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Arbeitsmarkt und Ausbildung

Verlässliche Arbeitsbedingungen sichern

 
Gerade weil sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen heute oft rasant ändern, ist und bleibt die Tarifautonomie mit ihrer hohen Anpassungsfähigkeit ein wichtiges Gut. Auf Wunsch helfen wir den Sozialpartnern, ihre eigenständig ausgehandelten Tarifergebnisse auf die jeweilige gesamte Branche zu erstrecken. Denn Branchenmindestlöhne garantieren verlässliche Arbeitsbedingungen. Seit dem 1. August 2010 gilt auch in der Pflegebranche, seit dem 24. Oktober 2010 für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und seit dem 1. Juni 2011 für Sicherheitsdienstleistungen ein verbindlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zum 1. Januar 2011 wurden die Branchenmindestlöhne für das Elektrohandwerk und für die Abfallwirtschaft verlängert. Insgesamt werden gut drei Millionen Arbeitnehmer durch branchenspezifische Mindestlöhne geschützt.
 
Zum 30. April 2011 sind neue Regelungen zur Verhinderung des Missbrauchs in der Zeitarbeit in Kraft getreten. Die sogenannte Drehtürklausel soll verhindern, dass Stammbeschäftigte entlassen und nach kurzer Zeit als Zeitarbeitskräfte wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingesetzt werden. Zudem hat die Bundesregierung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Voraussetzungen geschaffen, um eine Lohnuntergrenze auf einen entsprechenden Vorschlag der Tarifvertragsparteien hin zu etablieren.