Bundesregierung

 

Verbraucherschutz

 
 

Mehr Rechte für Verbraucher

 
Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit.
 
Mit der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" hat die Bundesregierung im Dezember 2009 dafür gesorgt, dass in der Finanzwirtschaft strengere Standards für den Vertrieb von Finanzprodukten gelten. Seit Januar 2010 müssen Finanzdienstleister über jedes Beratungsgespräch zu Wertpapieren ein Beratungsprotokoll erstellen und dem Verbraucher aushändigen.
 
Kundenberater mit zwei KundenFoto: Ute Grabowsky/photothek.net Vergrößerung Mit dem gesetzlichen Muster einer Widerrufs-Belehrung für Verbraucherkreditverträge hat die Bundesregierung eine verlässliche Grundlage dafür geschaffen, wie Verbraucher über ihre Widerrufs-Rechte beim Abschluss von Darlehens-Verträgen zu informieren sind. Jeder Darlehensgeber weiß künftig: Wenn er dieses Muster verwendet, kommt er seinen gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher nach. Das Muster gibt Auskunft darüber, wie lange die Frist für einen Widerruf dauert, wann sie beginnt und welche Folge sie hat.
 
Seit dem 1. April 2010 haben Verbraucher neue Auskunftsrechte gegenüber Auskunfteien und Banken. Aufgrund der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes können sie künftig einmal jährlich kostenlos eine schriftliche Selbstauskunft verlangen. Die Auskunftei muss mitteilen, welche Daten zur Person gespeichert sind, warum sie gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben worden sind. Zusätzlich erfährt der Verbraucher seinen "Scorewert", der die Bonität eines Kunden beschreibt.
 
Auch beim Timesharing-Urlaub sollen Verbraucher mehr Rechte erhalten. Dabei zahlt der Kunde für das Recht, eine Ferienwohnung oder ein Hotel jedes Jahr für eine gewisse Zeit zu nutzen. Die neue europäische Timesharing-Richtlinie bringt europaweit ein höheres Verbraucherschutzniveau: Das Widerrufsrecht bei Verträgen ab einem Jahr Laufzeit wird ausgeweitet. In Zukunft können Anbieter innerhalb der Widerrufsfrist keine Anzahlungen verlangen. So entstehen bei Widerruf keine Kosten mehr. Das Gesetz befindet sich noch in der parlamentarischen Abstimmung. Es soll im Februar 2011 in Kraft treten.
 
 

Portal 21

 
Seit Ende Dezember 2009 ist die Internetseite "Portal 21" (www.portal21.de) freigeschaltet. Sie enthält Informationen über die Anforderungen, die in anderen EU-Staaten für die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten gelten. Das Portal erleichtert es sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen zu informieren.

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Stiftung Warentest


Die Stiftung Warentest bietet seit 45 Jahren eine neutrale, zuverlässige und kompetente Orientierung am Markt. Die Bundesregierung hat die Stiftung seit 1964 durch jährliche Zuschüsse unterstützt. Um ihre finanzielle Unabhängigkeit zu stärken, erhöht der Bund in den Jahren 2010 bis 2012 das Stiftungskapital um 50 Millionen Euro.
 
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