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Faire Chancen für Familien

Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für bedürftige Kinder

 
Gitarrenzwerge an der Musikschule: Konservatorium Georg Philipp TelemannFoto: Nihad Nino Pusija Vergrößerung Nach Auflage des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung die Regelsätze der Grundsicherung neu berechnet und dabei auch den Bildungs- und Teilhabebedarf von Kindern berücksichtigt. Sie hat sich dafür entschieden, diesen Bedarf mit individuell zugeschnittenen Sach- und Dienstleistungen zu decken.
 
Seit April 2011 gibt es Bildungsangebote nach persönlichem Bedarf. Für bedürftige Kinder und Jugendliche werden - rückwirkend ab 1. Januar 2011 - die Kosten für Tagesausflüge übernommen, und sie erhalten Zuschüsse für das Mittagessen in Kita, Hort und Schule. Sie bekommen jedes Jahr 100 Euro für Schulmaterial und die notwendige Lernförderung, wenn ihre Versetzung gefährdet ist. Zudem werden bei Bedarf die Beförderungskosten zur Schule übernommen. Und sie erhalten monatlich einen Zuschuss für Aktivitäten in Sport, Kultur und Freizeit, zum Beispiel für die Musikschule oder den Sportverein.
 
Auch Kinder von Geringverdienern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können seit dem 1. Januar 2011 Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen. Insgesamt erhalten so 2,5 Millionen Kinder aus ärmeren Familien bessere Entwicklungschancen.