kabinett vor.
Genauso können die Minister auch entlassen werden.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef im Kabinett.
Und er leitet die Kabinett-Sitzungen.
Rahmen für das Regierungs-Handeln
Nach dem Grund-Gesetz (GG) bestimmt der Bundes-Kanzler die Richt-Linien der Regierungs-Politik.
Das nennt man Richt-Linien-Kompetenz.
Das bedeutet:
Der Bundes-Kanzler bestimmt was die Bundes-Regierung tun soll.
Welche Aufgaben angegangen werden sollen.
Welche Probleme gelöst werden sollen.
Das müssen dann die einzelnen Ministerien ausführen.
Innerhalb der Richt-Linien leitet jeder Minister und jede Ministerin das eigene Ministerium.
Diese Arbeits-Weise heißt Ressort-Prinzip.
Absprachen mit Regierungs-Partnern
Der Bundes-Kanzler leitet die Geschäfte von der Bundes-Regierung.
Wie das geschieht regelt die Geschäfts-Ordnung.
Die Geschäfts-Ordnung muss vom Bundes-Kabinett beschlossenen werden.
Der Bundes-Präsidenten muss die Geschäfts-Ordnung genehmigen.
Der Bundes-Kanzler ist für die Regierung verantwortlich.
Das nennt man Regierungs-Verantwortung gegenüber dem Bundestag.
Häufig bestehen Regierungen aus Koalitionen.
Das bedeutet:
2 oder mehrere Parteien sind an der Regierung beteiligt.
Innerhalb dieser Regierungs-Koalition muss sich der Bundes-Kanzler an alle Absprachen halten.
Den Vize-Kanzler stellt der Koalitions-Partner
Der Bundes-Kanzler entscheidet auch über seine Stell-Vertreterinnen und Stell-Vertreter.
Dieses Amt wird von einem Bundesminister oder einer Bundesministerin übernommen.
Das Amt übernimmt ein Mitglied aus der Koalitions-Partei.
Im Falle eines Krieges hat der Bundes-Kanzler die Befehls- und Kommando-Gewalt über das deutsche Militär.
Zustimmung zur Regierungs-Politik
Der Bundes-Kanzler kann dem Bundestag die Vertrauens-Frage stellen.
Um zu überprüfen, ob der Bundestag seine Politik noch gut findet.
Wenn es keine Mehrheit für den Bundes-Kanzler gibt passiert folgendes:
- Der Bundes-Kanzler kann dem Bundes-Präsidenten vorschlagen das Parlament aufzulösen.
Oder:
- Der Bundestag wählt einen neuen Bundes-Kanzler oder eine neue Bundes-Kanzlerin.