Arbeitsmarkt und Ausbildung
Verlässliche Arbeitsbedingungen sichern
Gerade weil sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen heute
oft rasant ändern, ist und bleibt die Tarifautonomie mit ihrer
hohen Anpassungsfähigkeit ein wichtiges Gut. Auf Wunsch helfen wir
den Sozialpartnern, ihre eigenständig ausgehandelten
Tarifergebnisse auf die jeweilige gesamte Branche zu erstrecken.
Denn Branchenmindestlöhne garantieren verlässliche
Arbeitsbedingungen. Seit dem 1. August 2010 gilt auch in der
Pflegebranche, seit dem 24. Oktober 2010 für
Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und seit dem 1.
Juni 2011 für Sicherheitsdienstleistungen ein verbindlicher
Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zum 1.
Januar 2011 wurden die Branchenmindestlöhne für das Elektrohandwerk
und für die Abfallwirtschaft verlängert. Insgesamt werden gut drei
Millionen Arbeitnehmer durch branchenspezifische Mindestlöhne
geschützt.
Zum 30. April 2011 sind neue Regelungen zur Verhinderung des
Missbrauchs in der Zeitarbeit in Kraft getreten. Die sogenannte
Drehtürklausel soll verhindern, dass Stammbeschäftigte entlassen
und nach kurzer Zeit als Zeitarbeitskräfte wieder in ihrem
ehemaligen Unternehmen zu schlechteren Arbeitsbedingungen
eingesetzt werden. Zudem hat die Bundesregierung im
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Voraussetzungen geschaffen, um
eine Lohnuntergrenze auf einen entsprechenden Vorschlag der
Tarifvertragsparteien hin zu etablieren.