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Die Voraussetzungen für die Energiewende schaffen

Arbeiter auf einem Hochspannungsmast Foto: BMU / Oed Vergrößerung Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz schafft die Voraussetzungen für den schnellen Ausbau der Stromübertragungsnetze. Die Novelle des Energiewirtschaftgesetzes sieht unter anderem erstmals verpflichtend eine gemeinsame deutschlandweite Netzentwicklungsplanung der Betreiber von Stromübertragungs- bzw. Gasfernleitungsnetzen vor. Beide Gesetze verbessern die Bürgerbeteiligung auf allen Verfahrensebenen beim Netzausbau. Das erhöht die öffentliche Akzeptanz.
 
Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes werden auch die Grundlagen für die Errichtung von Stromspeichern und für intelligente Netze verbessert bzw. geschaffen. Zur Beschleunigung der Forschung und Entwicklung von Speichertechnologien hat die Bundesregierung ein neues, 200 Millionen Euro umfassendes Förderprogramm eingerichtet. Das neue Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Offshore-Windenergie soll die Errichtung der ersten großen Offshore-Windparks unterstützen.
 
Gleichzeitig werden auch weiterhin hocheffiziente und flexible Kohle- und Gaskraftwerke zur Gewährleistung einer sicheren und preisgünstigen Energieversorgung für einen Übergangszeitraum weiterhin benötigt. Daher wird die Bundesregierung unter anderem ein Kraftwerksförderprogramm auflegen.
 
Darüber hinaus ist die öffentliche Hand durch das novellierte Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verpflichtet, nicht nur bei neuen, sondern auch bei bestehenden öffentlichen Gebäuden einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs erneuerbar zu decken.