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Arbeitsmarkt und Ausbildung

Zuwanderung von Fachkräften aus EU-Ländern und Drittstaaten

 
Die seit dem 1. Mai 2011 geltende volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht der neuen EU- Mitgliedstaaten, darunter Polen und Tschechien, erleichtert gut ausgebildeten, motivierten, fleißigen und überwiegend jüngeren Menschen aus diesen Staaten ohne Hürden den Weg nach Deutschland. Die Bundesregierung hat zudem im Juni die sogenannte Vorrangprüfung für Ingenieure bestimmter Fachrichtungen und Ärzte aus Nicht-EU-Ländern ausgesetzt. Sie schafft so deutliche Erleichterungen für Angehörige aus Drittstaaten mit akademischer Ausbildung, in Deutschland eine Beschäftigung aufzunehmen.