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Integrationspolitik

 
Integrationskurs
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Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans

 
In Deutschland leben etwa 16 Millionen Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Ihre Integration ist eine zentrale Herausforderung. Der Nationale Integrationsplan mit seinen Bestandsaufnahmen, Zielen und Selbstverpflichtungen ist Grundlage der Integrationspolitik. Zu seiner Umsetzung wird bis 2012 ein Aktionsplan mit klar definierten und überprüfbaren Zielen entwickelt, um die Verbindlichkeit der Integrationspolitik zu erhöhen. Dazu werden in elf Themenfeldern Zielvorgaben erarbeitet, deren Umsetzung anhand von Indikatoren überprüft werden kann.
 

Verbesserung des Aufenthaltsrechts

 
Geduldete Jugendliche können ein eigenes Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich seit mindestens sechs Jahren in Deutschland aufhalten und gut integriert sind. Opfer einer Zwangsehe können zukünftig unter erleichterten Voraussetzungen nach Deutschland zurückkehren, wenn sie bereits als Minderjährige in Deutschland gelebt haben und nach ihrer Zwangsverheiratung an der Rückkehr gehindert werden. Das Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat stärkt seit dem 1. Juli 2011 die Rechte von Opfern und erklärt Zwangsheirat zu einem eigenen Straftatbestand.
 
Außerdem müssen Ehegatten künftig mindestens drei (statt zwei) Jahre miteinander verheiratet sein, um im Falle der Trennung ein eigenständiges, vom Ehegatten unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Dies ermöglicht eine bessere Bekämpfung von Scheinehen. In Zukunft wird bis zum erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses die Aufenthaltserlaubnis nur jeweils ein Jahr verlängert.
 

Integrationskurse und Beratungsdienste

 
Die Integrationskurse sind nach wie vor die wichtigste integrationspolitische Fördermaßnahme des Bundes. Seit Einführung der Kurse 2005 bis Ende 2010 hat der Bund für die Finanzierung der Integrationskurse eine Milliarde Euro investiert. In diesem Zeitraum haben 920.000 Zuwanderer eine Teilnahmeberechtigung erhalten. Der Erfolg der Integrationskurse misst sich auch daran, dass seit Einführung der Kurse immer mehr Zuwanderer einen der bundesweit einheitlich angebotenen Sprach- und Orientierungskurse besuchen. Im Jahr 2010 haben insgesamt knapp 89.000 Zuwanderer einen Integrationskurs begonnen und mehr als 23.000 Zuwanderer eine Zulassung zur Wiederholung des Aufbausprachkurses erhalten. Auch die Kurse für spezielle Zielgruppen mit bis zu 900 Stunden sowie der Wiederholungsmöglichkeit von bis zu 300 Unterrichtsstunden finden zunehmend Zuspruch. Um der hohen Nachfrage gerecht zu werden, stellt der Bund 2011 218 Millionen Euro für weitere Integrationskurse zur Verfügung.
 
Der Sprachkurs wird seit 1. Juli 2009 mit dem Sprachtest "Deutschtest für Zuwanderer" abgeschlossen. Von den Prüfungsteilnehmern haben insgesamt 88 Prozent 2010 diesen Test auf dem Niveau B 1 (das sind 50 Prozent) bzw. auf dem Niveau A 2 (38 Prozent) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bestanden.
 
Außerdem hilft die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) Zuwanderern, sich in Deutschland selbständig zurechtzufinden. Das Beratungsnetz besteht aus 600 Standorten bundesweit und berät je Quartal etwa 50.000 Menschen.
 
Zur Sprachförderung für die Jüngsten in Kindertagesstätten wurde die Offensive Frühe Chancen ins Leben gerufen.
 

Dialog mit den Muslimen in Deutschland

 
Fast fünf Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind Muslime. Die Hälfte der vier Millionen Muslime, die hier leben und einen Migrationshintergrund haben, sind bereits deutsche Staatsbürger. Um die Integration der Muslime in Deutschland zu verbessern, hat die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen die Deutsche Islam Konferenz einberufen. Sie befasst sich verstärkt mit praktischen Fragen, insbesondere der Kooperation zwischen Staat und Muslimen auf der Grundlage des Religionsverfassungsrechts, der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und der Prävention von Extremismus und gesellschaftlicher Polarisierung. Der Präventionsgipfel vom 24. Juni 2011 stärkte die Sicherheitspartnerschaft zwischen Staat und Muslimen.
 

Integrationsbeirat gegründet

 
Am 23. Mai 2011 konstituierte sich der Beirat der Integrationsbeauftragten. Seine Mitglieder werden die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung künftig beraten und unterstützen. Im Beirat sind vertreten: die Migranten-Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Sportverbände und die Freie Wohlfahrtspflege.
 

Integration und Chancen für Jugendliche

 
Schul- und Berufsabschlüsse sind wichtige Voraussetzungen für die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gerade Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien benötigen mehr gezielte Förderung, qualifizierte Begleitung und Angebote, die auf ihre individuelle Lebenssituation zugeschnitten sind. Mit dem Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs (2011 bis 2014) wollen die Bundesregierung und die Wirtschaft die Ausbildungsreife verbessern, schwächere Jugendliche fördern, die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund voranbringen und mehr leistungsstarke Jugendliche für eine betriebliche Berufsausbildung gewinnen.
 
Jugendmigrationsdienste als Bestandteil der Initiative JUGEND STÄRKEN begleiten junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren. Ein individueller Förderplan zur Integration unterstützt junge Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation, zum Beispiel beim Übergang von der Schule in den Beruf. Rund 66.300 junge Migranten erhalten diese Beratung.
 

Integrationsvereinbarungen

 
Im April 2011 startete das Modellprojekt "Integration verbindlicher machen – Integrationsvereinbarungen erproben" in insgesamt 18 Kommunen in Deutschland. In der Modellphase werden in den Einrichtungen der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und in den Jugendmigrationsdiensten individuelle Integrationsvereinbarungen erprobt.
 
Die Integrationsvereinbarungen richten sich insbesondere an Neuzuwanderer, aber auch an Migrantinnen und Migranten, die bereits länger in Deutschland leben. Ziel ist es, Transparenz und Verbindlichkeit im Integrationsprozess herzustellen und die Potenziale der Migrantinnen und Migranten zu erschließen. Die Vereinbarungen enthalten beispielsweise Zielfestlegungen und Unterstützungsangebote in den Bereichen Spracherwerb, Ausbildung und Beruf oder Kinderbetreuung.