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Gesundheitspolitik

Finanzierungsreform für das Gesundheitswesen

 
Untersuchung beim ArztFoto: Burkhard Peter Vergrößerung Immer bessere Behandlungsmöglichkeiten, der medizinisch-technische Fortschritt und veränderte Lebensbedingungen bieten gute Voraussetzungen, länger gesund zu leben. Die demographische Veränderung unserer Gesellschaft stellt das Gesundheitssystem allerdings vor große finanzielle Herausforderungen. Die Bundesregierung hat das Ziel, die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Deutschland für alle Menschen auch für die Zukunft zu sichern. Deshalb hat sie 2010 eine Finanzierungsreform für das Gesundheitssystem beschlossen. Am 1. Januar 2011 ist das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft getreten.
 
Die Reform hilft, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängiger von konjunkturellen Entwicklungen zu gestalten. Kernelemente sind die Festschreibung des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 Prozent und die Einführung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge. Unvermeidbare Ausgabensteigerungen, die über die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, werden künftig über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert. Das Sozialausgleichsverfahren schützt dabei vor finanzieller Überforderung. Der Versicherte zahlt damit maximal zwei Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens.
 
2011 erheben die Kassen keine Zusatzbeitrag. Ein Anspruch auf Sozialausgleich kann sich somit erstmals ab 2012 ergeben. Der Sozialausgleich wird automatisch über die den Beitrag abführenden Stellen, wie z. B. Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger, erfolgen. Durch die Steuerfinanzierung des Sozialausgleichs trägt künftig jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung dieses Ausgleichs bei.