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Energiekonzept als Einstieg in das regenerative Zeitalter

Offshore Windpark Foto: Sebastian Bolesch Vergrößerung Mit ihrem Energiekonzept hatte die Bundesregierung im September 2010 die Weichen für den Einstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien gestellt. Ein Zielhorizont bis 2050, mehr als 100 konkrete Maßnahmen, ein solider Finanzierungsplan und ein unabhängiges, transparentes Monitoring schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für einen grundlegenden Umbau der deutschen Energieversorgungssysteme. Das ist in Europa und weltweit bisher einmalig. Ziel ist eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Energieversorgung. Darauf ist Deutschland als Wirtschafts- und Industriestandort angewiesen.
 
Bis 2050 soll es gelingen, den Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Zentrale Handlungsfelder des Energiekonzepts sind:
  • Ausbau der erneuerbaren Energien
  • Ausbau und Modernisierung der Netzinfrastruktur
  • Ausbau eines hocheffizienten und flexiblen Kraftwerkparks

Steigerung der Energieeffizienz, insbesondere auch
  • Gebäudesanierung
  • klimaschonende Mobilität
  • Energieforschung und -entwicklung

Unmittelbar nach dem Reaktorunfall in Fukushima haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerkbetreibern beschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in Deutschland zu überprüfen. Die sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke wurden sofort für den Zeitraum der Überprüfung vom Netz genommen. Die Reaktorsicherheitskommission hat ihren Ergebnisbericht zu den Überprüfungen am 17. Mai 2011 vorgelegt. Die Bundesregierung hat außerdem eine Ethikkommission eingesetzt, die ihren Abschlussbericht am 30. Mai 2011 vorgelegt und den Ausstieg aus der Kernenergie innerhalb eines Jahrzehnts empfohlen hat.
 
Am 6. Juni 2011 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Gesetzespaket zur Energieversorgung der Zukunft beschlossen, das eine breite Mehrheit im Bundestag und Bundesrat gefunden hat. Das Paket verbindet den schrittweisen Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie bis 2022 mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz. Das Paket enthält unter anderem Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus, das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, Regelungen zum vereinfachten Bauplanungsrecht sowie die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Atomgesetz-Novelle sieht vor, dass die abgeschalteten Kernkraftwerke nicht mehr ans Netz gehen.
 
Erneuerbare Energien sollen die Basis für eine zukunftsfähige und klimaverträgliche Energieversorgung werden. Bis 2050 sollen sie 60 Prozent des Bruttoendenergiebedarfs decken und bei der Stromerzeugung einen Anteil von 80 Prozent erreichen. Es geht darum, erneuerbare Energien weiter dynamisch auszubauen, die Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, die Förderung zu vereinfachen und dort zu konzentrieren, wo sie besonders aussichtsreich und effizient ist. Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2020 von heute 20 Prozent auf mindestens 35 Prozent zu erhöhen. Dabei soll die Größenordnung der EEG-Umlage von derzeit 3,5 ct/kWh nicht überschritten werden und langfristige Senkungspotenziale erschlossen werden.

Grafik: Anteile erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung in Deutschland

Grafik: Anteile erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung in Deutschland