Wirtschaftspolitik
Unternehmenssanierungen erleichtern
Das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen" erleichtert es, insolvenzbedrohte sanierungsfähige
Unternehmen fortzuführen - und damit Arbeitsplätze zu erhalten. Das
Gesetz stärkt das Insolvenzplanverfahren und beseitigt
Blockademöglichkeiten. Durch einen besseren Zugang zur
Eigenverwaltung behält der Unternehmer auch nach der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. So
kann die bisherige Geschäftsleitung ihre Erfahrungen und Kenntnisse
weiterhin einsetzen.