Die Voraussetzungen für die Energiewende schaffen
Foto: BMU / Oed
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz schafft die
Voraussetzungen für den schnellen Ausbau der
Stromübertragungsnetze. Die Novelle des Energiewirtschaftgesetzes
sieht unter anderem erstmals verpflichtend eine gemeinsame
deutschlandweite Netzentwicklungsplanung der Betreiber von
Stromübertragungs- bzw. Gasfernleitungsnetzen vor. Beide Gesetze
verbessern die Bürgerbeteiligung auf allen Verfahrensebenen beim
Netzausbau. Das erhöht die öffentliche Akzeptanz.
Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes werden auch
die Grundlagen für die Errichtung von Stromspeichern und für
intelligente Netze verbessert bzw. geschaffen. Zur Beschleunigung
der Forschung und Entwicklung von Speichertechnologien hat die
Bundesregierung ein neues, 200 Millionen Euro umfassendes
Förderprogramm eingerichtet. Das neue Förderprogramm der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Offshore-Windenergie soll die
Errichtung der ersten großen Offshore-Windparks
unterstützen.
Gleichzeitig werden auch weiterhin hocheffiziente und
flexible Kohle- und Gaskraftwerke zur Gewährleistung einer sicheren
und preisgünstigen Energieversorgung für einen Übergangszeitraum
weiterhin benötigt. Daher wird die Bundesregierung unter anderem
ein Kraftwerksförderprogramm auflegen.
Darüber hinaus ist die öffentliche Hand durch das
novellierte Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verpflichtet, nicht
nur bei neuen, sondern auch bei bestehenden öffentlichen Gebäuden
einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs erneuerbar zu
decken.