Faire Chancen für Familien
Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für bedürftige
Kinder
Foto: Nihad Nino Pusija
Nach Auflage des Bundesverfassungsgerichts hat die
Bundesregierung die Regelsätze der Grundsicherung neu berechnet und
dabei auch den Bildungs- und Teilhabebedarf von Kindern
berücksichtigt. Sie hat sich dafür entschieden, diesen Bedarf mit
individuell zugeschnittenen Sach- und Dienstleistungen zu
decken.
Seit April 2011 gibt es Bildungsangebote nach persönlichem
Bedarf. Für bedürftige Kinder und Jugendliche werden - rückwirkend
ab 1. Januar 2011 - die Kosten für Tagesausflüge übernommen, und
sie erhalten Zuschüsse für das Mittagessen in Kita, Hort und
Schule. Sie bekommen jedes Jahr 100 Euro für Schulmaterial und die
notwendige Lernförderung, wenn ihre Versetzung gefährdet ist. Zudem
werden bei Bedarf die Beförderungskosten zur Schule übernommen. Und
sie erhalten monatlich einen Zuschuss für Aktivitäten in Sport,
Kultur und Freizeit, zum Beispiel für die Musikschule oder den
Sportverein.
Auch Kinder von Geringverdienern, die Kinderzuschlag oder
Wohngeld beziehen, können seit dem 1. Januar 2011 Leistungen aus
dem Bildungspaket in Anspruch nehmen. Insgesamt erhalten so 2,5
Millionen Kinder aus ärmeren Familien bessere
Entwicklungschancen.