Am 15. Dezember 2010 hat die
Bundesregierung Eckpunkte für die Neuausrichtung der Bundeswehr
beschlossen. Der Grundwehrdienst wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt.
Die letzten verpflichtend Grundwehrdienst leistenden Soldaten
wurden am 3. Januar 2011 eingezogen. An Stelle des
Grundwehrdienstes tritt der neue Freiwillige Wehrdienst von bis zu
23 Monaten für Frauen und Männer. Junge Männer und Frauen haben
seit dem 1. Juli 2011 die Möglichkeit, in der Bundeswehr Dienst im
Sinne eines staatsbürgerlichen Engagements zu leisten, ohne sich
gleich als Soldat auf Zeit verpflichten zu müssen.
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wird die Bundeswehr zu
einer Armee von Freiwilligen. Die Prinzipien der Inneren Führung
mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform bestehen unverändert
fort. Sie haben sich seit Gründung der Bundeswehr bewährt und sind
Garant, dass die Bundeswehr in der Gesellschaft verankert
bleibt.
Am 18. Mai 2011 hat der Bundesminister der Verteidigung die
neuen verteidigungspolitischen Richtlinien bekannt gegeben. Ziel
ist es, die Streitkräfte nachhaltig zu finanzieren und auf die
demographischen Veränderungen einzustellen. Das ist Voraussetzung,
dass Deutschland seine nationalen Interessen wahren und
internationale Verantwortung übernehmen kann. Die
verteidigungspolitischen Richtlinien beschreiben den strategischen
Rahmen für den Auftrag der Bundeswehr als Teil der
gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge.
Die Streitkräfte werden sich aus 170.000 Berufs- und
Zeitsoldatinnen und -soldaten und einer Anzahl von 5.000 bis zu
15.000 freiwillig Wehrdienstleistenden zusammensetzen. Rund 10.000
Soldaten sollen zeitgleich für Einsätze im Ausland zur Verfügung
stehen. Derzeit verfügt die Bundeswehr noch über mehr als 220.000
Soldaten. Rund 7.000 von ihnen stehen in internationalen
Einsätzen.
Das Bundesministerium der Verteidigung wird von Umfang und
Struktur erheblich gestrafft. Es soll künftig noch rund 2.000
Mitarbeiter umfassen. Der Generalinspekteur bleibt ranghöchster
Soldat der Bundeswehr und militärischer Berater der
Bundesregierung. Er erhält zusätzlich die Funktion des
truppendienstlichen Vorgesetzen aller Soldaten der
Bundeswehr.