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Verbesserung des Aufenthaltsrechts
Geduldete Jugendliche können ein eigenes Aufenthaltsrecht
erhalten, wenn sie sich seit mindestens sechs Jahren in Deutschland
aufhalten und gut integriert sind. Opfer einer Zwangsehe können
zukünftig unter erleichterten Voraussetzungen nach Deutschland
zurückkehren, wenn sie bereits als Minderjährige in Deutschland
gelebt haben und nach ihrer Zwangsverheiratung an der Rückkehr
gehindert werden. Das Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat stärkt
seit dem 1. Juli 2011 die Rechte von Opfern und erklärt
Zwangsheirat zu einem eigenen Straftatbestand.
Außerdem müssen Ehegatten künftig mindestens drei (statt
zwei) Jahre miteinander verheiratet sein, um im Falle der Trennung
ein eigenständiges, vom Ehegatten unabhängiges Aufenthaltsrecht zu
erhalten. Dies ermöglicht eine bessere Bekämpfung von Scheinehen.
In Zukunft wird bis zum erfolgreichen Abschluss eines
Integrationskurses die Aufenthaltserlaubnis nur jeweils ein Jahr
verlängert.