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Integrationspolitik

Integrationskurs
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Foto: picture alliance / dpa

Verbesserung des Aufenthaltsrechts

 
Geduldete Jugendliche können ein eigenes Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich seit mindestens sechs Jahren in Deutschland aufhalten und gut integriert sind. Opfer einer Zwangsehe können zukünftig unter erleichterten Voraussetzungen nach Deutschland zurückkehren, wenn sie bereits als Minderjährige in Deutschland gelebt haben und nach ihrer Zwangsverheiratung an der Rückkehr gehindert werden. Das Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat stärkt seit dem 1. Juli 2011 die Rechte von Opfern und erklärt Zwangsheirat zu einem eigenen Straftatbestand.
 
Außerdem müssen Ehegatten künftig mindestens drei (statt zwei) Jahre miteinander verheiratet sein, um im Falle der Trennung ein eigenständiges, vom Ehegatten unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Dies ermöglicht eine bessere Bekämpfung von Scheinehen. In Zukunft wird bis zum erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses die Aufenthaltserlaubnis nur jeweils ein Jahr verlängert.