Rechtspolitik
Opferrechte gestärkt
Die Bundesregierung stärkt die Rechte von Opfern sexuellen
Missbrauchs. Dies ist eine erste Konsequenz aus der Arbeit des
Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Neben der
Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von derzeit drei
auf 30 Jahre erhalten Opfer mehr Rechte in Straf- und
Ermittlungsverfahren. Außerdem hat die Bundesregierung Leitlinien
zur Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden
vorgelegt.