Gesundheitspolitik
Finanzierungsreform für das Gesundheitswesen
Foto: Burkhard Peter
Immer bessere Behandlungsmöglichkeiten, der
medizinisch-technische Fortschritt und veränderte Lebensbedingungen
bieten gute Voraussetzungen, länger gesund zu leben. Die
demographische Veränderung unserer Gesellschaft stellt das
Gesundheitssystem allerdings vor große finanzielle
Herausforderungen. Die Bundesregierung hat das Ziel, die qualitativ
hochwertige Gesundheitsversorgung in Deutschland für alle Menschen
auch für die Zukunft zu sichern. Deshalb hat sie 2010 eine
Finanzierungsreform für das Gesundheitssystem beschlossen. Am 1.
Januar 2011 ist das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen
Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft
getreten.
Die Reform hilft, die Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung unabhängiger von konjunkturellen Entwicklungen
zu gestalten. Kernelemente sind die Festschreibung des allgemeinen
Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5
Prozent und die Einführung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge.
Unvermeidbare Ausgabensteigerungen, die über die Einnahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, werden künftig über
einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert.
Das Sozialausgleichsverfahren schützt dabei vor finanzieller
Überforderung. Der Versicherte zahlt damit maximal zwei Prozent
seines beitragspflichtigen Einkommens.
2011 erheben die Kassen keine Zusatzbeitrag. Ein Anspruch auf
Sozialausgleich kann sich somit erstmals ab 2012 ergeben. Der
Sozialausgleich wird automatisch über die den Beitrag abführenden
Stellen, wie z. B. Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger,
erfolgen. Durch die Steuerfinanzierung des Sozialausgleichs trägt
künftig jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur
Finanzierung dieses Ausgleichs bei.