Energiekonzept als Einstieg in das regenerative Zeitalter
Foto: Sebastian Bolesch
Mit ihrem Energiekonzept hatte die Bundesregierung im
September 2010 die Weichen für den Einstieg in das Zeitalter der
erneuerbaren Energien gestellt. Ein Zielhorizont bis 2050, mehr als
100 konkrete Maßnahmen, ein solider Finanzierungsplan und ein
unabhängiges, transparentes Monitoring schaffen verlässliche
Rahmenbedingungen für einen grundlegenden Umbau der deutschen
Energieversorgungssysteme. Das ist in Europa und weltweit bisher
einmalig. Ziel ist eine möglichst sichere, preisgünstige und
umweltverträgliche Energieversorgung. Darauf ist Deutschland als
Wirtschafts- und Industriestandort angewiesen.
Bis 2050 soll es gelingen, den Ausstoß von Treibhausgasen in
Deutschland um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.
Zentrale Handlungsfelder des Energiekonzepts sind:
- Ausbau der erneuerbaren Energien
- Ausbau und Modernisierung der Netzinfrastruktur
- Ausbau eines hocheffizienten und flexiblen Kraftwerkparks
Steigerung der Energieeffizienz, insbesondere auch
- Gebäudesanierung
- klimaschonende Mobilität
- Energieforschung und -entwicklung
Unmittelbar nach dem Reaktorunfall in Fukushima haben die
Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit
Kernkraftwerkbetreibern beschlossen, die Sicherheit aller
Kernkraftwerke in Deutschland zu überprüfen. Die sieben ältesten
deutschen Kernkraftwerke wurden sofort für den Zeitraum der
Überprüfung vom Netz genommen. Die Reaktorsicherheitskommission hat
ihren Ergebnisbericht zu den Überprüfungen am 17. Mai 2011
vorgelegt. Die Bundesregierung hat außerdem eine Ethikkommission
eingesetzt, die ihren Abschlussbericht am 30. Mai 2011 vorgelegt
und den Ausstieg aus der Kernenergie innerhalb eines Jahrzehnts
empfohlen hat.
Am 6. Juni 2011 hat die Bundesregierung ein umfangreiches
Gesetzespaket zur Energieversorgung der Zukunft beschlossen, das
eine breite Mehrheit im Bundestag und Bundesrat gefunden hat. Das
Paket verbindet den schrittweisen Ausstieg aus der friedlichen
Nutzung der Kernenergie bis 2022 mit einem umfassenden
Maßnahmenkatalog für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren
Energien und Steigerung der Energieeffizienz. Das Paket enthält
unter anderem Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus, das
novellierte Energiewirtschaftsgesetz, Regelungen zum vereinfachten
Bauplanungsrecht sowie die Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Atomgesetz-Novelle sieht
vor, dass die abgeschalteten Kernkraftwerke nicht mehr ans Netz
gehen.
Erneuerbare Energien sollen die Basis für eine
zukunftsfähige und klimaverträgliche Energieversorgung werden. Bis
2050 sollen sie 60 Prozent des Bruttoendenergiebedarfs decken und
bei der Stromerzeugung einen Anteil von 80 Prozent erreichen. Es
geht darum, erneuerbare Energien weiter dynamisch auszubauen, die
Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, die
Förderung zu vereinfachen und dort zu konzentrieren, wo sie
besonders aussichtsreich und effizient ist. Ziel ist es, den Anteil
der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2020 von heute
20 Prozent auf mindestens 35 Prozent zu erhöhen. Dabei soll die
Größenordnung der EEG-Umlage von derzeit 3,5 ct/kWh nicht
überschritten werden und langfristige Senkungspotenziale
erschlossen werden.