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Wirtschaftspolitik

Unternehmenssanierungen erleichtern

 
Das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" erleichtert es, insolvenzbedrohte sanierungsfähige Unternehmen fortzuführen - und damit Arbeitsplätze zu erhalten. Das Gesetz stärkt das Insolvenzplanverfahren und beseitigt Blockademöglichkeiten. Durch einen besseren Zugang zur Eigenverwaltung behält der Unternehmer auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. So kann die bisherige Geschäftsleitung ihre Erfahrungen und Kenntnisse weiterhin einsetzen.