Verbraucherschutz
Mehr Rechte für Verbraucher
Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung sorgt für
Transparenz und Rechtssicherheit.
Mit der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" hat die
Bundesregierung im Dezember 2009 dafür gesorgt, dass in der
Finanzwirtschaft strengere Standards für den Vertrieb von
Finanzprodukten gelten. Seit Januar 2010 müssen Finanzdienstleister
über jedes Beratungsgespräch zu Wertpapieren ein Beratungsprotokoll
erstellen und dem Verbraucher aushändigen.
Foto: Ute Grabowsky/photothek.net Mit
dem gesetzlichen Muster einer Widerrufs-Belehrung für
Verbraucherkreditverträge hat die Bundesregierung eine verlässliche
Grundlage dafür geschaffen, wie Verbraucher über ihre
Widerrufs-Rechte beim Abschluss von Darlehens-Verträgen zu
informieren sind. Jeder Darlehensgeber weiß künftig: Wenn er dieses
Muster verwendet, kommt er seinen gesetzlichen
Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher nach. Das Muster
gibt Auskunft darüber, wie lange die Frist für einen Widerruf
dauert, wann sie beginnt und welche Folge sie hat.
Seit dem 1. April 2010 haben Verbraucher neue Auskunftsrechte
gegenüber Auskunfteien und Banken. Aufgrund der Änderung des
Bundesdatenschutzgesetzes können sie künftig einmal jährlich
kostenlos eine schriftliche Selbstauskunft verlangen. Die
Auskunftei muss mitteilen, welche Daten zur Person gespeichert
sind, warum sie gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie
weitergegeben worden sind. Zusätzlich erfährt der Verbraucher
seinen "Scorewert", der die Bonität eines Kunden
beschreibt.
Auch beim Timesharing-Urlaub sollen Verbraucher mehr Rechte
erhalten. Dabei zahlt der Kunde für das Recht, eine Ferienwohnung
oder ein Hotel jedes Jahr für eine gewisse Zeit zu nutzen. Die neue
europäische Timesharing-Richtlinie bringt europaweit ein höheres
Verbraucherschutzniveau: Das Widerrufsrecht bei Verträgen ab einem
Jahr Laufzeit wird ausgeweitet. In Zukunft können Anbieter
innerhalb der Widerrufsfrist keine Anzahlungen verlangen. So
entstehen bei Widerruf keine Kosten mehr. Das Gesetz befindet sich
noch in der parlamentarischen Abstimmung. Es soll im Februar 2011
in Kraft treten.