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Gesundheit und Pflege

Zwei Ärzte betreuen eine ältere Patientin am Krankenbett einer Klinik. Gesundheit und Pflege auf hohem Niveau Foto: Jens Komossa

Patientenrechte gestärkt

Die Bundesregierung hat die Rechte der Patienten gegenüber Ärzten gestärkt und in einem Gesetz gebündelt. Ärzte müssen die Patienten verständlich über Risiken, Alternativen und Kosten einer Behandlung aufklären. Bei Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützt die Krankenkasse den Patienten. Bei groben Behandlungsfehlern muss der Arzt sein Vorgehen rechtfertigen.

Praxisgebühr abgeschafft

Patienten zahlen seit Januar 2013 keine Praxisgebühr mehr. Für die Patienten bedeutet das eine Entlastung um insgesamt 1,8 Milliarden Euro pro Jahr, für Ärzte und Zahnärzte sowie Notfallambulanzen der Krankenhäuser weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Versorgung ihrer Patienten.

Bessere Leistungen und mehr Wahlfreiheit bei Pflege und Demenz

Seit Januar 2013 gibt es höhere Leistungen vor allem für Menschen mit Demenz. Zudem haben Pflegebedürftige und deren Angehörige mehr Wahlmöglichkeiten bei den Pflegeleistungen. So können sie die Leistungen auf den Bedarf zuschneiden. Menschen mit Demenz können für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals zwischen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen wählen. Außerdem können alle Pflegebedürftigen neben Pauschalleistungen auch individuell Leistungen nach Zeitbedarf auswählen. Damit ältere Menschen länger in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können, werden selbstorganisierte Wohngemeinschaften gefördert. Auch die Angehörige erhalten Unterstützungnz.

Für den Pflegefall vorsorgen mit staatlicher Förderung

Wer auch privat für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorsorgt, kann staatliche Unterstützung erhalten. Bei Abschluss einer freiwilligen privaten Pflege-Zusatzversicherung gibt es für Versicherte seit dem 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro jährlich. Alle Bürger können eine solche Versicherung zur Pflegezusatzvorsorge abschließen, unabhängig von einer Vorerkrankung.

Gute Pflege braucht gutes Personal

Die Bundesregierung hat eine Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive gegen den Fachkräftemangel in der Pflege gestartet. Ziel ist es unter anderem, dass sich stufenweise jährlich zehn Prozent mehr für einen Beruf in der Pflege entscheiden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege wird eine dreijährige Umschulung zur Altenpflegekraft wieder voll finanziert.

Neue Regeln für Organspende

Seit dem 1. November 2012 soll jeder Erwachsene in Deutschland regelmäßig von seiner Krankenkasse oder Krankenversicherung befragt werden, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte oder nicht. Die Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organspenden wurden erhöht. Als Konsequenz aus den Unregelmäßigkeiten bei der Organvergabe an einigen Kliniken wurde zudem die staatliche Kontrolle der beteiligten Institutionen erhöht und die Richtlinien zur Organvergabe verschärft. Wer Wartelisten für die Organspende manipuliert, kann zukünftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Strenge Voraussetzungen für vorgeburtliche Diagnostik

Die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) legt fest, dass Zentren, die PID anbieten, speziell ausgebildetes Personal haben und strenge technische Voraussetzungen erfüllen müssen. Außerdem prüfen unabhängige Ethikkommissionen die Anträge auf eine PID.

Neue Ausbildung zum Notfallsanitäter

In Deutschland arbeiten rund 40.000 Rettungsassistenten im Rettungsdienst. Künftig heißt der Beruf "Notfallsanitäter". Ihre Ausbildung verknüpft jetzt besser Theorie und Praxis. Für die praktische und theoretische Ausbildung gibt es Qualitätsanforderungen. Die neue Ausbildung dauert drei statt bisher zwei Jahre und wird für die gesamte Dauer vergütet.

Mehr Vorsorge gegen Krebs

Künftig gibt es organisierte Vorsorgeprogramme für Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Die Krankenkassen laden regelmäßig dazu ein. Um detaillierte Informationen zu Krebserkrankungen zu gewinnen, werden flächendeckend klinische Krebsregister eingerichtet.

