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Rahmenbedingungen für die Kultur

Künstler und Kreative müssen von ihrer Arbeit leben und sich auf entsprechende Rahmenbedingungen verlassen können. Dazu zählen ein wirksames Urheber- und Leistungsschutzrecht. Aber auch sozialrechtliche Regelungen, die ihrer Arbeitswirklichkeit entsprechen. Die Bundesregierung hat beim Anspruch auf Arbeitslosengeld für Verbesserungen gesorgt:

Die Regelung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I für Personen, die überwiegend in kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen tätig sind, wird fortentwickelt. Die Regelung sieht vor, dass für Kurzzeitbeschäftigte bereits mit sechs statt der üblichen zwölf Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Bisher wurden dafür nur sehr kurze Beschäftigungsverhältnisse von bis zu sechs Wochen angerechnet. Nun werden Arbeitsverhältnisse von bis zu zehn Wochen berücksichtigt.

Der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sieht vor, Bühnenregisseure und -choreographen an öffentlich geförderten Einrichtungen künftig wie andere Bühnenkünstler von der Umsatzsteuer zu befreien. Das soll die bisherige Ungleichbehandlung beseitigen.

Aufgrund von EU-Vorgaben kann der Kunsthandel künftig nicht mehr vom ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren. Die Bundesregierung hat sich auf steuerliche Entlastungen verständigt, die die Mehrbelastungen für die Branche nach Möglichkeit ausgleichen, mindestens aber deutlich mildern sollen. Die Regelungen müssen sich im Rahmen dessen bewegen, was nach europäischem Recht zulässig ist.

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