Bundeswehrreform |
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Am 15. Dezember 2010 hat die
Bundesregierung Eckpunkte für die Neuausrichtung der Bundeswehr
beschlossen. Der Grundwehrdienst wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt.
Die letzten verpflichtend Grundwehrdienst leistenden Soldaten
wurden am 3. Januar 2011 eingezogen. An Stelle des
Grundwehrdienstes tritt der neue Freiwillige Wehrdienst von bis zu
23 Monaten für Frauen und Männer. Junge Männer und Frauen haben
seit dem 1. Juli 2011 die Möglichkeit, in der Bundeswehr Dienst im
Sinne eines staatsbürgerlichen Engagements zu leisten, ohne sich
gleich als Soldat auf Zeit verpflichten zu müssen.
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wird die Bundeswehr zu einer Armee von Freiwilligen. Die Prinzipien der Inneren Führung mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform bestehen unverändert fort. Sie haben sich seit Gründung der Bundeswehr bewährt und sind Garant, dass die Bundeswehr in der Gesellschaft verankert bleibt. Am 18. Mai 2011 hat der Bundesminister der Verteidigung die neuen verteidigungspolitischen Richtlinien bekannt gegeben. Ziel ist es, die Streitkräfte nachhaltig zu finanzieren und auf die demographischen Veränderungen einzustellen. Das ist Voraussetzung, dass Deutschland seine nationalen Interessen wahren und internationale Verantwortung übernehmen kann. Die verteidigungspolitischen Richtlinien beschreiben den strategischen Rahmen für den Auftrag der Bundeswehr als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. Die Streitkräfte werden sich aus 170.000 Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten und einer Anzahl von 5.000 bis zu 15.000 freiwillig Wehrdienstleistenden zusammensetzen. Rund 10.000 Soldaten sollen zeitgleich für Einsätze im Ausland zur Verfügung stehen. Derzeit verfügt die Bundeswehr noch über mehr als 220.000 Soldaten. Rund 7.000 von ihnen stehen in internationalen Einsätzen. Das Bundesministerium der Verteidigung wird von Umfang und Struktur erheblich gestrafft. Es soll künftig noch rund 2.000 Mitarbeiter umfassen. Der Generalinspekteur bleibt ranghöchster Soldat der Bundeswehr und militärischer Berater der Bundesregierung. Er erhält zusätzlich die Funktion des truppendienstlichen Vorgesetzen aller Soldaten der Bundeswehr. |
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