Notdienst der Apotheken in der Fläche wird besser honoriert

Die Apotheken erhalten in Zukunft für Notdienste zwischen 20 Uhr und 6 Uhr mehr Geld. Das stärkt insbesondere die Landapotheken, die häufig Notdienste leisten. Ziel ist, dass die Menschen weiterhin überall auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen schnell notwendige Medikamente erhalten.

Prävention wird gefördert

Die Krankenkassen werden verpflichtet, die Ausgaben für Prävention von drei auf sieben Euro für jeden Versicherten zu erhöhen. Zwei Euro sollen künftig in die betriebliche Gesundheitsförderung gehen. Arbeitgeber und Kassen können beispielsweise Gruppentarife vereinbaren.

Korruption bekämpfen

Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass eine Behandlung ausschließlich nach medizinischen Maßstäben stattfindet. Finanzielle Interessen des Arztes oder anderer Leistungserbringer dürfen keine Rolle spielen. Hierfür wird das Sozialgesetzbuch so angepasst, dass Bestechlichkeit und Bestechung unter Strafe stehen. Korruptes Verhalten von Leistungserbringern kann jetzt mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Krankenhäuser entlastet

Die Bundesregierung entlastet Krankenhäuser in 2013 und 2014 um insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro. Außerdem legt sie ein Hygiene-Förderprogramm auf, um Krankenhausinfektionen mit mehr und speziell weitergebildeten Mitarbeitern besser bekämpfen zu können.

Überforderung bei Beitragsschulden beseitigt

Versicherte, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, sollen künftig vor Überschuldung geschützt werden. Ausstehende Beiträge können erlassen werden. Der Säumniszuschlag bei Beitragsschulden soll von fünf Prozent auf ein Prozent für jeden angefangenen Monat sinken. Die private Krankenversicherung führt einen Notlagentarif ein.

Assistenzpflege auch in der Reha

Unterstützung für schwerbehinderte Menschen - Assistenzpflege genannt - erhalten Betroffene nun auch während einer Reha. Das Pflegegeld und die Hilfe zur Pflege zahlt die Kasse für die gesamte Dauer der stationären Vorsorge und Reha.

Medizinprodukte sollen sicher sein

Seit Januar 2013 werden Medizinprodukte besser überwacht. Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für eine bundeseinheitliche, qualitätsgesicherte Überwachung durch die Länder festgelegt. Die Bundesländer haben dafür eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet.

Bessere und sichere Arzneimittelversorgung

Durch erhöhte Anforderungen an Hersteller und Händler wird die Lieferkette besser vor gefälschten Arzneimitteln geschützt. Die Hersteller werden zudem zu einer gründlicheren Bewertung von Risiken verpflichtet, die von ihren Arzneimitteln ausgehen können. Solche Risiken können zukünftig auch Patienten über www.verbraucher-uaw.pei.de direkt melden. Um eine palliative Schmerztherapie zu erleichtern, dürfen Ärzte ihren Patienten unter bestimmten Voraussetzungen Betäubungsmittel überlassen. In solchen Ausnahmesituationen müssen die Patienten keine Apotheke mehr aufsuchen.

Ärzteausbildung reformiert

Um gezielt Nachwuchs zu gewinnen und Medizinstudierende zu fördern, ist die Ärzteausbildung seit Juli 2012 umgestellt. Zudem wird bis 2019 die Zahl der Ausbildungsplätze für Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr kontinuierlich ausgebaut. Das sichert eine flächendeckend medizinische Versorgung.

Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat

Statt des unhandlichen Schwerbehindertenausweises aus Papier kann man sich ab 2013 eine kleine, handliche Plastikkarte ausstellen lassen.

Internationale Gesundheitsvorschriften umgesetzt

Um die grenzüberschreitende Ausbreitung bedrohlicher Infektionskrankheiten einzudämmen, müssen internationale Flughäfen und Häfen künftig über besondere Kapazitäten und Notfallpläne für den Gesundheitsschutz verfügen. Die Bevölkerung ist dadurch bei Infektionsausbrüchen besser geschützt. Zudem wurden die Fristen für die Übermittlung der Diagnose von meldepflichtigen Erkrankungen an die Gesundheitsämter und das Robert-Koch-Institut deutlich verkürzt. Das ist eine Konsequenz aus der EHEC-Krise 2011.

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