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Kinder und Familie

Ab August 2013 haben alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung.

Vier spielende Kinder im Kindergarten Kinder besser geschützt Foto: Judith Affolter

Zusätzliche Mittel für Kita-Ausbau bewilligt

Um 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten, stellt der Bund 2013 weitere 580,5 Millionen Euro bereit. Insgesamt beteiligt sich der Bund damit von 2008 bis 2014 mit rund 5,4 Milliarden Euro an den Ausbaukosten (Investitions- und Betriebskosten) für Kinderbetreuungsplätze in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege. Ab 2015 beträgt der Bundesanteil an den Betriebskosten jährlich 845 Millionen Euro.

Bau von Kindergärten erleichtert

Künftig sind Kindergärten und Kitas in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig - wenn die Größe der Kita der Größe des Wohngebietes angemessen ist. Dadurch soll zusätzlicher Autoverkehr vermieden werden. Kinder aus anderen Wohnvierteln sind weiterhin willkommen.

Betreuungsgeld

Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen oder privat betreuen lassen, erhalten künftig Betreuungsgeld. Ab dem 1. August 2013 beträgt es 100 Euro im Monat für Kinder ab dem 2. Lebensjahr, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro im Monat für jedes Kind im 2. und 3. Lebensjahr.

Opferschutz verbessert

Die Bundesregierung hat die Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs gestärkt. Neue Regelungen sorgen für besseren Opferschutz. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche lassen sich künftig 30 statt bislang drei Jahre lang geltend machen. Sind Kinder betroffen, beginnt die Verjährungsfrist erst ab dem Alter von 21 Jahren.

Start des Hilfefonds für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs

Für Menschen, die in der Vergangenheit Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs im familiären Umfeld wurden, hat die Bundesregierung den „Fonds Sexueller Missbrauch“ eingerichtet. 50 Millionen Euro stellt der Bund zur Verfügung, um Leistungen zu gewähren, die von den sozialen Sicherungssystemen nicht finanziert werden.

Reform der elterlichen Sorge

Seit Mai 2013 können Väter, die nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, das Sorgerecht leichter erhalten. Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes.

Sternenkinderregelung

Eltern von sogenannten „Sternenkindern“ – also Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot geboren wurden – haben jetzt erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben.

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