Arbeitsmarkt und Ausbildung
Zuwanderung von Fachkräften aus EU-Ländern und
Drittstaaten
Die seit dem 1. Mai 2011 geltende volle
Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht der neuen EU- Mitgliedstaaten,
darunter Polen und Tschechien, erleichtert gut ausgebildeten,
motivierten, fleißigen und überwiegend jüngeren Menschen aus diesen
Staaten ohne Hürden den Weg nach Deutschland. Die Bundesregierung
hat zudem im Juni die sogenannte Vorrangprüfung für Ingenieure
bestimmter Fachrichtungen und Ärzte aus Nicht-EU-Ländern
ausgesetzt. Sie schafft so deutliche Erleichterungen für Angehörige
aus Drittstaaten mit akademischer Ausbildung, in Deutschland eine
Beschäftigung aufzunehmen.