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Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe

Deutsche Menschenrechtspolitik

Die Bundesregierung engagiert sich für die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte. Dazu gehören die Stärkung der Menschenrechtsinstrumente der UN, die Stärkung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Internationalen Strafgerichtshofs.

Besondere Schwerpunkte der deutschen Menschenrechtspolitik sind die weltweite Abschaffung der Todesstrafe und der Kampf gegen Diskriminierung aufgrund von Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Neue Initiativen Deutschlands zielen auf die weltweite Anerkennung und Umsetzung des Menschenrechts auf Trinkwasser, Sanitäranlagen und angemessenes Wohnen.

Humanitäre Hilfe

Die Bundesregierung leistet weltweit humanitäre Hilfe bei Naturkatastrophen und bewaffneten Konflikten. 2011 hat die Bundesregierung zur Bewältigung der humanitären Krisen 85 Millionen Euro eingesetzt. Die Hilfe erfolgt gemeinsam mit der UN, der Rot-Kreuz-Bewegung sowie humanitären Nichtregierungsorganisationen. Wegen der Hungersnot am Horn von Afrika hat die Bundesregierung 2011/12 humanitäre Hilfsprojekte mit bislang rund 18 Millionen Euro gefördert. Die Mittel ermöglichen die Erstversorgung von Vertriebenen in Somalia und somalischen Flüchtlingen in den angrenzenden Ländern Kenia und Äthiopien. In Syrien ist es wegen der anhaltenden Gewalt schwierig, humanitäre Hilfe zu leisten. In Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz war dennoch Hilfe möglich. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für die Einrichtung eines Humanitären Forums unter Führung der UN ein, das die Hilfsanstrengungen der gesamten internationalen Gemeinschaft koordiniert. Auch für die Hungerkrise in der Sahelzone hat die Bundesregierung frühzeitig 37 Millionen Euro bereitgestellt.